Elterngeld wie viel Kürzung?

1 Antwort

Für die Berechnung maßgeblich sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, abzüglich Mutterschutz.

Hier also wohl 06/2022 bis 05/2023.

Ausgeklammert werden die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, aber nur wenn in dieser Zeit Elterngeld bezogen wurde. Das wäre dann bis 01/2023.

Da im Februar (und evtl. März 2023?) kein Einkommen vorhanden war, fließen diese Monate mit 0€ in die Berechnung ein.

Ab dem BV zählt das normale Gehalt, bis 05/2023.

Für die ausgeklammerten acht Monate werden acht Monate von vor der Geburt von Kind 1 hergenommen, also wahrscheinlich 04/2021-11/2021.

Und dann gibt es noch den Geschwisterbonus von 10% bis zum 3. Geburtstag von Kind 1.

Wichtig: wenn für Kind 1 kürzer Elterngeld bezogen wurde, werden weniger Monate ausgeklammert.

Alle Angaben ohne Gewähr, in den Details kann die Berechnung der Elterngeldstelle auch abweichen, weil es gegebenenfalls auf das tagesgenaue Datum ankommt.