Mit 18 ausziehen: Wie viel Unterhalt bekomme ich?

Lurch123532  02.07.2023, 14:34

Gibt dir deine Mutter denn eine Unterkunft oder wieso willst/sollst du ausziehen?

Qualle69 
Fragesteller
 02.07.2023, 14:37

Ich will bei meiner Mutter nicht mehr leben, ganz einfach

MrSlowhand129  02.07.2023, 14:39

Ich glaube das wird schwierig. Kannst du zu deinem Vater ziehen ?

Qualle69 
Fragesteller
 02.07.2023, 14:46

Zu meinem Vater ziehen ist keine Option. Außerdem will ich ja alleine wohnen.

8 Antworten

Deine Eltern müssen eine eigene Wohnung nicht finanzieren. Deine Mutter bietet dir Zuhause Kost und Logis und hat damit ihr "Soll" erfüllt.

Entnehmen kannst du das § 1612 BGB:

Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html

Du kannst selbstverständlich mit 18 hinziehen wohin du willst wenn du es denn finanzieren kannst.

Um deine tatsächlichen Ansprüche zu berechnen, kannst du zum Jugendamt gehen, die jungen Leuten zwischen 18 und 21 beratend zur Seite stehen.

Wenn du noch Zuhause wohnst, dann richtet sich dein Bedarf nach dem bereinigten Netto BEIDER Elternteile. Als Schüler, unter 21, unverheiratet und noch bei einem Elternteil wohnend, bist du ein sogenanntes privilegiertes Kind. Das bedeutet, deine Eltern müssen ALLES tun um den Mindestunterhalt zu erbringen. Das tun sie ja offensichtlich.

Ziehst du allerdings aus, ändert sich die ganze Sachlage. Inder Theorie stehen dir 930 Euro inkl. Kindergeld zu. Deine Mutter verweist auf Kost und Logis Zuhause. Wie hoch der Haftungsanteil deines Vaters tatsächlich ist, kann man so nicht sagen. Und du rutscht nun auf Rangstufe 4 der Unterhaltsberechtigten. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder gehen dir nun vor, genauso wie neue und alte Ehegatten mit Bedarf.

Es kann also sein, sollte dein Vater ohne das es je neu berechnet wurde, jetzt auch schon zu viel bezahlt, da natürlich auch deine Mutter, rein rechnerisch, zum Barunterhalt beitragen kann und muss

Aber wie gesagt: den Auzug müssen sie nicht finanzieren, wenn keine Notwendigkeit vorliegt, weil z.B. dein Ausbildungsplatz zu weit vom Elternhaus entfernt liegt.

Aber du kannst ja natürlich mit deiner Mutter reden, was und ob sie was freiwillig geben würde an Barunterhalt.

Nur es könnte bei einer Neuberechnung eben auch aufploppen, dass dein Vater schon jetzt zu viel zahlt.

Der Unterhalt des Vaters geht direkt an dich? Wurde je neu gerechnet ab Volljährigkeit?

Du verdienst und hast Kindergeld von; 250 Euro.

Wenn du auch nur 500 bekommst plus Kigeld sind 750 Euro Einkünfte da wird für Unterhalt noch mehr viel übrig bleiben, da deine Einkünfte gegen gerechnet werden

Qualle69 
Fragesteller
 02.07.2023, 14:38

Konkreter bitte...

Und zählen da auch geringfügige Einkünfte mit rein?

Was wäre, wenn ich keine geringfügigen Einkünfte hätte?

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Maleficent666  02.07.2023, 14:39
@Qualle69

Jeder cent zählt.

Und wenn du aufhörst zu arbeiten schneidest du dir ins eigene Fleisch

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Qualle69 
Fragesteller
 02.07.2023, 14:43
@Maleficent666

Wieso sollte ich mir damit ins eigene Fleisch schneiden?

Das tue ich dann ja eher, wenn ich arbeiten gehe. Wenn mir das dann von meinem Unterhalt abgezogen wird.

Wenn ich schon so viel Zeit opfere, um nebenbei arbeiten zu können, will ich das Geld dann auch behalten können.

Wenn ich dasselbe auch ohne Arbeit bekommen würde, wäre es ja dämlich

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Maleficent666  02.07.2023, 14:46
@Qualle69

Du vergisst dass du nicht als erstes berücksichtigt wirst, sondern deine jüngeren Geschwister.

Somit minimiert sich der Unterhalt

Du kannst dich eh nicht finanzieren wenn du ausziehst.

Hast du erspartes? Kaution? Kannst du dich komplett einrichten?

Wer bürgt für dich?

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Qualle69 
Fragesteller
 02.07.2023, 14:49
@Maleficent666

Das heißt durch meine jüngeren Geschwister ist meine Mutter fein raus und muss gar nichts mehr für mich tun?

Das kann ja nicht legal sein.

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du bekommst das was du aus eigenem einkommen verdienst. von deiner mutter wirst du nichts bekommen. dein vater als auch deine mutter können einfach ans kinderzimmer verweisen.

du wirst also schülerbafög beantragen müssen und kannst das kindergeld verlangen

So einfach ist das nicht, dass du einfach keinen Bock mehr auf deine Mutter hast, und die muss dir dann die Wohnung finanzieren! Solange das Zusammenleben nicht unzumutbar ist, sie dich also schlägt, säuft oder ähnliches und sie dich nicht selbst rauswirft, kann sie selbst bestimmen, ob sie dir Naturalunterhalt zahlt, also Dach überm Kopf, was zu essen usw. oder ob sie dir Geld gibt, damit du eine Wohnung bezahlen kannst. Kinder, die im elterlichen Haushalt wohnen, sind in der Regel günstiger als andere, die schon ausgezogen sind, sich denSpass aber muter finanzieren lassen

Dir steht nach Auszug das Kindergeld zu solange du in Ausbildung bist; Ebenso sollte dein Vater dir dann direkt etwas zahlen. Für eine eigene Unterkunft musst du mit mindestens etwa 300 Euro Miete rechnen. Studierende haben meist keinen Anspruch auf Wohngeld; Du solltest allermindestens etwa 1000 Euro mtl zur Verfügung haben.