Harz IV Anspruch, wenn beide Eltern in Elternzeit sind

2 Antworten

Also mit der Verteilung der Elternzeit kenne ich mich nicht aus !

Aber wenn ihr beide zu Hause seid und ein Kind jetzt bereiz 3 Jahre alt ist,wird das Jobcenter von einem von euch verlangen,der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung zu stehen.

Denn würde deine Frau Alleinerziehend sein,dürfte sie die Betreuung des Kindes bis zum 3 Lebensjahr selber übernehmen. Danach würde sie zur Arbeitsaufnahme gedrängt,wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist.

Deshalb behaupte ich jetzt mal,wenn einer von euch zu Hause die Kinder betreut,reicht das aus,das wird euch das Jobcenter auch sagen.

Ohnedie Aufteilung jetzt ganz durchschauen zu wollen: auf Elternzeit (zunächst für 3 Jahre) als Grund, der einer Vermittlung entgegensteht, darf sich immer nur ein Elter berufen - egal wieviele Kinder zu versorgen wären; der andere Elter muss der Vermittlung vollumfänglich zur Verfügung stehen. Welcher Elter das ist steht euch genauso frei, wie ein Wechsel dr Betreuung.

Ist dieses erfüllt und auch kein verwertbares Vermögen vorhanden, spricht nichts gegen einen Alg2-Bezug.