Teilzeit in Elternzeit bei Elterngeld Plus?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
es wird immer gesagt, dass man bis zu 50% seines Einkommens vor der Geburt als Hinzuverdienst haben kann ohne Abzüge zu haben.

Jein.

Beim Elterngeld geht es immer um Lebensmonate des Kindes und um das Einkommen im jeweiligen Monat.

ElterngeldBasis berechnet sich aus der Differenz des Einkommens vor der Geburt (Durchschnitt der letzten 12 Monate netto) und Einkommen nach der Geburt je Lebensmonat (hier keine Durchschnittswerte, sondern exakte Zahlen). Von der Differenz gibts dann 65%, aber mindestens 300€ und maximal 1800€.

Anders beim ElterngeldPlus:

Beim ElterngeldPlus wird zunächst ein Deckelungsbetrag errechnet. Der Deckelungsbetrag ist die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen.

Das hört sich jetzt kompliziert an, so kompliziert ist es aber gar nicht. Schau mal hier Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? | Familienportal des Bundes

Rechenbeispiel:

Vor Geburt 2600€ netto, nach Geburt 0€ -> 2600€ Differenz ergibt 1690€ ElterngeldBasis; das ElterngeldPlus beträgt in diesem Fall 845€ und das ist auch der Deckelungsbetrag.

Vor Geburt 2600€ netto, nach Geburt 1600€ Nettoeinkommen -> 1000€ Differenz ergibt 650€ ElterngeldBasis (65% des Einkommensunterschiedes), bzw. rechnerisch 325€ ElterngeldPlus.

Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn der Deckelungsbetrag ist höher als 65 % vom Einkommens-Unterschied (845€>650€). Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen (=650€).

Vor Geburt 2600€ netto, nach Geburt 1300€ Nettoeinkommen -> 1300€ Differenz ergibt 845€ ElterngeldBasis (65% des Einkommensunterschiedes), bzw. rechnerisch 422,50€ ElterngeldPlus.

Auch in diesem Fall bekommst du folglich exakt 845€ ausbezahlt, weil hier Deckelungsbetrag und 65% des Einkommensunterschiedes exakt gleich sind.

Mal angenommen, du hättest nur 1000€ Nettoeinkommen nach Geburt > 1600€ Differenz ergibt 1040€ ElterngeldBasis, bzw. 520€ EGPlus.

Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag, also 845€.

Übrigens: Monate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, gelten als Elterngeld-Basis-Monate - also die ersten beiden Monate nach der Geburt. Somit hat man danach nur noch Anspruch auf maximal 20 Monate ElterngeldPlus - es sei denn, man ist alleinerziehend.

Sleggo 
Fragesteller
 30.10.2023, 19:32

Hm, also wird tatsächlich der Lebensmonat des Kindes einzeln betrachtet :-(

dann wird es bei mir so sein, dass ich Abzüge haben werde. Ich habe das bei der Unterschrift Teilzeit in Elternzeit nicht bedacht.
meinen Sie ich kann meinen Arbeitgeber bitten die Stunden doch noch weiter zu reduzieren ? Ist ja schon etwas peinlich…

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Elli113  30.10.2023, 20:34
@Sleggo

Einfach nachfragen. Mehr als dass der AG Nein sagt, kann ja nicht passieren.

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Sleggo 
Fragesteller
 30.10.2023, 19:55

Und eine Frage noch: wenn ich in Steuerklasse 5 statt 4 Wechsel, bekomme ich ja weniger Netto. Das würde dann ja auch helfen, um Abzüge beim Elterngeld zu vermeiden, oder?

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Elli113  30.10.2023, 20:33
@Sleggo

Ja, wer länger Elterngeld beziehen will, sollte idealerweise so früh wie möglich, aber mindestens 7 Monate vor der Geburt in Steuerklasse 3 wechseln.

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