gemeinsamer Nachwuchs, getrennte Wohnsitze. Vatermonate+Elterngeld möglich?

2 Antworten

Letztlich können die Eltern entscheiden, wie sie mit Elterngeld und Freistellung umgehen.

Bei welchem Amt der Antrag gestellt wird ist egal. Das wird schon an die richtige Stelle weiter geleitet.

Elterngeld ist sowieso schon so eine hoch komplizierte Sache, der Umstand,dass ihr nicht verheiratet seid und nicht zusammen wohnt macht das nicht gerade einfacher. Ich würde bei der Elterngeldstelle anrufen, bei der deine Frau bereits den Mindestbetrag bekommt und nachfragen. Das mit dem Zusammenleben wird bei euch schon schwieriger:

Hier gefunden auf Eltern.de

  1. Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie

mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben (egal, ob Sie mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, oder nicht),

nach der Geburt beruflich aussetzen oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten,

Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder überwiegend hier leben 

(Ausnahmen: zum Beispiel Entwicklungshelfer oder Beamte, die vorübergehend im Ausland eingesetzt werden).

Wenn Sie ausländischer Herkunft sind, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung und müssen in Deutschland arbeiten (Ausländische Eltern, die nicht auf Dauer in Deutschland bleiben, wie zum Beispiel Studenten und Auszubildende aus dem Ausland sowie Bürgerkriegsflüchtlinge, haben keinen Anspruch).

Wenn Sie für ein Kind sorgen, das nicht Ihr eigenes ist, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen - 

das gilt etwa für Adoptivkinder oder Kinder, die Ihr Partner mit in die Ehe gebracht hat.