Elterngeld plus minijob Arbeitgeber zieht sozialversicherungsbeiträg ab?
Hallo meine Freundin bezieht elterngeld. Nach 6 Monaten ist sie in elterngeld plus gewechselt. Sie verdient bei ihrem alten AG 410 Euro dazu. Bekommt jedoch nur ca 330 Euro ausgezahlt. Auf der Abrechnung ist zu sehen das Kranklasse Arbeitslosenversicherung und RV abgezogen wurden ist das so rechtens und korrekt?
2 Antworten
Das ist zwingend ein Minijob - der ArbG muß Dich bei der Minijobzentrale anmelden.
Es gibt kein Wahlrecht ob sv-pflichtig oder nicht.
Da das Arbeitsverhältnis ruht, kann beim selben ArbG ein Minijob ausgeübt werden - das ist manch einem ArbG aber nicht bewußt.
Er muß die bisherigen Abrechnungen dann im Nachhinein korrigieren - die zu unrecht abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge müssen ihr dann ausgezahlt werden.
Dann hat sie keinen Minijob - was steht denn im Arbeitsvertrag?
wie z.B.: Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auch nicht vom Verdienst Ihres Minijobbers abziehen.
Gruß siola55
Im Vertrag steht monatlich 33 Stunden