Steuerklasse in Elternzeit?

4 Antworten

Die Frage ist wegen des nicht genannten Teilzeiteinkommens deiner Frau leider nicht so einfach zu beantworten.

Grundsätzlich sollte sich der Steuerklassenwechsel positiv auf eure Haushaltssituation auswirken aus folgenden zwei Gründen:

- dein monatliches Nettoeinkommen steigt

- das Nettoeinkommen deiner Frau sinkt weniger stark; zudem sinkt damit auch die Bemessung des Elterngeld Plus, welches einen Anteil der Einbußen gegenüber dem Nettoeinkommen deiner Frau vor dem Mutterschutz ausgleicht. Folglich kann sich das Elterngeld erhöhen

Das Elterngeld wird unter Progressionsvorbehalt gezahlt, das heißt es zählt praktisch als virtuelles Einkommen. Mit der Konstellation wird es zu einer Nachzahlung kommen im folgenden Jahr kommen, allerdings zu einer geringeren Höhe als die von dir genannten Summe. Im Zweifelsfall solltest du es mit konkreten Zahlen ausrechnen.

Woher ich das weiß:Recherche
hanspeter1 
Fragesteller
 14.01.2020, 22:46

Sie geht doch nicht arbeiten. Sie bezieht nur 360 Elterngeld Plus

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Oblige  14.01.2020, 23:17
@hanspeter1

Okay, ich hatte angenommen, sie ginge Teilzeit arbeiten (typisch für Elterngeld Plus). In dem Fall solltet ihr keine Probleme mit einer Nachzahlung haben.

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hanspeter1 
Fragesteller
 14.01.2020, 23:29
@Oblige

Ja eventuell im zweiten Jahr. Super danke für die Info. Werde dann morgen direkt den Wechsel beantragen. Gruß

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Steuerklasse III vereint alle Steuervorteile beider Ehepartner auf ein einzelnes Einkommen. Sofern deine Frau ihr Einkommen aus einem minijob bezieht und ansonsten keine weiteren Einkünfte oder Renten bezogen werden, sollte es zu keiner Nachzahlung kommen.

Die Änderung der Steuerklassen hat aber rein garnichts mit der tatsächlichen Steuerlast zu tun, sie ist nur ein Schlüssel für die Lohnsteuer aus dem jeweiligen Arbeitsentgelt abschlägig zu entrichten ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

sobald die Frau weiss, dass sie schwanger ist, sollte sie in die für sie günstigere Steuerklasse wechseln, weil sich die Höhe ihres Elterngeldes an ihrem Netto-einkommen orientiert. Das ist zwar Idiotie par excelence, aber auch nun mal fakt.

Der Wechsel der Steuerklasse ändert nichts an der jahresbezogenen Steuerschuld. Man spart keine Steuern man zahlt nur weniger im vorraus.

Oblige  14.01.2020, 22:32

Im allgemeinen hast du recht, hier kommt aber noch das Elterngeld als zusätzlicher Faktor hinzu, das sich eigenartigerweise am Nettoeinkommen orientiert (welcher schwachsinniger Politiker hat sich das eigentlich ausgedacht?). Eine Änderung der Steuerklasse hat damit auch Einfluss auf dessen Höhe.

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MAB82  14.01.2020, 23:48
@Oblige

Das ist klar, aber nur vor der Geburt. Ein Hinweis darauf hilft dem FS frühstens beim nächsten Kind.

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Oblige  15.01.2020, 00:49
@MAB82

Meines Wissens nach nicht auf die Bemessung, die sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt bezieht (ist ja Vergangenheit), wohl aber bei einem Teilzeiteinkommen, das durch Steuerklasse V künstlich niedrig gehalten wird. Die Differenz zwischen vorher und nachher wird durch das Elterngeld Plus zu 65 Prozent ausgeglichen - Mindest- und Höchstbeträge nicht berücksichtigt.

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