Welche Staatsangehörigkeit hat ein in Deutschland geborenes Kind von ausländischen Mitbürgern?

4 Antworten

das Kindesalter ist da massgeblich; Geboren ab Januar 2000 hat das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Eltern haben hier ihren Lebensmittelpunkt und die unbefristete AE. http://www.einbuergerung-jetzt.de/wer/

BM2014 
Fragesteller
 04.03.2016, 19:42

Nach Ukrainischen Recht aber auch automatisch die Ukrainische Staatsbürgerschaft. Also hat das Kind eine doppelte oder nur die Deutsche ? 

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peterobm  04.03.2016, 19:44
@BM2014

Ukraine; keine Ahnung. Nach deutschen Recht beide

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Mojir  04.03.2016, 21:48
@peterobm

In der Ukraine ist die doppelte Staatsbürgerschaft verboten. Daher muss sich das Kind wohl für eine der beiden entscheiden.

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Das Kind ist ukrainische/r Staatsbürger/in. In Deutschland kriegt man die Staatsangehörigkeit nicht nach dem Territorialprinzip. Sie können alle Anträge auf Einbürgerung stellen(nach so langer Zeit in Deutschlnd erfüllen sie auch die Voraussetzungen vermutlich), aber mehr nicht.

Wer deutscher Staatsbürger ist kann nicht abgeschoben werden, auch wenn er eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt. Und die ukrainische hat der Neffe wohl ablegen müssen bei der Einbürgerung.

Mojir  05.03.2016, 14:11

Das ist nicht ganz richtig.

Auch in Deutschland kann man die deutsche Staatsbürgerschaft unter bestimmten Vorraussetzungen durch das Territorialprinzip erlangen.

Diebszgl. heißt es:

Zusätzlich zum Abstammungsprinzip besteht seit dem in Krafttreten des neuen StAG die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (Territorialprinzip). In Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern werden mit der Geburt Deutsche, wenn ein Elternteil sich bei der Geburt seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland auf hält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt (§§ 4 Abs. 3, 29 StAG). Diese Kinder werden mit Geburt deutsche Staatsangehörige. [...]
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Ich kenne mich mit sowas jetzt nicht wirklich aus, aber ich kann nur sagen wie es bei mir ist/war.

Und zwar bin ich zur hälfte Ukrainerin, weil meine Mutter in der Ukraine geboren wurde und mein Vater in Deutschland. Man wollte mich nicht als Deutsche annehmen was ich bis heute nicht verstehe. Deswegen hatte ich bis zu meinem 6 Geburtstag auch keine deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem habe ich letztens einen Zettel von mir gefunden wo sogar eine Frist steht. Das verstehe ich überhaupt nicht. Da steht eine Frist meiner Staatsangehörigkeit für Deutschland drauf, die noch 3 - 4 Jahre gilt. Bin zudem 15. Also , wenn es in Deutschland geboren ist sollte es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit haben.