Anspruch auf welche Gelder bei SS & Kind?

4 Antworten

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Hatte meine Frau evtl. sogar Anspruch auf ALG in der Zeit nach dem Elterngeld?

Proportional einfach : Anspruch auf ALG I als arbeitslose Person, besteht dann, wenn diese dem Arbeitsmarkt real zur Verfügung steht - z.B. in Eurer Situation, wenn Euer Kind nachgewiesenerweise täglich betreut wird - einen Krippen- bzw. Kitaplatz hat.

Nach Ablauf der Elternzeit 2. Kind ..... besteht wieder Anspruch auf ALG I

Da Deine Frau ihren Ausbildungsplatz gekündigt hat, wird sie in Verbindung mit Eurem 2. Kind nur noch Anspruch auf das Basiselterngeld = 300 Euro haben.

Weitere Transferleistungen könnt ihr ensprechend bestehender Bedürftigkeit beantragen .....

ergo u.U. ergänzende Leistungen nach SGB II = Bürgergeld

https://www.buerger-geld.org/rechner/

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

oder .... evtl. Wohngeld

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

oder Kinderzuschlag:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

oder evtl . in Verbindung mit Kosten Krippe / Kita :

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

ob es evtl. weitere Hilfen geben kann - kann Euch u.U. eine Schwangerenberatungsstelle sagen.

GuteAntwort0700 
Fragesteller
 13.03.2023, 02:01

Hallo Wilees, vielen Dank für die Antwort! Da unsere Tochter weder ein Krippe noch eine Kita besucht und somit ganztags von meiner Frau betreut wird, entfällt wohl der Anspruch auf ALG1. Durch die Links werde ich mich mal durchklicken!

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wilees  14.03.2023, 19:58

Besten Dank für's Sternchen.

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- Hatte meine Frau evtl. sogar Anspruch auf ALG in der Zeit nach dem Elterngeld?

Nein, wahrscheinlich nicht. Denn ALG1 wird nur dann gezahlt, wenn man dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht und genau das war ja nicht der Fall, weil sie zuhause beim Kind bleiben wollte.

BTW: dass sie gekündigt hat, war dumm. Es wäre besser gewesen, drei Jahre Elternzeit zu beantragen.

- Fällt das Elterngeld für das 2te Kind niedriger aus als beim ersten?

Wahrscheinlich schon. Im Berechnungszeitraum (12 Monate vor Geburt) wurde kein Einkommen erwirtschaftet und somit bleibt es beim Mindestbetrag von 300€ plus 10% Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag von Kind 1.

-Hat meine Frau ansonsten noch Irgendeinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Es gibt Kindergeld und in Bayern auch das Familiengeld vom 1. bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Außerdem hat sie Anspruch auf Unterhalt von dir; ihr lebt ja wahrscheinlich zusammen, von daher hat das keine praktischen Auswirkungen für dich.

Möglicherweise hat sie Anspruch auf Bürgergeld, aber das ist pauschal nicht zu sagen.

GuteAntwort0700 
Fragesteller
 13.03.2023, 10:06

Hi Elli, vielen Dank für die Antwort!

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sie hat anspruch auf kindergeld für die kinder. elterngeld wird sie nur den grundbetrag und geschwisterbonus erhalten. weiterhin hat sie die möglichkeit die ausbildung einfach weiter fortzusetzen bis zum mutterschutz des nächsten kindes oder sich arbeit zu suchen.

alternativ kann bürgergeld und kinderzuschlag für dich geprüft werden. unabhängig davon hat sie anspruch auf unterhalt von dir

Grundsätzlich hat Ihre Frau möglicherweise Anspruch auf folgende finanzielle Unterstützung:

  1. Kindergeld: Sie haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie ein Kind haben, das in Deutschland lebt. Das Kindergeld wird vom Staat bezahlt und beträgt derzeit 219 Euro pro Kind und Monat.
  2. Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die trotz Arbeit, Unterhalt oder Kindergeld nicht genug Geld haben, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, hängt vom Einkommen, Vermögen und der Größe Ihrer Familie ab.
  3. Unterhalt: Wenn Sie getrennt leben oder geschieden sind und Ihr Ehepartner der Hauptverdiener ist, kann Ihre Frau möglicherweise Anspruch auf Unterhalt haben. Die Höhe des Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen und den Bedürfnissen Ihrer Frau und Ihres Kindes.
  4. Arbeitslosengeld II: Wenn Ihre Frau keine Arbeit hat und kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann sie möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes II hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe Ihrer Familie und den Mietkosten.

Es ist empfehlenswert, dass sich Ihre Frau an eine Beratungsstelle wie z.B. das Jobcenter oder eine Familienberatungsstelle wendet, um ihre Ansprüche auf finanzielle Unterstützung zu klären.

GuteAntwort0700 
Fragesteller
 13.03.2023, 01:43

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

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