Wie beantrage ich Elternzeit?

4 Antworten

 wie wir beide Elternzeit erhalten

ElternZEIT beantragt ihr bei euren jeweiligen Arbeitgebern. Jedes Elternteil hat das Recht auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, die in bis zu drei (mit Zustimmung des Arbeitgebers vier) Abschnitte aufgeteilt werden können.

unterschied zwischen Vaterschaftsurlaub und Elternzeit als Vater 

Den Vaterschaftsurlaub gibt es noch nicht, er soll allerdings dieses Jahr noch kommen. Falls er tatsächlich eingeführt wird, wäre das genau das, wonach es klingt: zusätzliche Urlaubstage für Väter und zwar für zehn Arbeitstage nach der Geburt.

Der wesentliche Unterschied zur Elternzeit: Vaterschaftsurlaub ist eine bezahlte Freistellung, während Elternzeit unbezahlt ist.

Laut unserem Gefühl wird Ihr Vertrag höchstwahrscheinlich nicht verlängert.

Das wird wahrscheinlich tatsächlich so sein. ABER dennoch sollte deine Frau spätestens drei Monate vor dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages nachfragen, ob der Arbeitgeber Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit hat, und sich gegebenenfalls bei der Agentur für Arbeit melden, falls der Arbeitsvertrag noch vor dem Ende der Schwangerschaft endet.

Ebenso muss eine Meldung bei der Krankenkasse erfolgen, die dann das Mutterschaftsgeld ausschließlich zahlt.

Apropos Krankenversicherung: wenn deine Frau nicht erwerbstätig ist, wird sie bei dir in der GKV mitversichert.

Was die Elternzeit angeht: Elternzeit haben nur Arbeitnehmer. Wenn der befristete Vertrag endet, endet auch der Anspruch auf Elternzeit. Ein Anspruch auf ALG 1 besteht regelmäßig NICHT, weil der Arbeitsuchende dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht (denn er ist mit Kinderbetreuung beschäftigt).

Da du in den Kommentaren auch nach ElternGELD fragst:

das beantragst du bei der Behörde, die in deinem Bundesland dafür zuständig ist. In Bayern ist das zB das Zentrum Bayern Familie und Soziales, in Baden-Württemberg die L-Bank, und so weiter. In NRW zB sind die einzelnen Kreise für das Elterngeld zuständig. Wenn du dir nicht sicher bist, dann gib einfach bei Google "Elterngeld + Antrag + dein Bundesland" ein und schau, was kommt.

In den meisten Bundesländern kann man den Antrag online ausfüllen und zwar schon vor der Geburt. Nach der Geburt muss man dann nur noch die Daten zum Kind ergänzen und die Geburtsurkunde beifügen.

Zu deiner Frau:

Die Elterngeldstelle eures Landkreises ist zuständig. Ich weiß auch nicht, wie es bei euch ist, aber bei mir gab es die Unterlagen von der Klinik zur Geburt. Bzw hatte ich die glaube ich bereits zur Anmeldung bekommen. Bei Unsicherheiten kannst du oder deine Frau sich bei der Elterngeldstelle melden. Einfach mal bei Google eingeben "Elterngeldstelle Landkreis xy".

Generell:

Elternzeit kann quasi formlos beantragt werden. Am PC einen Brief an den AG schreiben, in dem alle wichtigen Infos enthalten sind.

Elli113  09.01.2024, 11:58
Die Elterngeldstelle eures Landkreises ist zuständig

Das ist abhängig vom Bundesland und nicht überall so geregelt. In Bayern zB ist zentral das Zentrum Bayern Familie und Soziales zuständig.

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Uemit46 
Fragesteller
 09.01.2024, 12:33

Vielen Dank, hab die zuständige Stelle gefunden. Nun frag ich mich bloß, was der Unterschied zwischen "Basis" und "EG+" ist ? Bei "PBM" ist kein Kasten zum ankreuzen vorhanden.

Folgendes steht hingewiesen:

"Sie können Elterngeld als Basis-Elterngeld (Basis) oder als Elterngeld-Plus (EG+) beantragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Partnerschaftsbonusmonate (PBM) zu beantragen."

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Rendric  09.01.2024, 12:59
@Uemit46

Das Basis Elterngeld ist für einen elternteil gedacht, der quasi die gesamte Elternzeit alleine nimmt und dafür voll aus dem Berufsleben austritt. Bezahlt wird ein Jahr lang ca 70 Prozent des Gehaltes. Oder man zieht es auf zwei Jahre, erhält damm aber dennoch nur die gleiche Summe an Geld, das heißt, die monatliche Auszahlung wird nochmals halbiert. Wenn ein Elternteil Basiselterngeld nimmt, so kann der Partner 2 Partnermonate nehmen und noch bezahlt werden.
Bei Elterngeld plus ist der hintergedanke, dass beide Elternteile gleichberechtigt erziehungsverantwortlich sind und sich um die Finanzen kümmern. Das Elterngeld plus ist ein Zuschuss, wenn beide bis zu 35 (?) Wochenstunden, also zumindest Teilzeit, berufstätig sind.
Wie aber schon für euch erwähnt wurde, trifft für die voraussichtliche Arbeitslosigkeit deiner frau vieles nicht mehr so ganz zu. Sie hat keine Elternzeit in dem Sinne. Aber sie wäre dennoch Elterngeldberechtigt.

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Elli113  09.01.2024, 14:37
@Uemit46

Ein Monat ElterngeldBasis entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. ElterngeldPlus bekommt man doppelt so lange, aber dafür beträgt es monatlich nur die Hälfte vom ElterngeldBasis. Der Vorteil beim ElterngeldPlus: man kann in geringem Maße ohne Abzüge dazuverdienen.

Die Partnerschaftsbonusmonate sind davon abzugrenzen.

Das sind, wie der Name ja schon sagt, BONUSMonate zusätzlich zum normalen Anspruch auf Elterngeld, die nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn im fraglichen Zeitraum beide Elternteile mindestens 24 und maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Ist diese Voraussetzung gegeben, dann bekommen BEIDE maximal vier Monate zusätzlich ElterngeldPlus.

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Es gibt keinen Vaterschaftsurlaub, sondern der Vater kann Elternzeit beantragen und erhält dafür auch Elterngeld. Das ist meiner Ansicht nach vor allem um Zeitpunkt ab der Geburt ziemlich sinnvoll, denn dann freu sich die junge Mutter in aller Regel darüber, dass sie umsorgt wird und sich ausschließlich um das Baby und sich selbst kümmern kann.

Du kannst also deinen Arbeitgeber jetzt schon darüber informieren, dass du aber der Geburt für soundsoviel Monate Elternzeit nehmen wirst. Deine Frau erhält ja während ihres Mutterschutzes bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld und wenn sie im Anschluss daran Elternzeit nimmt, dann auch Elterngeld, das sich aus dem Verdienst vor der Mutterschutzfrist errechnet.

So können Elternpaare das finanziell optimal gestalten.

Wenn du einen verständnisvollen Arbeitgeber hast, nimmst du zum Zeitpunkt der Geburt ein paar Tage Urlaub, der dann mit Eintritt der Elternzeit endet. Solche Dinge kann man mit einer guten Personalabteilung prima verhandeln, wenn der Laden, in dem du arbeitest, familienfreundlich ist und man sich dort mit dir über deinen Nachwuchs freut.