Elterngeld wenn das Kind im Ausland geboren und vorerst lebt?
Hallo liebe Community
wir sind in DE erwerbstätig und steuerpflichtig.
unser Kind wurde im Nicht EU Ausland geboren und bleibt bei der Familie vor Ort (ebenso im Nicht EU ausland) die ersten 3 Monate.
das neugeborene Kind ist somit nicht in DE gemeldet.
habe ich dennoch Anspruch auf Elterngeld auch wenn das Kind seit Geburt nicht in DE gemeldet ist sondern voraussichtlich erst in 3 Monaten?
vG
2 Antworten
Das kann dir hier niemand vernünftig beantworten, das müsstest du wirklich bei der Elterngeldstelle erfragen.
Grundsätzlich ist der Elterngeldanspruch nur indirekt von dem Kind abhängig. Wichtiger ist, wie viel Geld du selbst aufgrund von Elternzeit zur Verfügung hast (die natürlich wiederum von dem Kind abhängt).
Also wäre mein Laienhaftes Verständnis: Wenn du regulär in Elternzeit bist, solltest du entsprechenden Anspruch auf Elterngeld haben. Wenn nicht, dann nicht.
Aber wie gesagt: Für Antworten auf genau solche Fragen gibt es die Elterngeldstellen und nur da wirst du Antworten bekommen, die mehr als nur Meinungen und Vermutungen sind.
Wenn keiner von euch in Elternzeit geht und Elterngeld beantragt hat, dann gibt es eben kein Elterngeld.