Elterngeld plus minijob Arbeitgeber zieht sozialversicherungsbeiträg ab?

2 Antworten

Das ist zwingend ein Minijob - der ArbG muß Dich bei der Minijobzentrale anmelden.

Es gibt kein Wahlrecht ob sv-pflichtig oder nicht.

Da das Arbeitsverhältnis ruht, kann beim selben ArbG ein Minijob ausgeübt werden - das ist manch einem ArbG aber nicht bewußt.

Er muß die bisherigen Abrechnungen dann im Nachhinein korrigieren - die zu unrecht abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge müssen ihr dann ausgezahlt werden.

Dann hat sie keinen Minijob - was steht denn im Arbeitsvertrag?

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/06_kv_pv_alov/node.html

wie z.B.: Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auch nicht vom Verdienst Ihres Minijobbers abziehen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

rumrichs 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 20:29

Im Vertrag steht monatlich 33 Stunden

siola55  06.08.2021, 20:32
@rumrichs

Steht da geringfügige Beschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung?

rumrichs 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 21:13
@siola55

Gar nichts nur das die Zahl der Stunden auf 33 reduziert wird

siola55  06.08.2021, 23:10
@rumrichs

Dann war dies vorher eine Vollzeitbeschäftigung und nun auf Teilzeit mit 33 Stunden reduziert!?

Ich denke mal, da sollte ein neuer Vertrag gemacht werden mit geringfügiger Beschäftigung als 450-Euro-Minijob...