Resturlaub vor Mutterschutz?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Gekürzt werden darf ab Mutterschutz 100%
Gekürzt werden darf erst ab ET 0%

6 Antworten

Der Mutterschutz hat keinerlei Einfluss auf deinen Urlaubsanspruch. Je vollen Monat Elternzeit wird dir aber in der Regel 1/12 deines Jahresurlaubs abgezogen.

Es kommt also darauf an, wann deine Elternzeit startet (vermutlich ja 8 Wochen nach Geburt). Gehen wir vom 01.10. aus, bedeutet das, das der Jahresurlaub um insgesamt 3/12 gekürzt werden dürfte, Rundungen gehen grundsätzlich zu deinen Gunsten. Da du nicht schreibst, wieviel Urlaub dein Jahresurlaub beträgt, musst du dir die Tage nun selber ausrechnen. ;-)

Alles Gute!

Du nimmst deinen Urlaub mit in den Mutterschutz - da wird nichts gekürzt.

Mutterschutz ist wie eine Freistellung - da geht nichts von deinen Urlaubstagen flöten, du kannst dir also ganz normal deine vorgeschriebenen Urlaubstage nehmen.

Es gilt §17 Abs. 1 BEEG:

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

Bedeutet für dich: Weder ab Mutterschutz noch ab ET wird gekürzt.

Dein Mutterschutz läuft bis voraussichtlich 22.09. und danach bist du in Elternzeit. Erst ab da kann dir der Urlaub anteilig gekürzt werden und zwar insgesamt um 3/12 - nämlich Oktober, November und Dezember.

Wie viel das ist, musst du selbst ausrechnen, da du in der Frage nicht geschrieben hast, wie viel Urlaubsanspruch du insgesamt hattest.

jaheyichbins 
Fragesteller
 24.05.2022, 13:59

insgesamt habe ich einen Anspruch von 33,5 Urlaubstage gehabt (3,5 Tage sind aus dem Vorjahr noch gewesen). Könnten Sie es für mich ausrechnen?

0
Elli113  24.05.2022, 14:06
@jaheyichbins

Also 30 Tage Urlaubsanspruch. Das ist doch nicht so schwierig auszurechnen, aber gut.

30/12 = 2,5 Tage pro Monat. Macht für insgesamt 9 Monate einen Urlaubsanspruch von 22,5 Tagen. Halbe Tage gibt es nicht, da wird aufgerundet. Also insgesamt Anspruch 23 Tage plus die 3,5 Tage aus dem letzten Jahr. macht insgesamt 26,5 Tage.

Da ja anscheinend schon acht Tage dieses Jahr verbraucht wurden, bleiben noch 18,5 Tage Resturlaub.

Und wie gesagt, das mit der Kürzung des Urlaubsanspruches ist nur eine "kann"-Vorschrift. Der Arbeitgeber MUSS NICHT kürzen, darf es aber. Im Zweifelsfall einfach nachfragen.

1

Weder noch.

Während der Mutterschutzfrist bist Du quasi arbeitsunfähig, d.h. die Kürzung beginnt erst zum Ende der Mutterschutzfrist/Beginn des Erziehungsurlaubs, was sich wiederum aus dem tatsächlichen Geburtstermin ableitet und mit einigen netten Besonderheiten aufwartet.

Und ergänzend:
Ein Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahr verfällt nicht, sondern bleibt über die Elternzeit erhalten, dieser muss nur im Anschluss an die Elternzeit genommen werden (es sei denn, der Arbeitgeber ist kulant oder der Tarifvertrag regelt das großzügiger).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo jaheyichbins,

es wird gar nichts gekürzt.

Trotz Mutterschutz und anschließender Elternzeit hast du Anspruch auf dein gesamten Jahresurlaub.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder
Elli113  24.05.2022, 13:47

Nein. Siehe §17 Abs. 1 BEEG.

0
Allyluna  24.05.2022, 13:51

Mutterschutz hat keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch, Elternzeit sehr wohl!

0