Funktioniert die Aufteilung des Elterngeldes so ab April?

1 Antwort

Beide Elternteile können im ersten Jahr gar nicht gemeinsam Basiselterngeld beziehen? Oder nur maximal einen Monat?!

Exakt. In den ersten zwölf Lebensmonaten ist ein Monat gemeinsamer Bezug von ElterngeldBasis möglich.

Gelten die ersten beiden Lebensmonate für die Mutter dazu? (Da ja eigentlich noch Mutterschutz?)

Ja. Zwar bekommen die meisten Frauen in diesen zwei Monaten kein Elterngeld ausbezahlt, da die Mutterschaftsleistungen höher sind, aber dennoch gelten diese zwei Monate als Bezugsmonate von ElterngeldBasis.

was gilt dann wieder bei Elterngeldplus?

Da ist es egal. Ein Elternteil kann ElterngeldBasis beziehen und der andere Elternteil ElterngeldPlus.

ob die Einteilung so möglich ist?!

Ja, ist möglich.

Mir fällt allerdings auf, dass das ElterngeldBasis bei Elternteil 1 in den Lebensmonaten 13/14 geringer ist als davor. Soll in diesem Monat hinzuverdient werden? Dann wäre der Bezug von Elterngeldplus günstiger.

Und: Elternteil 2 erhält in den Partnerschaftsbonusmonaten nur den Mindestbetrag von 150€, obwohl er davor beim Elterngeld den Maximalbetrag erhält. Eventuell sollte er überlegen, die Arbeitszeit herunter zu schrauben, falls möglich (mindestens 24 Stunden/Woche muss er aber, sonst gibts keinen Bonus). Dann wird weniger gekürzt.