2 Jahre Elterngeld und Minijob?

3 Antworten

"Grundsätzlich darf man Elterngeld beziehen und gleichzeitig arbeiten. Dabei darf die zulässige Höchstgrenze von maximal 30 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweilig für Elterngeld beantragten Lebensmonats des Kindes nicht überschritten werden.

Alle Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges werden anteilig auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, den man anrechnungsfrei zum Elterngeld dazuverdienen darf!" Quelle: Elterngeld net

funni100 
Fragesteller
 06.06.2016, 11:22

Danke für die Antwort.  Aber kannst du mir sagen wieviel mir abgezogen wird? Laut Online Rechner würde mir nämlich  nichts abgezogen werden.  Habe heute morgen schon bei der Elterngeld stelle angerufen. Die Frau meinte mir würde nicht abgezogen werden.  Sie war aber auch etwas unfreundlich und kam mir auch genervt vor. Möchte mich da jetzt nicht so drauf verlassen 

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RobFe  06.06.2016, 11:55

Bei dem kleinen Betrag kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei einem Minijob noch Abzüge gibt. Schreib doch sicherheitshalber deine Elterngeldstelle per Mail an, dann hast Du es schriftlich!

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Bei einem Betrag von 280 Euro für 2 Jahre macht 560 Euro Elterngeld. Gehst du nun im 1. Jahr arbeiten, wird dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet.

Und soweit ich das verstanden habe, auf den eigentlichen Elterngeldbetrag. Also 560 Euro.

Verdienst du im Minijob pro Monat, macht das 465 Euro Elterngeld (gesplittet: 232 Euro).

Verdienst du 400 Euro im Minijob, reduziert sich das Elterngeld auf 300 Euro (150 Euro).

(laut Elterngeldrechner)

Den Basisbetrag von 300 € bekommt man ja immer. Bei Elterngeld Plus sind das dann 150 € mtl.

Jegliches Erwerbseinkommen wird angerechnet. Ich weiß also nicht, wieso du von der Elterngeldstelle die Auskunft bekommst, es wird nichts angerechnet?!

Elterngeld bekommst du nur für das ausfallende Einkommen. Hattest du z.B. Erwerbseinkommen von 900 €, verdienst 450 € dazu, berechnet sich das Elterngeld nur auf die fehlenden 450 €. Davon ca. 65% sind 292,50 €. Mindestens die 300 €, hälftig für die doppelte Bezugsdauer wären dann 150 €.