Elterngeld Steuertrick?

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Für die Berechnung des Elterngeldes sind bei Angestellten die letzten 12 Monate vor der Geburt ausschlaggebend und bei Selbstständigen in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt - wobei das bei einer Geburt im Januar keinen Unterschied machen wird.

Wenn euer Kind aber noch im Dezember geboren wird, würde es einen Unterschied machen (Dezember 2020 bis November 2021 vs. Kalenderjahr 2020).

VORSICHT: Wenn deine Frau sowohl Einkünfte aus selbstständiger als auch nicht-selbstständiger Tätigkeit hatte, dann gilt sie für die Elterngeldstelle als selbstständig. Und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit können alles mögliche sein, zB. der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage.

klappt das mit dem Höheren Elterngeld wegen der neueren Steuerklasse trotzdem?

Kommt drauf an. Wenn für die Berechnung das Kalenderjahr 2020 herangezogen wird, dann nicht.

Und auch nicht, wenn sie eh schon gut verdient: Die Eltern­geld­stelle zahlt an den Antrag­steller 65 Prozent des vorgeburtlichen Netto­gehalts als Eltern­geld aus, maximal 1800 Euro pro Lebens­monat des Kindes. Das bedeutet für einen möglichen Steuerklassen­wechsel zur Optimierung des eigenen Eltern­gelds: Wer vor der Geburt in der Steuerklasse 5 oder 4 schon mehr als 2 800 Euro netto im Monat verdient, so dass er nach der Geburt des Kindes das Eltern­geld-Maximum ausgezahlt bekommt, kann sich den Wechsel in die Steuerklasse 3 sparen.

Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die im Bemessungszeitraum überwiegend gültig war. Um einen Effekt für das Elterngeld zu haben ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse zu sein. Das heißt eigentlich sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest oder bereits davor.

Wenn in den 12 Monaten des Bemessungszeitraumes keine der Steuerklassen überwiegt, wird die zuletzt gültige Steuerklasse für die Berechnung des Elterngeldes verwendet. Das wäre in eurem Beispiel dann wohl die Steuerklasse III (WENN die letzten 12 Monate vor der Geburt die Berechnungsgrundlage sind, siehe oben).

Und WENN das Kind im Januar geboren wird. Wenn es schon im Dezember geboren wird, wären es nur fünf Monate mit Steuerklasse III (da der Bemessungszeitraum dann Dezember 2020 bis November 2021 wäre und somit sieben Monate im Bemessungzeitraum eine andere Steuerklasse galt).

Im Prinzip könnt ihr direkt nach der Geburt wieder zurück wechseln, aber auch hier gilt: ein Steuerklassenwechsel greift immer erst im Folgemonat der Antragstellung.

Und außerdem:

Nicht nur bestimmte Steuerklassenkombinationen führen zur Abgabepflicht bei der Einkommensteuer, sondern auch der Bezug von Elterngeld. Das Elterngeld selbst ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es ergibt sich in fast allen Fällen eine Nachzahlung zur Einkommensteuer für die Zeiträume, in denen ihr diese Unterstützung erhalten habt. Daher ist es wichtig, hierfür ein paar Rücklagen zu bilden, um nicht von der Zahlungsaufforderung im Steuerbescheid überrascht zu werden.

Warum? Elterngeld zählt als Lohnersatzleistung. Lohnersatzleistungen erhöhen nicht das »zu versteuernde Einkommen«, aber wirken sich auf den Steuersatz aus, der auf das übrige Einkommen angewendet wird. Das höhere Elterngeld wirkt sich also im Bezugszeitraum positiv auf deinem Konto aus, allerdings wirkt es aufgrund des Progressionsvorbehalts für den persönlichen Steuersatz ebenfalls erhöhend.