Eltern Sterben? Müssen Kinder Rechnung bezahlen?

7 Antworten

Unabhängig von der erbrechtlichen Komponente hat jedes Bundesland ein Bestattungsgesetz, in dem aufgezählt wird, wer sich um die Bestattung (und damit um die Kosten) zu kümmern hat. Zumeist findet man folgende Reihenfolge;

Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen, für die kein Betreuer gerichtlich bestellt ist, in folgender Reihenfolge zu sorgen:

1.

Ehegatte,

2.

Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 18 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122),

3.

Kinder,

4.

Eltern,

5.

Geschwister,

6.

Großeltern,

7.

Enkelkinder,

8.

sonstiger Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Die Kinder nicht, aber die Erben! Und Kinder können das ihnen zustehende Erbe (Guthaben, Sachwerte und Schulden) jederzeit ausschlagen.

Kinder können das Erbe ausschlagen.

Allerdings müssen sie ggf trotzdem die Beerdigungskosten übernehmen

JungerKind 
Fragesteller
 08.06.2023, 19:45

Wieso müssen die Beerdigungskosten übernehmen?

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Jein. Wenn die Kinder das Erbe ausschlagen, müssen sie keine Rechnungen der Eltern bezahlen - im Bereich Bestattungskosten sieht das etwas anders aus -, haben dann aber eben auch keinen Anspruch auf irgendwelche Dinge aus dem Besitz der Eltern.

Mit dem Tod der Eltern erbt man normalerweise und dazu erbt man auch Schulden. Einen Netflix Account wird man nicht bezahlen müssen, aber eine Hypothek schon. Es sei denn man schlägt das Erbe aus.

JungerKind 
Fragesteller
 08.06.2023, 19:46

Und wenn die Eltern Schulden haben, bedeutet dass, Kinder die Schulden dann diese Schulden auch bezahlen müssen? Und warum?

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Hikker  08.06.2023, 20:23
@Buttermilchig

Wenn die Kinder das Erbe antreten, dann müssen sie auch die Schulden bezahlen. Wenn die Kinder das Erbe ausschlagen, dann müssen sie die Schulden nicht bezahlen. Ist doch ganz einfach!

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HugoHustensaft  08.06.2023, 20:24
@JungerKind

Müssen sie nicht, sie müssen dann aber fristgerecht das Erbe ausschlagen - haben dann aber nicht mal Anspruch auf ein wertloses Erinnerungsstück.

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