Elterngeldberatung - wer kann mir helfen?

1 Antwort

 Die 470€ werden zu den 2450€ als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes dazugezählt, richtig?

Ja.

Somit bist du beim Elterngeld an der Maximalgrenze angekommen und bekommst maximal 900€, bzw. 1800€.

ABER du hast einen Denkfehler bei der Berechnung nach der Geburt.

Wenn es um ElterngeldBasis geht, dann geht die Rechnung so, wie du es bei Fall 2.1 vermutest. Aus der Differenz zwischen Einkommen vor und nach der Geburt wird das ElterngeldBasis berechnet, nämlich die 65%.

Wenn ich das richtig verstanden habe, willst du aber ElterngeldPlus beantragen und dann geht die Rechnung anders:

Hier wird zunächst ein Deckelungsbetrag errechnet. Der Deckelungsbetrag ist die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen.

Das hört sich jetzt kompliziert an, so kompliziert ist es aber gar nicht. Schau mal hier Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? | Familienportal des Bundes

Rechenbeispiel mit den von dir genannten Zahlen:

Vor Geburt 2920€ netto, nach Geburt 0€ -> 2920€ Differenz ergibt 1800€ ElterngeldBasis; das ElterngeldPlus beträgt in diesem Fall 900€ und das ist auch der Deckelungsbetrag.

Vor Geburt 2920€ netto, nach Geburt 470€ Nettoeinkommen -> ergibt 1592€ ElterngeldBasis, bzw. 796€ ElterngeldPlus.

Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher (=1592€) als der Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag.

Du erhältst folglich beim ElterngeldPlus den Deckelungsbetrag von 900€ plus dein Einkommen aus dem Nebenjob und bist dann bei 900+470=1300€ monatlich.

Das ist nämlich gerade der Vorteil beim ElterngeldPlus, dass man bei einem geringen Einkommen nach der Geburt mitunter dennoch keine Abzüge hat.

Zu beachten: in den Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen gezahlt werden - in der Regel also die ersten acht Wochen nach der Geburt - kann nur ElterngeldBasis bezogen werden. Der Anspruch auf ElterngeldPlus beläuft sich für dich somit auf maximal 20 weitere Monate.

089089 
Fragesteller
 13.10.2023, 13:57

Hi Elli113,

zuerst einmal, tausend Dank für die sehr hilfreiche und ausführliche Antwort! Ich weiß das sehr zu schätzen!

Ich hab da einige Fragen bzgl. deiner Antwort:

"Du erhältst folglich beim ElterngeldPlus den Deckelungsbetrag von 900€ plus dein Einkommen aus dem Nebenjob und bist dann bei 900+470=1300€ monatlich." -> Du meinst vermutlich 1370€, richtig?

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"Zu beachten: in den Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen gezahlt werden - in der Regel also die ersten acht Wochen nach der Geburt - kann nur ElterngeldBasis bezogen werden. Der Anspruch auf ElterngeldPlus beläuft sich für dich somit auf maximal 20 weitere Monate."

-> Hier bin ich ein wenig verwirrt. Soweit ich weiß, bekommt doch meine Frau 8 Wochen nach Geburt das volle Nettogehalt der beiden Arbeitgeber (Haupt- und Nebenbeschäftigung) bezahlt?

2450€ Hauptbeschäftigung und 470€ Nebenbeschäftigung

Laut meiner Krankenkasse teilen sich die beiden Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag auf. Der Verdienst bei der Nebenbeschäftigung im Vergleich zur Hauptbeschäftigung entspricht 19,18%.

13€ pro Tag würde heißen (mal angenommen 30 Tage hat der Monat), dass wir pro Monat 390€ erhalten. 19,18% von 390€ entsprechen 74,80€.

Meinem Verständnis zufolge müsste nun die Nebenbeschäftigung 470€ - 74,80€ = 395€ zahlen. Der Hauptarbeitgeber müsste 2450€ - 315,20€ (390-74,80) = 2134,80€ zahlen. Und das für 8 Wochen bzw. 2 Monate. Liege ich da richtig?

Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, erhält meine Frau in den ersten 8 Wochen nach der Geburt Basiselterngeld und kein normales Gehalt? Ist das wirklich so? Ich dachte immer, dass man die ersten 8 Wochen nach der Geburt weiterhin normales Gehalt bezieht (genau, wie in den 6 Wochen vor der Geburt)?

Unabhängig davon ob du recht hast oder ich, wie kommst du auf die 20 Monate Elterngeld Plus nach den 8 Wochen der Geburt? Man bezieht doch 2 Jahre Elterngeld Plus oder nicht? Das würde doch heißen, 24M - 2M = 22 Monate und nicht 20 Monate?

Ich hoffe ich konnte mich gut ausdrücken!

Es wäre mega lieb, wenn du uns hier noch einmal helfen könntest!

Tausend Dank im Voraus!

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Elli113  13.10.2023, 21:11
@089089
Du meinst vermutlich 1370€, richtig?

Ja, war ein Tippfehler.

meine Frau 8 Wochen nach Geburt das volle Nettogehalt der beiden Arbeitgeber (Haupt- und Nebenbeschäftigung) bezahlt

Ja. Aber auch wenn in Wirklichkeit kein Elterngeld gezahlt wird, weil die Mutterschaftsleistungen höher sind als das EGBasis, zählen diese Monate so, als wäre EGBasis bezogen worden.

wie kommst du auf die 20 Monate Elterngeld Plus nach den 8 Wochen der Geburt

Ein Elternteil für sich genommen hat einen Anspruch auf maximal 12 Monate ElterngeldBasis (Alleinerziehende 14, aber das wird bei euch wohl nicht zutreffen).

12 Monate -2 Monate mit Mutterschaftsleistungen = 10 Monate ElterngeldBasis, die auf maximal 20 Monate ElterngeldPlus gestreckt werden können.

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