Elternzeit und Elterngeld Vater?

1 Antwort

Kommt drauf an, was du beantragst.

Ihr habt zusammen Anspruch auf insgesamt 14 Monate ElterngeldBasis, wenn ihr die mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilt.

Ein Monat ElterngeldBasis entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Damit bekommt man ElterngeldPlus doppelt so lange, aber es beträgt monatlich nur die Hälfte.

Geplant war, dass meine Frau Elterngeld plus beantragt.

Kann sie machen, ABER in Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen gezahlt wurden, ist nur der Bezug von ElterngeldBasis möglich. Wenn deine Frau also normale Angestellte ist, erhält sie in den acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsleistungen und kann somit in dieser Zeit nur ElterngeldBasis beziehen. Das bedeutet regelmäßig, dass die Mutter in dieser Zeit kein Elterngeld erhält, weil es auf die Mutterschaftsleistungen (die in der Regel höher sind als Elterngeld) angerechnet wird.

Wenn also deine Frau 18 Monate Elterngeld beziehen will, ist folgende Kombi möglich:

2 Monate ElterngeldBasis + 16 Monate ElterngeldPlus (die 8 MonatenElterngeldBasis entsprechen.

Bleiben für dich noch 4 Monate übrig. Du kannst also vier Monate ElterngeldBasis beantragen.

Allerdings gibt es da noch ein ABER: ElterngeldBasis darf nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

2 weitere im zweiten Jahr.

Das müssten dann die Lebensmonate 13 und 14 sein.

Zu einem späteren Zeitpunkt hast du nur Anspruch auf ElterngeldPlus und verschenkst somit einen Monat ElterngeldBasis oder zwei Monate ElterngeldPlus.

ODER du planst im zweiten Lebensjahr einen längeren Bezug von Elterngeld - statt zwei Monate dann vier Monate mit ElterngeldPlus, das ginge natürlich auch.

Übrigens gibt es auch noch den Partnerschaftsbonus, den ihr im Anschluss in Anspruch nehmen könnt, wenn jeder von euch mindestens 24 und maximal 32 Stunden erwerbsarbeitet. Partnerschaftsbonus sind vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für jeden von euch, wenn ihr in diesen vier Monaten die vorher genannten Bedingungen erfüllt.