Inwiefern sind "Nebeneinkünfte" aus Dozententätigkeiten/Ehrenämtern schädlich für das Elterngeld?
Wir bekommen bald Nachwuchs und als Vater möchte ich auch 2 Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld erhalten. Nun habe ich gehört, dass "Nebeneinkünfte" schädlich für das Elterngeld sein können und auf das Elterngeld angerechnet werden. Neben meiner normalen beruflichen Tätigkeit habe ich noch Ehrenämter und Dozententätigkeiten mit denen ich über die Steuerfreibeträge (2.400 € bzw. 720 €) komme. Können sich diese "Gesamteinnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten", die über die Freigrenzen hinausgehen negativ auf das Elterngeld auswirken? Wenn ja, was muss ich hier beachten, damit das Elterngeld davon nicht negativ beeinflusst wird?
2 Antworten
Wenn ja, was muss ich hier beachten, damit das Elterngeld davon nicht negativ beeinflusst wird?
Im Bezugszeitraum keine Einnahmen aus diesen Tätigkeiten haben.