Steuerklasse 2 Kind ist im Ausland gemeldet?

2 Antworten

Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende, bei denen mindestens ein Kind dem Haushalt angehört und für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag bezogen wird. Ein Kind, das im Ausland lebt und nicht mindestens mit Zweitwohnsitz bei der Person gemeldet ist, gehört dem Haushalt nicht an.

Kinderfreibetrag für ein Kind das in einem Land der Ländergruppe 4 lebt, sind 1/4 des normalen Kinderfreibetrags.

Das Kind gibt man ganz normal in der Steuererklärung mit an. (Anlage Kind)

Chris2245937 
Fragesteller
 27.01.2024, 20:23

Okay danke.

Also der einzige Weg für sie das Kind geltend zu machen, ist über die Steuererklärung?

Es ist aber auch möglich ein Teil ihres Geldes über die Steuerklärung wieder zu holen, welches sie monatlich an ihr Kind schickt, richtig ?

Das hatte ich mal von einer Ex-Freundin mitbekommen, die Ihren Hilfsbedürftigen Eltern Geld ins Ausland geschickt hat und die Dokumente im Rathaus in deren Stadt ausgefüllt haben.

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Chris2245937 
Fragesteller
 27.01.2024, 20:33
@MaraMiez

icht absetzbar sind hingegen Unterstützungsleistungen an

  • Kinder, für die ein Anspruch auf Freibeträge oder Kindergeld bzw. auf vergleichbare Familienbeihilfen im Ausland besteht

Das würde für mich bedeuten, dass der Unterhalt des Kindes nicht steuerlich ansetzbar ist, wenn sie es im Kinderfreibetrag angibt ?

Danke

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MaraMiez  27.01.2024, 20:59
@Chris2245937

So wie ich das verstehe, nur, wenn dieser aus dem Ausland kommt (der Kinderfreibetrag), oder auch nur Anspruch darauf besteht. Ob das so ist, müsste man bei den Bestimmungen in Vietnam gegenprüfen.

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Man kann ja mehrere Wohnsitze haben, und man könnte bestimmt das Kind auch in Deutschland zusätzlich anmelden. Wie oft das Kind dann tatsächlich in Deutschland wohnt ist ja schwer nachprüfbar.

Aber denke für sowas kompliziertes wäre es am Besten einen Steuerberater zu suchen der sich wirklich gut mit dem Thema auskennt.