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Elterngeldberatung - wer kann mir helfen?

Hallo zusammen,

ich habe zwar im Netz schon viele Rechner genutzt, aber da das mein erstes Kind ist, möchte ich einfach auf Nummer sicher gehen. Eventuell gibt es hier ein paar Profis, die mir helfen können?

Wir erwarten unser erstes Kind Ende November 2023. Mein aktuelles bzw. durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate liegt bei 2450€ aus der Hauptbeschäftigung und durchschnittlich 470€ aus der Nebenbeschäftigung.

Frage Nr. 1: Die 470€ werden zu den 2450€ als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes dazugezählt, richtig?

Frage Nr. 2: Wir werden Elterngeld Plus beantragen, d.h. 2 statt 1 Jahr.

Meine Berechnung ist wie folgt:

Fall 1 - Nebenjob wird nicht dazugezählt: 2450 * 0,65 / 2 = 796€ Elterngeld Plus pro Monat

Fall 2 - Nebenjob wird dazugezählt: 2920 * 0,65 / 2 = 949€ -> d.h. 900€ da maximalnetto von überschritten wurde.

Welche der beiden Fälle ist richtig?

Frage Nr. 3: Wie wirkt sich der Nebenjob auf mein Elterngeld aus, NACHDEM mein Kind geboren wurde?

Fall 1 (was mein Wissen vor meiner Recherche war): 900€ Elterngeld Plus zzgl. 470€ vom Nebenjob = 1370€

Fall 2.1 (was ich nach meiner Recherche nun vermute): Nettogehalt Haupt- und Nebenbeschäftigung 2920€. Differenz zwischen 2920€ und 470€ sind 2450€. Auf diesen Betrag von 2450€ wird das Elterngeld berechnet (2450 * 0,65 / 2) 796€. Zu den 796€ verdiene ich durch meine Nebenbeschäftigung 470€ ohne weitere Kürzungen also = 1266€

Fall 2.2 Nettogehalt Haupt- und Nebenbeschäftigung 2920€ -> wird gekürtzt auf Maximalbetrag 2770€. Differenz zwischen 2770€ und 470€ sind 2300€. Auf diesen Betrag von 2300€ wird das Elterngeld berechnet (2300€ * 0,65 / 2) 747€. Zu den 747€ verdiene ich durch meine Nebenbeschäftigung 470€ ohne weitere Kürzungen also = 1217€

Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!!! Bitte nimmt es mir nicht übel, aber ich denke jeder hatte beim ersten mal tausend Fragezeichen im Kopf.

Elterngeld, Elternzeit, elterngeldberechnung, ELTERNGELD PLUS
Wie hoch darf Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beim Elterngeld-Trick sein?

Hallo,
vor ca. 2,5 Jahren hat meine Frau ein Kleingewerbe angemeldet. Der Ausführung der nebenberuflichen Tätigkeit ist dann jedoch Corona in die Quere gekommen und im November vergangenen Jahres haben zudem unsere erste Tochter bekommen.
Aktuell ist meine Frau in Elternzeit (insgesamt 2 Jahre).

Sie möchte jetzt damit beginnen ihre nebenberufliche Selbstständigkeit auszuüben (natürlich nur in dem Umfang, dass das Elterngeld plus nicht gekürzt wird).
Da wir planen ein zweites Kind zu bekommen, sagen wir mal in ca. 2 Jahren, haben wir uns jetzt schon einmal mit dem Elterngeld beschäftig.

Bei uns ist es sinnvoll, dass der "Elterngeldtrick" angewendet wird, sodass der Veranlagungszeitraum für das Elterngeld des zweiten Kindes, vor der Geburt des ersten liegt.
Aufgrund der Selbständigkeit können wir die Jahre ausklammern in denen meine Frau Elterngeld bezogen hat (wenn ich dies richtig verstanden habe).

Die große Frage, welche wir aktuell haben ist, ob die Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einen Einfluss auf das ausklammern der Jahre mit Elterngeldbezug hat, oder ist dies vollkommen unabhängig?.

Dürfte meine Frau monatlich z.B. 500€ in ihrer Selbstständigkeit verdienen und wir können die Jahre mit Elterngeldbezug trotzdem komplett ausklammern?

Besten Dank im Voraus.

Elterngeld, Elterngeldantrag, selbstständige Arbeit, zweites Kind, ELTERNGELD PLUS
Elterngeld - Basis oder Elterngeld Plus?

Hallo zusammen,

ich bin ehrlich - ich blicke nicht ganz durch. Wir erwarten bald unser 2. Kind und da meine Große "schon" 6 wird und meine berufliche Situation sich ziemlich verändert hat, ist diesmal alles etwas anders.

Ich bin aktuell in TZ angestellt und würde mir gerne ab dem 3. LM des Babys als Aushilfe etwas dazuverdienen (in der Firma, in der ich aktuell angestellt bin, der Chef hat dem bereits zugestimmt). Ich denke, ich wäre zwar als 520€-Aushilfe angestellt, tatsächlich würde ich aber um die 400€ bekommen, da ich die Std nicht ganz vollbekommen werde.

Mein Bruttogehalt lag im letzten Jahr bei knapp unter 1100€.

Gerne würde ich 2 Jahre als Aushilfe arbeiten. Würde ja grundsätzlich heißen, lieber EG Plus, oder? Meine Hebamme meint aber, ich solle besser 1 Jahr Basis EG beantragen und könnte dann im 2. Lebensjahr des Kindes die vollen 520€ als Aushilfe verdienen ohne EG zu bekommen und meine Std aufstocken, sofern möglich.

Darf ich mir denn im Basis EG etwas dazu verdienen? Oder lohnt sich das nicht, weil zu viel Abzug? Gibt es hier ähnliche 'Fälle', wie macht ihr das?

Ich muss tatsächlich im HomeOffice von zu Hause etwas tun, sonst wird es mit dem Geld leider zu knapp.

Ganz schön kompliziert, damals hatte ich 2 Jahre Basis EG und gut war, aber da hatte ich auch vorher Vollzeit und ein besseres Gehalt...

Es gibt hier wo ich wohne leider nicht viele bzw kaum Beratungsstellen, die auf Termin beraten und vllt mal gegenrechnen, was besser für die Mütter wäre.

DANKE FÜR EURE TIPPS UND VIELE LIEBE GRÜßE

Familie, Geld, Schwangerschaft, Elterngeld, Elternzeit, Elterngeldantrag, elterngeldberechnung, ELTERNGELD PLUS

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