Elterngeld wie viel Kürzung?
Moin Leute, ich habe eine Frage zur Elterngeldberechnung.
Zur Situation:
Kind geboren 12/2021 (Frühgeburt 3 Monate, sollte eigentlich erst 03/2022 geboren werden)
Elterngeld voll erhalten
Elternzeit von 12/2021 bis 03/2023 genommen (hier sind die 3 Monate Frühgeburt zzgl. eingerechnet)
2. Kind schwanger ab 10/2022, wird 07/2023 geboren.
Ab 03/2023 in BV gegangen, normales Gehalt.
Meine Frage dazu:
Wie rechnet die Elterngeldstelle die Monate zwischen 10/2022 und 03/2023? Muss ich mit erheblichen Kürzungen rechnen?
1 Antwort
Für die Berechnung maßgeblich sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, abzüglich Mutterschutz.
Hier also wohl 06/2022 bis 05/2023.
Ausgeklammert werden die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, aber nur wenn in dieser Zeit Elterngeld bezogen wurde. Das wäre dann bis 01/2023.
Da im Februar (und evtl. März 2023?) kein Einkommen vorhanden war, fließen diese Monate mit 0€ in die Berechnung ein.
Ab dem BV zählt das normale Gehalt, bis 05/2023.
Für die ausgeklammerten acht Monate werden acht Monate von vor der Geburt von Kind 1 hergenommen, also wahrscheinlich 04/2021-11/2021.
Und dann gibt es noch den Geschwisterbonus von 10% bis zum 3. Geburtstag von Kind 1.
Wichtig: wenn für Kind 1 kürzer Elterngeld bezogen wurde, werden weniger Monate ausgeklammert.
Alle Angaben ohne Gewähr, in den Details kann die Berechnung der Elterngeldstelle auch abweichen, weil es gegebenenfalls auf das tagesgenaue Datum ankommt.