Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamer Sorge?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Besteht unter gewissen Bedingungen die Chance durchzusetzen das mein Kind hauptsächlich und dauerhaft bei mir wohnt?

nö, wieso auch?

dem kinds gehts ja gut...................

Dave0000 
Fragesteller
 04.04.2017, 15:28

Wo steht das es dem Kind gut geht??

WerWeissEsDoch  04.04.2017, 15:33
@Dave0000

davon muss ausgegangen werden, solange du nicht das gegenteil beweist....

Dave0000 
Fragesteller
 04.04.2017, 15:47

Das würde iCh dann in dem Verfahren

Aber geschehenen Vorkommnisse hier jetzt aufzulisten und zu bewerten wäre sehr mühselig

Aber wenn du die Frage nochmal ließt habe ich dies im ersten Satz bereits erklärt

Warum also der inhaltlich völlig unnötige Kommentar ?

markusher  05.04.2017, 07:05
@Dave0000

der kommentar ist völlig richtig, da du nichts vorbringst das kindeswohlgefährdend ist oder auch nur einen entfernten grund liefert ins gericht zu gehen.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 10:48

Das sehen auch hier einige anders

Desweiteren stelle ich ja genau diese Frage

Eine Antwort mit "nö dem Kind geht es gut" obwohl diesbezüglich kein wort gefallen ist ,ist und bleibt also unnötig und beantwortet nicht die Frage

Ein "Nö, WENN es dem Kind gut geht" ist vielleicht zutreffend

Aber so formuliert bringt auch deine Bekräftigung keine Richtigkeit in die Aussage

markusher  05.04.2017, 14:12
@Dave0000

das siehst nur du so - hier sieht es keiner anders. du bringst nichts vor um ein verfahren zu rechtfertigen. es passiert garnix. meine aussage ist völlig korrekt, auch wenns dir nicht gefällt.

Menuett  05.04.2017, 14:23
@markusher

Und ob ich das anders sehe...

markusher  05.04.2017, 14:29
@Menuett

macht ja nix, das kannst du ja gerne tun. nur ist es eben nur deine meinung, da fehlt dir eben die erfahrung.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 20:26

Und schon wieder...
Du behauptest etwas
Dir wird das Gegenteil bewiesen
Und du reagierst so....
Das sagt doch schon viel

Auf welche Erfahrung berufst DU dich denn?

markusher  05.04.2017, 20:48
@Dave0000

auf laufende rechtsprechung. du beweist garnichts. du hast keine beweise. du redest unsinn und glaubst damit irgendwas gewinnen zu können. wie gesagt bei dem vortrag deinerseits vor einem richter, würde er dir das sorgerecht entziehen und bei antrag der mutter das umgangsrecht unter umständen ausschließen lassen, wegen voller steuerung des kindes in einen loaylitätskonflikt, schlechtmachen der mutter und vorbringen eines verfahrens ohne grund und aus reiner mutwilligkeit.  gegenfrage: warum tust du das?

Dave0000 
Fragesteller
 06.04.2017, 09:35

"wegen voller steuerung des kindes in einen loaylitätskonflikt, schlechtmachen der mutter und vorbringen eines verfahrens ohne grund und aus reiner mutwilligkeit.  gegenfrage: warum tust du das?"

-wo tue ich das?
Du hast noch nie ein Gespräch oder mein Verhalten zwischen mir und sohnemann gesehen
Der kleine liebt seine Mutter
Und das soll auch so bleiben
Woher nimmst du diese haltlose Anschuldigung?
Ich rede hier anonym in einem Forum
Und mein kleiner kann weder lesen noch kommt er an mein Handy

Es wird immer kurioser was aus deinem munde kommt

Meine Frage war ob es Möglichkeiten unter gewissen Umständen gibt

Geantwortet wurde "nö"

Und das ist falsch
Unter gewissen Umständen geht es

Das meine Umstände nicht ausreichen mag sein

Aber die Antwort "nö" ist falsch

Wenn das Kind eindeutig bei Dir leben möchte, dann besteht eine realistische Chance.

markusher  04.04.2017, 21:54

das kind ist vier jahre und hat noch keinen eigenen willen dazu, da es die konsequenzen dazu noch nicht überschauen kann. es wird also immer genau das sagen was derjenige hören will.

Menuett  04.04.2017, 21:55
@markusher

Dafür gibt es dann die gutausgebildeten Richter und Verfahrensbeistände.

markusher  05.04.2017, 07:02
@Menuett

ein kind diesen alters wird nicht gehört.

Menuett  05.04.2017, 14:19
@markusher

Selbstverständlich werden bei Streitigkeiten die Kinder auch in diesem Alter gehört. Erzähl doch nicht so einen Mist.

Dave0000 
Fragesteller
 04.04.2017, 22:54

Das Kind wird auch keine Entscheidung treffen können
Er liebt uns beide und das ist auch gut so
Ich will ihn da auch garnicht gegen sie aufbringen

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 09:42

Verständlicherweise

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 11:31

Also Markusher

Zitat der Seite der Kanzlei Hasselbach Rechtsanwälte:

"Können sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, werden Kinder, die schon sprechen können (d.h. ab dem 3. Lebensjahr) auch danach gefragt, wo sie wohnen wollen."

Ich bekomme immer mehr die Vermutung das du keine Ahnung hast wovon du sprichst

markusher  05.04.2017, 14:02
@Dave0000

kinder in dem alter können sprechen, haben aber keine eigene meinung. in der regel werden kinder frühestens mit 8 oder 9 befragt. vorher können so kleine kinder keine eigene meinung treffen, keine eigene entscheidung - da sie sich der konsequenz nicht bewußt sind. da du keinen einzigen grund für derartige verfahren nennst, wird es nicht stattfinden - es sei denn der richter geht in die verhandlung, da die km den konsequenten antrag stellt, dir das sorgerecht zu entziehen, aus dem grund von dir genannt: eine ausübung des gsr mit dir als übergriffigen elternteil ist nicht mgl. da du das kind über kurz oder lang in einen loyalitätskonflikt stürzt. fraglich wie gesagt, wie dann über deinen umgang entschieden wird und wie der sich weiter gestalten wird.

Menuett  05.04.2017, 14:20
@markusher

Und von was träumst Du nachts?

markusher  05.04.2017, 14:31
@Menuett

davon das du aufhörst spam zu posten. :)

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 19:13

Nein Markusher
Auffällig ist das du ziemlich allein mit der Meinung darstehst hier
Und selbst wenn ich einen Anwalt zitiere behauptet du das Gegenteil

Was sind eig.deine Referenzen ?

Hast du in der Richtung studiert?
Selbst Kinder?
Eigene Erfahrungen diesbezüglich?

markusher  05.04.2017, 20:41
@Dave0000

erfahrung und laufende rechtsprechung. welche erfahrung hat denn deine pseudoseite. dein zitierter anwalt jedenfalls scheint keine referenzen zu haben.

Dave0000 
Fragesteller
 06.04.2017, 09:55

§ 159 FamFg
Persönliche Anhörung

Da steht dein das du unrecht hast

Dave0000 
Fragesteller
 06.04.2017, 10:01

Und Art.6 des GG abs. 2
Gibt mir das Recht zur Sorge !

markusher  07.04.2017, 09:32
@Dave0000

art6 ist der schutz der familie. du hast keine familie und dieser artikel gibt dir kein recht auf sorgerecht. deine aussage ist falsch.

eine persönliche anhörung des kindes im alter von 4 jahren findet nicht statt zum thema wo es wissen will. meine aussage ist richtig, da es so tgl. gelebt wird. ein kind diesen alters kann keine alleinigen entscheidungen treffen. du hast also schon wieder unrecht und schreibst hier dummes zeug.

der 1686 bgb regelt garnichts außer, dass er für leute angewendet wird, die alleiniges sorgerecht haben und der andere partner nicht. dazu gehört eine kurzeausfertigung von 3 setzen im halben jahr. mehr auskunft stünde dir garnicht zu. bei gsr muss sie dich garnicht mehr informieren, da du dir die infos selber holen kannst.

weiterhin: etwaige krankheiten wären leukämie, krebs, schwere andere lebensgefährdende krankheiten - nicht schnupfen etc.

über vorschulische besuche muss dich keiner unterrichten, da es privatsache des betreuenden elternteils solches zu besuchen oder eben nicht. ein solches urteil ist eine einzelentscheidung und tangiert dich nicht.

weiter: sie will nicht umziehen, also muss sie dich nicht informieren und wenn, dann nur wenns nicht innerhalb der gemeinde ist.

vorschulische erziehung, kann auch zu hause stattfinden, es kann im verein stattfinden, es kann in der bastelgruppe einer grundschullehrerin stattfinden - geht dich nix an. oder wenn du es weißt, sie muss dich nicht um erlaubnis fragen. schulische einrichtungen, ist die schule und dort kann sie dich bitten zu unterschreiben, tust du es nicht, wird kind trotzdem beschult, weil schulpflicht. die festlegung trifft die mutter, da sie das kind betreut - nicht du, es liegt also in ihrer umgebung. du liegst also wieder falsch.

lehrer, erzieher und ärzte geben dir gern auskunft, die darfst du dir selber einholen. da du noch gsr hast, kannst du das allein tun. sie muss mit dir kein wort reden. waurm auch.

Dave0000 
Fragesteller
 06.04.2017, 10:16

1686 BGB regelt welche Auskunft mir zusteht

"Auskunft über die allgemeine Entwicklung, etwaige Krankheiten, Aufenthaltswechsel, Besuch von vorschulischen und schulischen Einrichtungen (BayObLG FamRZ 93, 1487)."

Dave0000 
Fragesteller
 08.04.2017, 08:03

Also ab jetzt komme ich an den Punkt wo mir meine Zeit zu wichtig wird...

Ich zitiere dir Gesetze
Jeder kann es nachlesen
Und du schreibst so Banane Zeug wie: ich hätte keine Familie und deswegen zählt ein gesetz nicht .....
Oder das es nur Auskünfte gäbe wenn ich keinsorgerecht hätte
Davon lese ich da nix
Und sowohl das Gesetz wie auch andere sagen dir das Kinder jedes Alter gehört werden können
Nur weil du was anderes behauptest treten die Gesetze nicht außer Kraft

Und ich bitte dich wiederholt auch mal nur einen einzigen Nachweis zu liefern oder diese Unwahrheiten nicht zu verbreiten

Sollten weitere so inhaltslose Antworten kommen werde ich mir wirklich nicht eh die Arbeit machen und reagieren

BRING BELEGE für das von dir behauptete
Ansonsten bist du in meinen Augen nur ein verbitterter Mann der entweder selbst als Vater versagt hat und es nun auf die gesetze schieben will, oder aber du Ast wirklich garkeine Ahnung

du kannst gerne einen antrag stellen, allerdings wird dieser abgewiesen, da du keine gründe für alleiniges abr noch weniger alleiniges sorgerecht stellst.

ein solcher grund wäre wenn sie das kind täglich massiv misshandelt oder schwer missbraucht. ansonsten kannst du die sache vergessen. du hast bereits umfangreichen umgang und was du bis dato dazu vorgebracht hast, könnte von der gegenseite ausgelegt werden als massive gängelei und einmischung in die privatsspähre der mutter. du scheinst massiv kontrollzwang zu haben und der könnte ehr dafür sorgen, dass dir das sorgerecht enzogen wird, da es nicht mgl ist, diese mit dir zu leben - da du ständig deine kompetenzen überschreitest und in den lebensbereich der mutter reinpfuschen willst.

Dave0000 
Fragesteller
 04.04.2017, 22:48

Der Lebensbereich der Mutter interessiert mich nicht

Nur der meines Sohnes

Und wenn dieser krank ist und von ihr nicht zur ärztlichen Behandlung gebracht wird dann geht mich das als sorgender Vater schon etwas an

Natürlich kann und bin ich selbst mit ihm zum Arzt
Aber verurteilen darf ich das

markusher  05.04.2017, 06:59
@Dave0000

wenn du ein so sorgender vater wärest, hättest du nicht 10 wochen gewartet, sondern wärest selbst zum arzt gefahren - bist du aber nicht. und in dem fall war es einmal und er wurde behandelt.

wie bereits gesagt, die mutter muss überhaupt nicht mit dir sprechen.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 06:36

"ein solcher grund wäre wenn sie das kind täglich massiv misshandelt"

Wenn sie ihn aber nur einmal die Woche misshandeln dann nicht?
Es klingt für mich so als würdest du Partei ergreifen ohne eine Partei überhaupt zu kennen

Wenn du sagst das meine Angeführten Gründe nicht reichen mag es ja ok sein
Aber deine Art und Einstellung halte ich für verwerflich
Ich zitiere dich:
"du scheinst massiv kontrollzwang zu haben"

Das erkläre mir doch mal bitte wie DU dich denn perfekt in der akuten Situation verhalten hättest?
Ein Kontrollzwang hätte ich ausgelöst das direkt alles selbst kontrolliert hätte,stattdessen habe ich wochenlang ohne Kontrolle auf die Aussagen der Mutter gebaut
Und erst als sie mir eine Geschichte erzählte die so Unglaubwürdig war rief ich beim Arzt an
Und das mit gutem Recht und Grund
Denn sonst würde das Ding immernoch im Körper meines Sohnes stecken
Und laut Aussage des HNOs hätte das auch wirklich schiefgehen können

Also nochmal: wie hättest du dich verhalten?
Du hättest der Mutter einfach alles geglaubt? Ohne bei Verdacht zu kontrollieren? Und hättet dein Kind weiter leiden lassen und wärest das Risiko von schlimmeren eingegangen?
Ich bereuhe kein Stück meinem Kind geholfen zu haben da die Mutter dies nicht tat

Ich hoffe und so schätze ich dich ein das du nur jemand bist der versucht gegen alles zu argumentieren
Und wenn du dich wirklich so verhalten würdest hoffe ich wirklich das du keine Kinder hast, bzw diese nie in eine solche Situation kommen das sie auf dein Handeln angewiesen sind , da du der dir unbekannten Mutter trotz schlechter Erfahrungen einfach vertrauen würdest oder aber eine "Kontrollzwang" hast

markusher  05.04.2017, 07:01
@Dave0000

ich wäre 10 wochen früher zum arzt gegangen und gut ist. alles andere kannst du in deiner zeit des umgangs klären. sie selbst ist dir nicht zur auskunft verpflichtet. man redet über alles in normaler elternbeziehung, aber da ihr keine elternebene habt, ist dort eben keine vernünftige kommunikation. sie jedenfalls wünscht keine mit dir. das wirst du auch durch zwanghafte mediation nicht ändern. denn in deinen augen macht sie nie was richtig.

ich halte dir nur einen spiegel vors gesicht und sage dir, dass dein antrag nichts bringt, außer unter umständen einen massiven bumerang für dich.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 08:26

"wenn du ein so sorgender vater wärest, hättest du nicht 10 wochen gewartet,"

-von der Frechheit der Formulierung mal abgesehen finde ich das du dir wirklich Zuviel rausnimmst
Ich habe nicht 10wochen gewartet !

Und was du sagst wiederspricht sich
Einerseits wirfst du mir Kontrollzwang vor
Und anderer Seits wärest du zum Arzt gegangen obwohl die Mutter dir eine Diagnose vermittelt hat und sagt es würde behandelt werden??

Das ergibt keinen Sinn

FAKT ist aber nunmal wie ich mich verhalten habe
Ich habe ihr nämlich bezüglich der Fürsorge für das Kind vertraut ohne zu kontrollieren und ERST als sich rausstellte das sie eine dem Kind schadende Wahl traf nämlich nicht zum Arzt zu gehen mischte ich mich aktiv ein

Ich habe selbst ein schlechtes Gewissen weil ich ihr zulange zugetraut habe den Zustand unseres Kindes einzuschätzen

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 11:13

Und weil deine Texte mich tatsächlich ärgern hier nochmal ein paar Zitate von Seite der Kanzlei Hasselbach Rechtanwälte:

"Medizinische Eingriffe, die weder Routine (Impfung, Zahnarzt, etc.), noch sofortiges Handeln (z.B. akute Behandlung nach Unfall) betreffen, müssen dementgegen mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen werden."

"Weil das Sorgerecht die komplette Lebensführung und Zukunftsgestaltung des Kindes umfasst, kann man ohne die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter noch nicht einmal ein Sparbuch für das Kind eröffnen. Bei ständigen widerstreitenden Interessen ist es deshalb sinnvoll, dass nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, da sonst das Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts nicht dem Kindeswohl entsprechen würde."

"Obwohl beim gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile selbst für ihre Erziehungsentscheidungen verantwortlich sind, hat der jeweils andere Sorgeberechtigte bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ein Widerspruchs- oder Veto-Recht."

"Zum Sorgerecht gehört vor allem, die Gesundheit des Kindes zu schützen. "

Also bitte erzähl mir nicht das ich keine Rechte hätte
Und sie hat hat die PFLICHT die Gesundheit des Kindes zu schützen
Daran äußere ich Kritik

Was verflucht ist also dein Problem ??
Ich will keine Mutter ihr Kind wegnehmen
Und ich führe keinen persönlichen Krieg auf dem Kindesrücken

Und ich konnte von dir auch noch keinen helfenden Vorschlag lesen oder dergleichen

markusher  05.04.2017, 13:57
@Dave0000

du überbewertest einfach deine position: du hast kein mitspracherecht in belangen der alleinigen alltagssorge. dein mitspracherecht im gsr begrenzt sich auf:

- ummeldungen die nicht im gemeindegebiet sind

- taufe

- eröffnung von konten und bankangelegenheiten.

- nicht lebenswichtige op

alles andere liegt in der alleinigen entscheidung des elternteils der das kind hauptsächlich betreut, hier die mutter. sie bestimmt alles im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge. ein vetorecht hast du nicht und entscheidungen die sie im rahmen der gesundheit in ihrer betreuungszeit trifft, tangieren dich nicht und darüber hast du kein mitspracherecht, sie muss dich nicht informieren, sie muss garnix - es geht dich schlichtweg nix an. deine unterschrift ist dreimal maximal im leben des kindes gefragt: nur um dich mal auf den teppich der tatsachen zu bringen.

du findest keinen helfenden vorschlag? ich gebe ihn dir gerne noch einmal: höre auf dich so unglaublich wichtig zu nehmen. höre auf, dich ständig in das leben der km und des kindes einzumischen. du kannst dir infos holen beim arzt, du kannst dir gerne infos über den entwicklungsstand holen bei der kita - ansonsten hast du deine umgangstage derzeit noch jedes we und kannst da die zeit mit kind gestalten.

solltest du weiter so bedrängend gegen die km vorgehen oder gar ein sinnloses gsr verfahren anleiern, dann wirst du dabei den kürzeren ziehen, da du nicht einen grund nennst, warum sich überhaupt jemand damit befassen sollte. sie schlägt das kind nicht krankenhausreif und das kind wird nicht missbraucht. asr oder abr keine chance. es könnte dich aber sehr leicht das sorgerecht kosten, damit du aufhörst eine immer kompliziertere elternebene zu schaffen.

weiterhin könnte die km recht zügig zu beginnen, ihren umgang an ihren wochenenden etc wahr zu nehmen. das heißt dein umgang reduziert sich auf 2 nächte im monat und das wars. in der regel ziehen mütter die ständig vom anderen elternteil genervt und traktiert werden, irgendwann an der stelle die reißleine. sprich du tust dir mit der sache keinen gefallen. ein richter würde dir gehörig den kopf waschen, da du die km nur schlecht machst.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 16:02

"Zum Sorgerecht gehört vor allem, die Gesundheit des Kindes zu schützen. "

Und wenn sie nachweislich diese fahrlässig nicht Geschützt hat geht es mich doch sehr wohl etwas an

Aber ich verstehe immer noch nicht woher du deine verwendeten Infos nimmst??
Ich mischte mich bisher doch garnicht in dien Alltag oder ähnlichem ein
Doch jetzt sehe ich in der akuten Situation bedarf

Warum du mich in eine Schublade steckst und behauptest ich würde irgendwas sein was ich nicht bin ist nicht nachvollziehbar

Aber um über die alltagsbestimmung des Kindes zu sprechen
Ich habe in der Zeit die er bei mir ist die selben rechte und Pflichten wie sie und kann auch tun was ich will und es geht sie nichts an

Aber das ist auch nicht das Thema

Meine Frage ist nämlich gewesen OB es Umstände gibt die einen das Recht zur alleinigen Sorge oder ABR geben
Wenn du sagst das ist kein Grund ist es ja in Ordnung

Aber erfinde dir keine Sachen um deine Meinung zu untermauern
  

markusher  05.04.2017, 20:36
@Dave0000

in der zeit wo das kind bei dir ist, hast du alltagssorge. du darfst sagen wo es sich aufhält, du darfst sagen mit wem es umgang hat, du darfst mit ihm zum arzt gehen, du darfst es ausschimpfen - eben was jeder andere erwachsene auch darf.

du kannst keinen pass beantragen, du kannst keine anderen entscheidungen tragen, du darfst das kind ohne erlaubnis der km nicht aus der kita abholen und noch immer gilt: dir ist weiter nichts erlaubt außer die drei entscheidungen im leben des kindes mitzutragen.

wie gesagt für alleiniges sorgerecht oder alleiniges abr, gibt es nur zwei punkte die eine rolle spielen und du redest hier von sachen die eben keine rolle spielen und in der entscheidungsgewalt der mutter liegen. du hat umgang, mehr nicht. und in der zeit darfst du mit dem kind deinen alltag gestalten. das ist eben so am samstag und sonntag reine freizeit. was du in der zeit tust, geht die km nichts an. solltest du in der zeit versuchen das kind zu beeinflussen oder zu manipulieren, kostet es dich den umgang. wirst du weiter gegen die mutter grundlos agieren, sie schlecht machen etc, wird es dich über kurz oder lang das sorgerecht kosten und was anderes tust du hier jedenfalls nicht

somit sind das fakten und keine meinung. du hast eine meinung und mit der gehst du baden und zwar kräftig. dazu liefere ich dir handfeste fakten.

Dave0000 
Fragesteller
 06.04.2017, 09:42

Wo sind die Fakten?

"du kannst keinen pass beantragen, du kannst keine anderen entscheidungen tragen, du darfst das kind ohne erlaubnis der km nicht aus der kita abholen und noch immer gilt: dir ist weiter nichts erlaubt außer die drei entscheidungen im leben des kindes mitzutragen."

FAKT ist nunmal das ICH das Kind in der Kita angemeldet hab
Die Mutter hat natürlich nachträglich mit unterschrieben und zuvor mündlich zugesagt
Aber es wäre lächerlich mir das Kind vorzuenthalten
Wenn ich will fahr ich da jetzt hin und hole es
Da kann die Mutter ohne Gerichtsbeschluss garnix machen
Das ist Fakt
Und das mir nichts erlaubt sei außer den dreien ist auch falsch
Da muss man nur zwei Minuten Googlen oder selbst Vater in Situation sein
Der junge trägt schon immer meinen Nachnamen
Und ich bin sorgeberechtigter
WER und MIT WELCHEM Grund sollte mir irgendwas vorschreiben während er in meiner Obhut ist?
Außer bei deinen drei so oft erwähnten

Dave0000 
Fragesteller
 06.04.2017, 09:43

Und ich manipuliere ihn kein Stück
Er ist Komplett fern von allen Differenzen
Du vermutest wieder nur
Und das ist falsch!

markusher  07.04.2017, 09:13
@Dave0000

das ist keine vermutung: fakt ist, du darfst das kind nicht  mal in der kita anmelden. wenn die mutter es nicht will, meldet sie das kind wieder ab. die entscheidung in welche kita das kind geht und ob überhaupt, trifft sie mit ihrer alleinigen alltagssorge.

weiterhin bekommst du das kind nicht aus der kita. das bekommst du nur, weil sie dir eine vollmacht erteilt hast. wenn du es ohne ihr wissen tun würdest, dann ist das eingriff in ihren alltag und damit hast du die polizei auf dem plan und eine anzeige. fakt ist also: sie geht in die kita und sagt, der kv hat ab dato keine abholerlaubnis mehr und somit kämst du nicht mal mehr durch die tür.

somit fährst du nirgendwohin, da du erst die km fragen musst ob du das kind abholen darfst.  dazu gibts ein grundsatzurteil und dazu musst du nur einmal googeln, daran halten sich die kitas. hältst du ihr das kind fern, holt sie es sich in einer eilverfügung und du siehst es garnicht mehr. du bist umgangselternteil, mehr nicht.

Dave0000 
Fragesteller
 08.04.2017, 07:47

Verlinke doch bitte dieses Urteil

Das hört sich nach absoluten Bullshit an

Laut Gesetz müssen BEIDE erziehungsberechtigte dem Kita Besuch zustimmen

Und wie will der Kindergarten beurteilen wer das ungangselternteil ist???
Wenn ich zur Kita gehe und der KM untersage das Kind abzuholen was dann?? Wieso sollte die Kita MIR MEIN Kind über das ICH Sorgerecht, und Aufenthaltsbestimmungsrecht habe (wenn auch nicht allein) und ich das Kind angemeldet habe

Das ergibt doch einfach keinen Sinn
Und Garantiert hat keiner von uns beiden dem anderen ne Vollmacht ausgestellt

Das Jahresplan Gespräch fand sogar ohne die Mutter statt ... Bzw zuerst mit mir

Gibt es ein Gesetz in dem steht das Kitas automatisch davon ausgehen müssen das der Vater nur ungangselternteil ist?

Und selbst wenn du sagst das solche Dinge in der alleinigen Alltagssorge geregelt werden

Es ist auch meine alltags sorge !!  
Immerhin hole und bringe ich den kleinen auch während er bei mir ist

Letzten Montag und diesen Montag zB.

Es macht also einfach wieder keinen Sinn was du sagst

markusher  08.04.2017, 11:13
@Dave0000

das kind ist bei der km gemeldet. somit ist sie der betreuende elternteil. wenn sie die festlegung trifft, dass du das kind nicht mehr holen darfst, dann trifft sie die entscheidung im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge. die kita redet da garnicht mit dir drüber, sondern verweist dich des hauses. dein sorgerechtsteil, ist das papier nicht wert auf dem es steht. wie gesagt, es sind drei entscheidungen im leben des kindes wo du performa gefragt wirst:

bankgeschäfte, umzüge außerhalb der gemeinde und taufe. zu mehr wirst du nicht gefragt. die km entscheidet allein welche kita und ob überhaupt.  sie hat dich mit einbezogen. wenn sie es nicht gewollt hätte, wäre die kita abgemeldet und vom tisch.

die km entscheidet wer die kinder holt und bringt, somit hast du eine geduldete vollmacht seitens der km. wenn sie das nicht will - dann lässt sie dich von der abholliste streichen. du hast am we die alleinige alltagssorge im rahmen deines umgangs. du bringst das kind also nicht und holst ihn auch nicht - oder eben nur solange, die km das so will. wie schon bereits erwähnt, es ist nicht in stein gemeißelt, dass du jedes we das kind bei dir hast. wenn die km irgendwann ihre we wieder übernhemen will, hast du fr nachmittag bis so nachmittag jedes zweite we.

ob meine worte sinn machen für dich oder nicht, spielt doch keine rolle. es ist laufende rechtsprechung u. so funktioniert die sache. die km lässt dich eben gewähren und wenn du meinst, dass du in irgendwelchen elterngesprächen was planst, dann ist das doch schön, dass sie dich das glauben lässt. die förderung bespricht sie mit dem erzieher und entweder nickt sie den förder - und entwicklungsplan ab oder eben nicht. somit hast du ja dann deine infos beim elterngespräch bekommen. gucke mal wie schön das funktioniert. dann kannst du die km ja aufhören zu belöffeln und in ruhe lassen.

Dave0000 
Fragesteller
 08.04.2017, 14:54

Also da Wieder nur alles wiederholt wurde tue ich das auch mal

Du hast in vielen Punkten sicherlich Recht aber es ändert an einigen Punkten nichts bei denen du unrecht hast

Als Bsp. die Auskunfspflicht

Wie erfahre ich wer der behandelnde Arzt ist? Wie komme ich an die KKKarte?
Sie HAT auskunftspflicht

Aber gerne belassen Wir es dabei
Du behauptest sonst wieder nur was anderes und ich kopiere dir die Gesetze

Und was mich eigentlich stört ist nicht das du deine sagst die mir nicht passen oder ich anderer Meinung bin, sondern deine abfällige und wiederliche Art und weise.
Ich hoffe dies ist nur eine Eigenschaft die du anonym im Internet zeigst

Und egal was du meinst zu wissen
Vieles "vermutest" du nur weil du es nicht wissen kannst

ZB ist es nunmal so das mein Sohn wirklich nichts von meiner Seite an negativer Beeinflussung der Mutter gegenüber bekommt
Wirklich ehr das Gegenteil
Und da ist es völlig egal was du dazu sagst, denn das hat 0 Bedeutung

Und ich könnte dir noch vieles anderes sagen aber das ist es Nicht wert

Ich will nurnoch gesagt haben das du mal über deine Art nachdenken musst
Und das mein ich nicht nur bei mir
Habe mal in dein Profil geschaut und Du bist arrogant beleidigend und hast keinerlei Feingefühl bei ernsteren Themen

markusher  08.04.2017, 15:12
@Dave0000

sie hat garnichts. noch einmal, egal wie oft du dein hohles zeug wiederholst. sie muss nicht mal mit dir reden, über garnichs. schon garnicht bei gsr. die krankenkassenkarte bekommst du überhaupt nicht, wenn du eine möchtest geh dir selbst eine besorgen. in der regel stellt die kv zwei aus bei bedarf. kein problem oder du sprichst dort vor beim arzt, da kind in der regel pro quartal nur einmal die karte vorzeigen muss.

ich vermute garnichts, ich weiß... das ist ganz einfach. die art von mir ist immer so und um so wiederlicher ein mensch ist, umso intensiver wird die art. du bist eben einer der beratungsresistent ist und dem nicht mehr zu helfen ist. dein kind bekommt alles mit. dazu braucht er nur deine stimmung mit aufnehmen und er merkt, dass du seine mutter als negativ wahrnimmst. das strahlst du hier aus und man sieht dich nicht mal, das strahlst du auch im privaten ggü deinem kind aus.

ob du wahrnehmen möchtest was dir gesagt wird oder nicht spielt keine rolle, denn alles läuft wie dato solange es die km will. wenn sie anfängt die kanäle zu schließen, dann wirst du auf den platz reduziert welcher dir eigentlich nur zusteht, also freue dich das sie dir soviel zugesteht und dich einbezieht - sie muss es nicht. sie muss nicht mit dir reden, mit dir nicht kommunizieren, sie kann ihre entscheidungen autonom und selbständig treffen - ohne dich, sie muss dir nicht erlauben das kind montag aus der einrichtung abholen zu können, sie kann dich einschränken in deinem umgang mit kind auf zwei nächte im monat, da sie ansprüche selber hat...usw.

tut sie aber nicht, um dir eine beziehung zum kind zu erlauben. vielleicht denkst du mal über deine erbärmliche einstellung nach. es ist die mutter des kindes und sie ist der betreuende elternteil. du willst auf augenhöhe kommunizieren mit ihr, dass musst du erst noch lernen und erstmal bis zu ihrer augenhöhe wachsen. momentan verhältst du dich wie ein kleinkind.

feingefühl leuten wie dir ggü.  das musst du dir verdienen schätzchen, ansonsten sind die fakten wie sie sind, egal wie weit du dich rauspalaverst.

Dave0000 
Fragesteller
 08.04.2017, 23:25

Man hat bei dir wirklich keine Chance...
Du wiederholst dich wieder nur
Und es wird sowohl immer lächerlicher wie auch ekelhafter...

Wie angekündigt sagst du nein es ist soundso und ich werde jetzt Nicht wieder die Gesetze raussuchen...
Nur weil du sagst das Elefanten fliegen können ist es ja nicht so....

Und der ganze andere schmarn mit Augenhöhe und so ...😂😂

Wie schonmal gesagt ist es mir die Zeit nicht wert

Ich denke mal dass das karma bei dir schon zugeschlagen hat
Klingst auf jeden so

markusher  10.04.2017, 20:38
@Dave0000

die gesetze die du raus suchst habe ich dir bereits erläutert und auf die laufende rechtsprechung hingewiesen. aber wie gesagt, lächerlich machst du dich nur selbst mit deinem verhalten und deine aussagen hier sind lachhaft, das stimmt. reisende soll man nicht aufhalten und auch beratungsrestistente müssen erst auf die nase fallen und gegen die wand laufen bevor sie vielleicht begreifen was sie dürfen und was nicht. nimm die sache in angriff sweety und lauf gegen wände und windmühlen.

günstiger ist für klientel einen kreis an die wand zu malen und immer mit der stirn drauf zu zu halten. mein karma ist clean :) life is a biatch wie sie bei uns sagen würden, aber im grunde meints das leben immer schon gut mit uns :) danke der nachfrage.

Dave0000 
Fragesteller
 08.04.2017, 23:27

Aber falls du doch nochmal antwortest:

Wie erfahr ich wer der behandelnde Arzt ist?
Oder bei welcher Kk die zweite Karte erstellt werden kann ?

markusher  10.04.2017, 20:35
@Dave0000

das machst du alles bei der krankenkasse des kindes. bei hochstrittigen eltern sehr von vorteil. kann man sich zur not auch über das gericht holen. allerdings ist die bei normalen umgängen nicht von nöten, bei längeren urlauben könnte die gebraucht werden. - gerade wenn du weg fährst.

Du kannst jederzeit beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Fraglich natürlich, ob du damit Erfolg haben wirst.

Dave0000 
Fragesteller
 04.04.2017, 16:04

Die Erfolgschancen wird mir vermutlich ein Anwalt näher erläutern können
Wird ein solcher Antrag in der Regel denn von einem Anwalt formuliert?

passaufdichauf  04.04.2017, 16:57
@Dave0000

Natürlich solltest du mit anwaltlicher Unterstützung auftreten.

Du nennst keinerlei Gründe für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf dich, was soll man dir also zu den Erfolgschancen sagen?

Dave0000 
Fragesteller
 04.04.2017, 17:21

Schaue dafür gerne und bitte in meine neu gestellte Frage

markusher  05.04.2017, 13:58
@Dave0000

die frage ist sinnlos. da steht kein einziger anlaufpunkt damit ein verfahren überhaupt in gange kommt. da steht aber eine und mehere steilvorlagen für die km und einen guten anwalt um dir das sorgerecht zu entziehen.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 19:10

Jetzt werde ich mal persönlich und unsachlich
Aber was Solls

Die Mutter ist so hohl und hat solche Defizite das sie weder auf die Idee kommt noch in der Lage wäre diesbezüglich ernsthaft etwas durchzusetzen
Sie ist über jeden Tag den ich den kleinen habe froh
Sie würde sich lediglich aus stolz nicht darauf Einlassen
Aber das Risiko kann ich selbst wohl am besten abschätzen, da du sie ja nicht kennst

markusher  05.04.2017, 20:40
@Dave0000

dieses abschätzige verhalten wird dich das sorgerecht kosten. hohl ist nicht die mutter, sondern du mit deinen fragen und deinem verhalten hier. das jugendamt sieht diese defizite nicht und wenn die mutter so hohl und hirnbehindert ist, dann ist es also auch dein kind - denn zur hälfte ist es von ihr abstammend. du kannst garnichts abschätzen. lass die km in ruhe, geh deinem umgang nach, kümmer dich um sachen die dich was angehen und wenn du siehst, das was im argen ist dann geh doch selbst zum arzt. du selbst bist so hohl und wartest 10 wochen. sorry ihr scheint beide nicht die hellsten leuchten am baum.

Dave0000 
Fragesteller
 06.04.2017, 12:42

Als ob mein abschätziges Verhalten an offizieller Stelle zu Tage kommen würde
Abschätzig bin ich nichtmal ihr selbst gegenüber
Lediglich hier in anonymen Internet
Also sage mir WAS sie mir damit Anhaben will?
Und ja das mein Sohn zur Hälfte von ihr stammt kann ich nicht ändern
Und wenn er halt schlechte Gene hat dann ist es so
Da mache ich weder ihm noch ihr je einen Vorwurf draus
Dazu kommt aber eh das vieles bzw das meiste die Erziehung , das Umfeld und die lernbegeisterung des Kindes ausmachen

Du scheinst keine Ahnung und Erfahrung zu haben
Egal wie oft du hier was anderes behauptest
Und an dem Teil das du sagst ich warte 10 Wochen Merkt man das du die Texte nicht richtig gelesen hast oder aber bewusst versuchst Tatsachen zu verdrehen

Aber sei es drum
Ich und die meisten anderen die lesen können bilden sich selbst ihre Meinung darüber wieviel wert man auch das von dir gegebene Legen kann
Man zitiert Gesetze und du wiederholst einfach deine Falschaussage
Du wirst beleidigend und versuchst Fragesteller hier bei GF schlecht zu machen

passaufdichauf  06.04.2017, 13:19
@Dave0000

Die Mutter ist so hohl und hat solche Defizite ...

Aber um sie zu vögeln hat es bei dir gereicht, was? Solche Menschen wie du sind widerwärtig!

Dave0000 
Fragesteller
 06.04.2017, 13:44

Ja so ist das
War fast ein "one Night stand"
Sie hat bezüglich Verhütung gelogen und ich habe das Gummi falsch verwendet und dann naiv ohne weitergemacht

Mit den Konsequenzen muss ich leben und muss sagen das diese "Konsequenz" nun das wichtigste in meinem Leben geworden ist

Wenn du mich jetzt widerlich findest ist das dein gutes Recht
Mir aber völlig gleichgültig

Aber nebenbei:
zum vögeln muss man nicht schlau sein

markusher  07.04.2017, 09:26
@Dave0000

das man nicht schlau sein muss um kinder zu zeugen sieht man an dir. dein anteil der schlechten und wertlosen gene, wird das kind überleben hoffentlich. intelligenz wirds von dir nicht haben.

wie gesagt, du schädigst das kindeswohl, bist beratungsresistent und schreibst dummes zeug. dein übergriffiges verhalten wird dir auf die füße fallen und wie bereits gesagt: kein mensch stimmt dir hier zu oder gibt dir irgendwelche zustimmung. die gesetze die zitiert wurden, wurden meinerseits bestätigt und kommentiert. wo also ist dein problem, kleiner hohlkopf? verstehendes lesen ist noch immer nicht deine stärke, nicht wahr?

also probiers nochmal:

- dein antrag auf alleiniges asr oder gar abr wird als unbegründet an der tür des gerichtes abgewiesen

- wenn die km das kind nicht massiv misshandelt oder missbraucht, wird garnichts passieren und es bleibt wie es ist.

- wenn die km, dann endlich in die puschen kommt, wird es hoffentlich dazu führen, dass du in die schranken gewiesen wirst.- ich vermute betreuter umgang 1-2 stunden im monat sollte drinnen sein.

- dein verhalten kannst du nicht filtern, dazu fehlt dir in deinem beschränkten horizont einfach ein stück windung - sprich so wie du dich hier darstellst, bist du auch im realen leben---> siehe dein übergriffiges verhalten eine kita anzumelden, was dir garnicht zusteht.

also von daher: wenn sie will das du das kind abholst, dann hast du eine vollmacht. will sie das nicht mehr, bekommst du das kind nicht aus der ktia raus. will sie garkeinen kitabesuch mehr, meldet sie das kind kommentarlos ab. will sie ihre we haben, wird sie das einfach tun und fragt dich garnicht erst. und wenn sie garnichts mehr will, wirst du gegenwind bekommen. es wird zeit, dass die km dich auf deinen platz weist oder eben ein richter

Dave0000 
Fragesteller
 08.04.2017, 07:55

Du bist so ahnungslos 😂😂

An dem beleidigenden Charakter deiner Nachricht merkt man schon was Sache ist
Ich würde die Nachricht eigentlich löschen lassen, aber das sollen Andere ruhig lesen wenn sie sich über dich ne Meinung bilden

Aber dann nochmal

Du sprichst du Unwahrheit

-Jeder kann selbst sehen das alle anderen die hier wiedersprechen

-die Gesetze wurden zitiert und du behauptest immernoch das Gegenteil

-du hast noch keinen Beleg deiner Aussagen erbracht

-Und das was du sagst macht so garkeinen Sinn....
Aber ich bin der Kohlkopf 😂😂

die hintergründe sind dabei aber die hauptsache. jedenfalls wenn über den antrag vor gericht verhandelt wird.

Dave0000 
Fragesteller
 04.04.2017, 22:52

Wie du dir vorstellen kannst würde das hier jeden Rahmen sprengen

Von den dir bereits bekannten und nachweisbaren Sachen wie die Ärzte und krankheits Sachen meines Kindes über nicht nachweisbares wie das Wort HASS auf den Finger Knöcheln meines damals 2 jährigen mit Kugelscvreiber
Über eine meines Empfindens schlechte Entwicklung in verschiedenen Bereichen
In den bisher 5 Jahren ist viel passiert  

markusher  05.04.2017, 07:04
@Dave0000

du nennst nichts was passiert ist. die sache mit den ärzten ist pillepalle und egal. was die mutter dem kind auf die finger schreibt in ihrer zeit, geht dich nichts an und ist nichts verwerfliches. so sie das kind nicht tgl. grün und blau schlägt oder sexuell schwer missbraucht gibts keinen grund ihr das kind zu entziehen. in den augen eines richters ist garnichts passiert, außer das du stress machst.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 10:45

Ist das eine fachliche Aussage oder deine persönliche Meinung?

Siehst du das als Pillepalle das ein 4 jähriger unnötig leiden musste ?
Du findest es nicht verwerflich die Sache mit dem Kugelscvreiber?
Und die fällt kein anderer Grund als Gewalt ein der einen aufenthaltswechsel rechtfertigen würde?

Wenn du mir sagst das richter das nunmal so beurteilen dann kann und muss ich damit leben

Wenn du persönlich aber so denkst, dann weiß ich zumindest was ich von dir und deinen Aussagen zu halten habe

Bist du selbst Vater?

martinzuhause  05.04.2017, 11:45
@Dave0000

es geht nicht darum das du meinst das es dem kind schlecht geht oder ob das andere meinen.

das gericht will beweise, aus denen  eindeutig hervorgeht, das die kindesmuter dem kind in der zukunft massiv schaden wird.

das ist der einzige grund, der eine änderung des sorgerechts rechtfertigt.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 12:15

Das war doch mal eine inhaltlich vernünftige Aussage
Ohne persönliche Bewertung oder haltlosen Behauptungen
Kommentare lassen sich leider nicht separat auszeichnen...

Ich probiere jetzt erstmal Ein Beratungsgespräch über das Jugendamt zustande kommen zu lassen
Ich kann nur betonen das ich keiner Mutter das Kind wegnehmen will oder den Umgang für schädlich halte
Ich möchte nur das sie ihrer Verantwortung auch nach kommt
Auch wenn ihre begangenen Fehler keine Rechtfertigung für sorge oder Aufenthalt darstellt wie scheint, möchte ich doch im Sinne meines Kindes handeln. Und die Mutter dazu zu bewegen wahrheitsgemäße Diagnosen weiterzuleiten kann ja wohl nicht schädlich sein fürs Kind

markusher  05.04.2017, 14:11
@Dave0000

du kannst dich gerne beraten lassen, aber du bist bereits beim jugendamt und die sehen derzeit keinen handlungsbedarf. bevor du das sorgerecht oder eine änderung des abr überhaupt in erwägung gezogen würde, stünde vorrangig eine familienhilfe für die km. mit dem was du hier vorbringst, ergibt sich jedoch nicht der geringste punkt für ein jugendamt eine familienhilfe vorübergehend einige mal die woche zu implementieren.

noch einmal: die mutter muss dir garnichts mitteilen oder weiterleiten. sie muss kein wort mit dir sprechen, wenn sie das für sich entscheidet. die diagnosen kannst du dir quartalsweise selber holen. wenn das kind also nicht lebensbedrohlich erkrankt, ergibt sich seitens der mutter kein grund mit dir zu sprechen oder deine meinung einzuholen, noch ergibt sich ein grund, dich an entscheidungen einzubinden. das kann sie tun, in normalen elternebenen funktioniert das auch so - aber sie muss es nicht. um es salop auszudrücken: es geht dich nichts an.

wenn das kind also nicht grün und blau geschlagen wird, nicht schwer missbraucht wird, wird sich auch am aufenthaltsort des kindes nichts ändern und auch das sorgerecht der mutter nicht entzogen - ehr dir, da du die mutter belastest. ich sage dir nicht meine meinung, sondern erläutere dir die laufende rechtsprechung dazu.

Menuett  05.04.2017, 14:22
@markusher § 1686 Bürgerliches Gesetzbuch
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

martinzuhause  05.04.2017, 14:30
@Menuett

das kann der elternteil verlangen. kommt die auskunft nicht darf er diese jedesmal einklagen.

das hat nichts mit eienr neuregelung des sorgerechts oder nur des aufenthalts des kindes zu tun

markusher  05.04.2017, 14:31
@Menuett

richtig: bei gsr ist das ganz simpel gestrickt - er kann sich die infos selber holen bei der kita und beim kinderarzt.

die km muss nicht mit ihm sprechen. so würde es jeder richter zum kv sagen und zudem hat er umgang und kann sich über die persönlichen verhältnisse des kindes selber ersehen. sei muss garnichts. schaust du einfach mal in die laufenden rechtsprechungen dazu - da gibts tonnenweise welche.

Dave0000 
Fragesteller
 05.04.2017, 19:19

@markusher

Ja die Familienhilfe wurde ihr angeboten damals
Sie hat abgelehnt

Und verstehst du nicht worum es geht?

Ein so lange unbehandeltes Objekt in der Nase kann durchaus gefährlich werden
Und sie ist ihre Sorgepflicht da nicht nachgekommen
Ich behaupte fahrlässig

Und nach dem Telefonat heute mit dem JA wird sie wieder zu einem Gespräch geladen

Immerhin sollte das erste Anliegen sein das es dem Kind gut geht

Und behaupte nicht das es ihm gut geht wenn du selbst die Verhältnisse nicht beurteilen kannst und Unwahrheiten voraussetzst

markusher  07.04.2017, 09:35
@Dave0000

was du behauptest interessiert nicht. das ergibt keinen grund für alleiniges sorgerecht für dich. noch ergibt es einen grund, irgendwas am aufenthalt des kindes zu ändern.

merkst du den unterschied: familienhilfe wurde angeboten, es ist nicht notwendig. sie kann es annehmen, muss sie aber nicht

ob du sie nun zum jugendamt einlädst oder nicht, sie wird wieder nicht kommen, wenn sie das nicht will. das musste mein ex auch schmerzhaft lernen: wenn ich keinen gesprächsbedarf habe, dann kann das jugendamt schreiben was es will - post geht wieder zurück an absender und der amtsleiter hat verbot hier anzurufen. kv bekam anzeige bei der polizei und ruhe war.

Dave0000 
Fragesteller
 09.04.2017, 08:59

Langsam ergibt sich ein Bild 😉
Aber gut geh ich trotzdem mal auf etwas ein
"was du behauptest interessiert nicht. das ergibt keinen grund für alleiniges sorgerecht für dich. noch ergibt es einen grund, irgendwas am aufenthalt des kindes zu ändern."

Was ich behaupte ist egal...aber deine Behauptungen haben Gewicht?
Ja ne ist klar
Aber das es kein ausreichender Grund ist vorm Gesetz mag ja sein
Warum du aber erst tagelang versucht hast irgendwelche Komplexe zu kompensieren ist mir unverständlich

Zusammengefasst:

Meine Kritik an der Erziehung der Mutter ist kein Grund für alleiniges ABR oder SR
Du bist ein charakterschwein
Und egal was du meinst über mich mein Kind oder seine Mutter zu wissen sind reine Vermutungen auf Grund der eigenen Erfahrungen die nunmal rein garnichts mit meiner Situation zu tun haben