Hat bei Ehegattensplitting der Partner dann auch Zugriff auf das Konto des Finanzamtbegünstigten bei Zusammenveranlagung?


12.07.2023, 19:23

wenn im aufgeklärten Sinne 3 Konten den Ehealltag begleiten, also jeweils getrennt und ein Haushaltskonto, sorgt dann "Splitting" nicht ohnehin für Stress, weil soviele Ehen kaputt gehen, wenn Splitting nicht mit Vertrauen einher geht, wofür eben der Staat mit dazu beiträgt?

9 Antworten

Wie ihr das finanziell regelt, einzelnes oder Getrenntes Konto, ist dem FA relativ schnuppe.

Eine Zusammenveranlagung und das damit verbundene Splitting hat mit deiner Bank und den Konto so gar nichts zu tun.

wenn im aufgeklärten Sinne 3 Konten den Ehealltag begleiten, also jeweils getrennt und ein Haushaltskonto, sorgt dann "Splitting" nicht ohnehin für Stress, weil soviele Ehen kaputt gehen, wenn Splitting nicht mit Vertrauen einher geht, wofür eben der Staat mit dazu beiträgt?

Was?!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.

Das eine ist der Lohn und wie er versteuert werden muss. Der Arbeitgeber macht das nach der Steuerklasse und überweist den Nettolohn auf ein ihm genanntes Konto.

Wenn auf dieses Konto nur eine Person Zugriff hat, dann ist das eben so. Dem Arbeitgeber ist das wurscht. Seine Pflicht endet mit der Auszahlung bzw. Überweisung.

Wenn nun in der gemeinsamen Steuererklärung sowas wie ein Ausgleich passiert, dann wird nur geguckt, ob die Richtlinien eingehalten wurden und die Zahlen passen. Auf welches Konto welche Löhne gingen oder wer welche Rückzahlungen bekommt interessiert sie weniger. Das steuert der Steuerpflichtige über die Angabe der Bankdaten. Automatisch passiert da gar nichts. Der rechtliche Hintergrund zu den Konten (wer welchen Zugriff hat) interessiert dabei nicht.

Wenn als 2 Ehepaartner das gerechter unter sich verteilen möchten, dann müssen sie das als Pärchen aushandeln und verwalten. Die öffentliche Hand oder Arbeitgeber sind dafür nicht zuständig. Das ist ihre Privatangelegenheit.

Ehegattensplitting hat nichts mit der Kontenführung zu tun - das regeln die Eheleute selbst.

Was sie entscheiden können ist, ob sie Steuerklasse IV/IV oder III/V wählen. Das hat unterjährig Auswirkungen auf die Lohnsteuer.

Der Antragsteller bestimmt auf welches Konto eine Erstattung überwiesen wird. Ob da der Partner einen Zugriff hat, interessiert das Finanzamt nicht.

Keineswegs. Das sind zwei unterschiedliche Sachen.