Berechnung Elterngeld bei Sabbatjahr?

1 Antwort

Grundsätzlich werden die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt zu Grund gelegt. Die Schutzfrist (6 Wochen vor Geburt) würde mit 0 einfließen, da da keine Erwerbseinkommen sondern nur Ersatzleistungen bezogen werden. Deshalb wird der Bemessungszeitraum zurückverlegt auf die 12 Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Wieso müsstest du aber bereits im Februar in Elternzeit, wenn du im Oktober schwanger wirst? Eine Schwangerschaft dauert doch immer noch 9 Monate, oder?

ca2510fl 
Fragesteller
 21.05.2018, 03:24

Ich habe mich sicher ein wenig falsch ausgedrückt. Ich werde Berufsbedingt sicher im Februar in Beschäftigungsverbot gehen, da ich meinen Beruf dann nicht mehr ausüben kann.

Wird ein Beschäftigungsverbot den bei der Berechnung des Elterngeldes auch mit 0 gewertet?

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