Elterngeld mit ausländischem Partner?
Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld wenn ich ein Kind mit einem Ausländischen Partner ( nicht EU ) habe.
Meine Freundin kommt aus Thailand und möchte nun wegen der Schwangerschaft zurück nach Thailand. Sie hat in Deutschland nicht gearbeitet, sondern war nur aus Touristischen Gründen hier. Ich möchte natürlich das Kind mit ihr zusammen Großziehen.
Ich habe bereits gelesen, dass ich die Elternzeit bzw. das Elterngeld auch erhalte wenn ich mich im Ausland aufhalte, solange mein Arbeitsverhältnis und auch mein Wohnsitz in Deutschland ist.
Hat die Staatsangehörigkeit meiner Freundin irgendwas damit zu tun oder stellt das kein Problem dar? Oder muss ich sonst irgendwas besonderes beachten? Muss sie irgendwo angeben, dass ich der Vater des Kindes bin?
Zu diesem speziellen Fall konnte ich leider nichts genaues finden, von daher würde ich mich über Hilfe sehr freuen.
2 Antworten
Zu diesem speziellen Fall konnte ich leider nichts genaues finden, von daher würde ich mich über Hilfe sehr freuen.
Das wissen vermutlich nur Betroffene selbst, oder Sachbearbeiter bei den entsprechenden Behörden.
Du könntest auf jeden Fall mal einen Antrag stellen, schon alleine, damit die Frist gewahrt bleibt.
Man wird dir dann schon mitteilen, ob und in welchem Umfang du Elterngeld bekommen wirst.
Gerade noch entdeckt:
Wir bieten dir die Elterngeldberatung und einen Antragsservice an: In einem persönlichen Telefonat wird deine Situation analysiert und abgeglichen, welche Form von Elterngeld für dich (und deinen Partner) die Günstigste ist.
aus:
Ja werde mich wohl professionell beraten lassen müssen. Den Antrag kann man aber wohl erst nach der Geburt stellen. Wir haben gerade erst von der Schwangerschaft erfahren. Haben also noch etwas Zeit.
Ich kann dir einen Termin bei pro familia empfehlen, die kennen sich sehr gut aus und beraten einen auch in spezielleren Fragen zum Elterngeld.
Für den Elterngeldantrag brauchst du eine Geburtsurkunde und da musst du dann als Vater eingetragen sein, ansonsten hast du keinen Anspruch.
Wie das Ganze in Thailand abläuft weiß ich nicht, aber in Deutschland kann man vor oder nach der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen. Ist man verheiratet, dann ist der Ehemann automatisch der Vater und man braucht nichts machen.
Wenn sie das Kind in Thailand bekommt dann werde ich wahrscheinlich die Geburtsurkunde oder was es dort gibt professionell Übersetzen lassen müssen. Danke dir für die Antwort