Schwanger im letzten Lehrjahr?

9 Antworten

Ergänzend zu den rechtlichen Aspekte würde ich noch anmerken die Schwangerschaft nicht zu locker zu nehmen. Du weißt vorher nicht wie das laufen wird. Manchen ist die ersten drei Monate über schlecht oder auch die ganze Schwangerschaft lang. Manche sind ständig unheimlich müde, ich habe täglich einen Mittagsschlaf gebraucht, sonst wäre ich weggekippt. Man ist kurzatmig und japst schon bei Kleinigkeiten. Mir wurde schnell schwindelig, vor allem bei Hitze. In den letzten Wochen ist einfach alles beschwerlich. Wenn Du wirklich Pech hast, dann musst Du vielleicht einen Teil der Schwangerschaft liegen. Oder Dein Kind kommt viel zu früh zur Welt. Vielleicht läuft auch alles locker flockig und Du hast keine Probleme. Das weißt Du halt vorher nicht. Wenn Du die Wahl hast, dann würde ich erst die Prüfungen machen und dann schwanger werden, sonst riskierst Du, dass Du das aus gesundheitlichen Gründen schieben musst. Nicht schlimm in dem Sinne, man kann das schon irgendwie machen, aber dann nach Elternzeit da nochmal ranzumüssen wenn man zwischendrin so ein komplett anderes Leben gelebt hat, das ist nicht leicht.

Frag das doch bitte einfach mal in Deinem Betrieb bzw. bei der zuständigen Handwerkskammer.

Das so zu planen, fände ich persönlich mies, verantwortungslos- und rücksichtslos und als Betrug an irgendeiner Solidargemeinschaft, die dann dafür aufzukommen hätte. Allerdings klappt das sowieso nicht. Denn die Ausbildung endet mit der Prüfung. Mn wird Dir erst einmal keinen Arbeitsvertrag anbieten, wenn Du schwanger bist.

emil74026 
Fragesteller
 17.06.2021, 09:57

Ich plane hier garnichts.

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AccountNr93  17.06.2021, 09:59
@emil74026

Okay, dann wünsche ich Dir alles Gute für die zufällig genau terminierte Schwangerschaft.

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Muss der Betrieb einen verpflichtend übernehmen (natürlich wenn die Prüfung bestanden ist)

Nein, muss er nicht. Kein Betrieb ist gezwungen dich zu übernehmen, auch nicht in der Schwangerschaft.

https://www.ihk-potsdam.de/aus-und-weiterbildung/rechte-pflichten-benefits-ausbildung/schwangerschaft-und-elternzeit-in-der-ausbildung-2332968

Hier wird das eigentlich gut zusammengefasst. Zwar kann eine Ausbildung per se verlängert werden, doch eben nur, wenn dies nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. In deinem Falle wäre das Ausbildungsziel durch ablegen und bestehen der Prüfung bereits erreicht, Ende der Ausbildung wäre dann wohl regulär.

Eine Übernahme hängt davon ab, ob das im Ausbildungsvertrag festgelegt ist oder der Betrieb einem Tarifvertrag unterliegt, der die Übernahme vorsieht.

Grundsätzlich ist der Ausbildungsvertrag ein zweckbefristeter Vertrag, der nicht automatisch in eine Beschäftigung übergeht.

Wenn frau nach der Mutterschutzfrist Elternzeit beansprucht, hat sie auch Anspruch auf Elterngeld, egal ob der Vertrag jetzt in eine feste Beschäftigung übergeht oder endet.

Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der letzten Prüfung. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts.

Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung entsteht dadurch natürlich auch nicht.