Nebenjob während elternzeit in der ausbildung?
Hallo,
Vielleicht weiß hier ja jemand etwas.
Ich bin in einer Ausbildung, momentan aber in Elternzeit. Nun fällt das Elterngeld weg, und ich möchte einen Nebenjob machen um unser Lebensunterhalt aufzustocken.
Nun meine Frage, gibt es da ein Unterschied zwischen fest angestellt und im ausbildungsverhältnis? Im Internet hab ich bis jetzt nur etwas gefunden für fest angestellte und nicht fürs ausbildungsverhältnis.
Darf man während der Elternzeit in einem Ausbildungsverhältnis einen Nebenjob tätigen?
Wenn es erlaubt ist, gibt es dort eine einkommensgrenze? Wie z.b nur 450€ oder geht auch mehr?
Mein Chef weiß darüber auch nichts, wollte sich informieren und sich zurück melden. Dies ist schon 3monate her, und bis heute hab ich keine Rückmeldung erhalten.
Ich weiß das man den Chef über ein Nebenjob informieren muss, und das man während der elternzeit nur 30std/Woche arbeiten darf, sowie nicht im selben Berufsbereich einen Nebenjob machen darf.
1 Antwort
Ob Ausbildung oder nicht ist für eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob nicht maßgebend, sondern ob du eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst oder nicht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
wie z.B.: Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
oder hier:
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.