Darf ich mit meinem Kind von Zuhause ausziehen?
Hey folgende Frage. Meine Freundin ist 20 Jahre alt. Ich bin derzeit 21 Jahre, eigene Wohnung und arbeite im Krankenhaus als Pfleger. Wir haben eine 3 jährige Tochter die allerdings nicht meine leibliche ist. Der Vater lebt weit weg und hat seit der Geburt kein Kontakt zum Kind bzw. wollte es nicht. Da sie bei der Geburt ihres Kindes minderjährig war übergab sie Gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht an ihre eigene Mutter. Beide leben zusammen in einer Wohnung mit 2 anderen Geschwistern. Das Sorgerecht aber teilen Sie sich. Sie macht momentan eine Ausbildung und möchte gerne mit der kleinen ausziehen da es die jetzigen Wohnverhältnisse einfach nicht mehr zulassen. Es sind einfach zu viele in der Wohnung. Leider will das ihre Mutter nicht zulassen und verbietet meiner Freundin mit dem Kind auszuziehen. Sie droht immer mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und meint das meine Freundin ja Unfähig wäre für das Kind zu sorgen was absolut nicht stimmt. Kann das die Mutter meiner Freundin wirklich so einfach verbieten? Wir beide haben jetzt einen Termin beim Jugendamt gemacht um mal zu erfragen was sich für Möglichkeiten anbieten würden zwecks - Eigenerer Wohnung,- Eventuell das sie zu mir in die Wohnung zieht mit der kleinen oder ein Mutter Kind Heim. Seitdem ihre Mutter weis das sie ausziehen möchte versucht sie jeglichen Kontakt zu mir und der kleinen zu unterbinden und so gering wie möglich zu halten. Das fällt mir nicht einfach da sie wie meine eigene Tochter ist und ich in ihren Augen der Papa bin. Hat jemand Erfahrungen damit oder kennt sich jemand aus was jetzt auf uns zukommen würde? Danke im Voraus
5 Antworten
die junge frau ist volljährig. mit volljährigkeit ging das sorgerecht und das abr automatisch an sie. die großmutter hatte maximal die vormundschaft, aber zu keiner zeit das sorgerecht. hier wird seitens der oma massiv kompetenz überschritten. zur not sollte die junge frau mal ins jugendamt gehen und um einen negativattest über das sorgerecht bitten. darin steht ob sie das sorgerecht alleinig hat oder ob es eine entscheidung dazu gab irgendwann. die großmutter kann das sorgerecht und abr nur haben, wenn es ihr gerichtlich zugesprochen und der mutter entzogen wurde. was also steht in dem von dir besprochenen beschluss? wann wurde dieser beschluss erarbeitet. hier sollte die junge frau zum einen einen anwalt aufsuchen und mit diesem gemeinsam beraten
niemals und nirgends solltest du diesen von dir hier geäußterten unsinn erwähnen. du bist nicht der vater des kindes, du bist niemals der vater des kindes - zu keiner zeit wirst du es sein. das kind hat einen vater der sich momentan nicht kümmert. eröffene keine baustellen, die die oma weiter reizen könnte. hier sollte stück für stück abgearbeitet werden, vor allem wie das abr zur oma kam, warum und wie es wieder zurück geht an deine freundin. warum also wurde je ein gericht involviert?
Da deine Freundin jetzt volljährig ist, könnte sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind selbst übertragen bekommen.
Ich weiß nicht, inwieweit das automatisch geschieht, oder ob eine Fallüberprüfung und Entscheidung durch ein Familiengericht stattfinden muss.
Habt ihr mal im Sorgerechts-Beschluss genau nachgeschaut? Bei minderjährigen Müttern wird dieser meist mit Erreichen der Volljährigkeit automatisch aufgehoben. Da müsste man aber genauer nachschauen was drin steht. Der Weg zum Jugendamt ist auf jeden Fall der Richtige. Dort kann man euch beraten welche Rechte ihr aktuell habt. Und ihr baut auch schon vor, dass die Mutter deiner Freundin evtl. später zum Jugendamt rennt. Aber bitte bedenkt, dass die Frau auch deshalb so handelt, weil sie ihre Enkelin liebt und wahrscheinlich Angst hat sie zu verlieren. Vielleicht könnt ihr ihr da Angebote machen und auf sie zugehen.
Wurde mit der Volljährigkeit nicht das alleinige Sorgerecht allein auf die Mutter der Kleinen übergeben?
Ich würde einen Termin bei einem Familienanwalt ausmachen und vor allem die Unterlagen zum Sorgerecht lesen. Hat die die Mutter deiner Freundin?
Ihr könntet versuchen das sie und du das Sorgerecht habt und nicht mehr die Mutter da deine freundin volljährig ist. Aber genaueres wie und wo weiß ich nicht