Elternzeit - was danach?

3 Antworten

Die Elternzeit endet, wenn der befristete Arbeitsvertrag ausläuft. Denn Elternzeit ist ja nur möglich, solange man auch Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist.

Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben natürlich keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben ja keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten. Sie müssen auch nicht vor Kündigungen geschützt werden. 

Elternzeit und Elterngeld sind jedoch voneinander unabhängig.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und deine Stelle während der Mutterschutzfrist endet, übernimmt danach deine Krankenkasse den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld - allerdings nur in Höhe des Krankengeldes. Die Krankenkasse zahlt bis zum Ende der Mutterschutzfrist sowohl das Mutterschaftsgeld als auch den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Krankengeldes.

Elterngeld bekommst du auch, wenn deine Arbeit vor oder nach der Geburt des Kindes endet. Die Höhe des Elterngelds bestimmt sich dann an dem Einkommen, das dir im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes durchschnittlich pro Monat zur Verfügung stand und das nach der Geburt wegfällt.

Wie bist du denn krankenversichert (Familienversicherung?)?

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Nein musst Du nicht, wenn Du keine Leistungen in Anspruch nehmen willst.

Wenn Du nach der Elternzeit Arbeitslosengeld beantragen willst, musst Du natürlich auch bereit sein, eine Beschäftigung anzunehmen.

Wenn du Zuhause bleiben willst, dann musst du dich natürlich nicht arbeitslos melden.