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Antwort
Steuerklasse III vereint alle Steuervorteile beider Ehepartner auf ein einzelnes Einkommen. Sofern deine Frau ihr Einkommen aus einem minijob bezieht und ansonsten keine weiteren Einkünfte oder Renten bezogen werden, sollte es zu keiner Nachzahlung kommen.
Die Änderung der Steuerklassen hat aber rein garnichts mit der tatsächlichen Steuerlast zu tun, sie ist nur ein Schlüssel für die Lohnsteuer aus dem jeweiligen Arbeitsentgelt abschlägig zu entrichten ist.