Elternzeit/Elterngeld Dänemark/Deutschland?

3 Antworten

Wenn ich das richtig verstehe seid ihr nicht verheiratet und wohnt auch nicht zusammen? Auf jeden Fall kann man auch in Elternzeit gehen wenn man nicht verheiratet ist. Das gilt auch für das Elterngeld. Wie das allerdings aussieht wenn deine Freundin Dännin ist, weiß ich leider nicht.

Ein Elternteil hat Anspruch auf mindestens zwei und
höchstens zwölf Monate Elterngeld. Nehmen beide Elternteile das
Elterngeld in Anspruch, haben sie Anspruch auf zwei weitere Monate, die
sogenannten Partnermonate. Insgesamt können also 14 Monate lang Elterngeld gezahlt werden.

ernst84 
Fragesteller
 18.10.2017, 16:19

Meine Freundin ist Deutsche und keine Dänin. Sie arbeitet lediglich in Dänemark. Wir wohnen gemeinsam in Deutschland (in einem Haushalt). Verheiratet sind wir nicht. 

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Also ihr wohnt dann beide mit dem Kind in einem Haushalt in Deutschland?

Dann ist Deutschland vorrangig für das Elterngeld für euch beide zuständig. 

Sollte es in Dänemark aber auch eine dem deutschen Elterngeld gleichzusetzende Leistung geben, so solltet ihr es dort aber auch beantragen (nachdem das deutsche Elterngeld bewilligt wurde). 

Denn wenn das dänische Elterngeld höher sein sollte als das deutsche, dann muss Dänemark nach geltendem EU-Recht den Mehrbetrag trotzdem an euch zahlen, da sie nachrangig zuständig sind. 

Ihr fallt dann unter folgenden EU-Sonderfall:

Vater: Arbeitnehmer / Selbständiger / Beamter in Deutschland 

Mutter: Arbeitnehmerin / Selbständige/ Beamtin im EU-Ausland oder der Schweiz

Deutschland: vorrangig
EU-Ausland/Schweiz: ggf. Unterschiedsbeträge
Art. 68 Abs. 1 Buchst. b Ziffer i Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Elterngeldberater