Elterngeld Jobcenter was bekomm ich?

4 Antworten

Was euch ggf.noch an Aufstockung vom Jobcenter zustehen könnte bzw. zusteht, muss aus dem Bescheid vom Jobcenter zu entnehmen sein.

Das was Du da bekommen hast, ist der Erstattungsanspruch den das Jobcenter beim Elterngeld geltend gemacht hat, es muss also für die ersten 4 Monate Leistungen vom Jobcenter für dich gegeben haben, auch wenn die dein Vater und nicht Du selber bekommen hast.

Du bekommst dann erst wieder ab 30. Juli Elterngeld gezahlt.

Das wird wie Kindergeld, Unterhalt vom Kindsvater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt entsprechend auf den Bedarf von dir und deinem Kind angerechnet.

Wenn der Kindsvater nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1280 € Netto hat, steht dir selber bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes auch Betreuungsunterhalt zu, der dann auch entsprechend angerechnet werden würde.

Dann hast du falsche Angaben in deinem Antrag gemacht. Das passiert vielen Leuten, die sich nicht richtig informieren.

ALG 2 Hausgemeinschaft auch von mir, wovon ich aber nichts habe da alles zusammengerechnet ist

?

Haushaltsgemeinschaft Ja, aber Du müßtest mit Deinem Kind Deine eigene Bedarfgemeinschaft bilden und solltest deshalb ALG 2 - mäßig mit Deinem Vater nichts mehr zu tun haben.

Das ALG 2 für Dich und für Dein Kind sollte auf Dein Konto kommen.

seit schwangerschaft bist du deine eigene bg und lebst nicht mehr in der bg deines vaters, auch nicht in hausgemeinschaft. du hast anspruch auf den vollen regelsatz erwachsener und für das kind, alleinerziehendenzuschlag und anteil miete

abgezogen wird kindergeld, unterhalt, elterngeld.