Wie viel Unterhalt steht mir zu?

jentolon  30.06.2022, 22:57

Was machst du gerade, Schule, Ausbildung, Studium?

anonym23233 
Fragesteller
 30.06.2022, 22:58

ich beginne meine Ausbildung kurz bevor ich ausziehe

9 Antworten

Da wird wohl für dich nichts übrig bleiben, da der Unterhalt für minderjährige Kinder Vorrang hat, da wird das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters nicht einmal ausreichen, um den Mindestunterhalt der Geschwister zahlen zu können.

Denn derzeit liegt der bereinigte Netto Selbstbehalt vom Vater für den Unterhalt der Geschwister bei min. 1160 €, auch wenn die Eltern nicht getrennt, sondern als Familie in einem Haushalt leben.

Nach deinem Auszug steht dir das Kindergeld zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min. 219 € bekommst.

Deine Mutter bzw. Eltern hätten auch nicht wirklich etwas davon, wenn sie dir das Kindergeld nachweislich nicht im Monat des Zuflusses zukommen lassen würde, denn dann würde es als ihr Einkommen entsprechend auf den Bedarf der BG - Bedarfsgemeinschaft verteilt angerechnet.

Du könntest dann sogar einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, in diesem Fall würdest Du dann sogar ein paar Euro mehr als 219 € bekommen, deine Mutter für die Geschwister dann entsprechend weniger.

Denn dann würde aus dem gesamten Kindergeldanspruch ein Durchschnitt ermittelt, also durch die Anzahl der berechtigten Kinder geteilt und das würdest Du dann bei Bewilligung des Abzweigungsantrags von der Familienkasse ausgezahlt bekommen.

Was wirst Du denn in deiner Ausbildung an Bruttovergütung bekommen, wenn wenn Du es weißt wäre Netto besser, aber dafür gibt es ja kostenlose Brutto / Nettorechner im Internet.

Denn wenn Du nicht mehr bei deiner Mutter wohnst bzw. bei den Eltern, dann stünde dir derzeit ein Unterhalt von monatlich 860 € zu, sofern die Eltern leistungsfähig wären und der Auszug auch notwendig oder von den Eltern gewollt werden würde.

Darauf wird das Kindergeld voll angerechnet und die Nettovergütung bis auf pauschale 100 € Freibetrag für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen im Regelfall auch.

Hast Du also dann gleich mehr als diese 860 € an anrechenbarem Einkommen, dann würde es im Regelfall selbst bei Leistungsfähigkeit und notwendigen Auszug keinen Unterhalt mehr geben.

In deiner betrieblichen Erstausbildung müsstest Du nach dem Auszug auch vorrangig BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen, dazu findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Wie viel Unterhalt müssen sie mir zahlen, wenn ich ausziehe?

Es wird Dir nicht zum Leben reichen.

Auch als Erstgeborene hast Du grundsätzlich keinen höheren Unterhaltsanspruch als Deine Geschwister.

Selbständig sein, muss man sich auch (selbst) leisten können.

jentolon  30.06.2022, 23:10

Wir kennen die Hintergründe nicht, weswegen der Auszug gewünscht wird.

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GutenTag2003  30.06.2022, 23:14
@jentolon

Ändert das grundsätzlich etwas, dass alles was man will, sich auch - selbst - leisten können sollte?

... und Erstgeborene gibt es grundsätzlich nicht beim Unterhalt.

Unser Gesellschaft entwickelt sich in die falsche Richtung. Alles haben aber nichts dafür leisten wollen... und auch keine persönlichen 'Einschränkungen.

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GutenTag2003  30.06.2022, 23:17
@GutenTag2003

Ergänzung:

Interessant oder bezeichnend ? Die FS kennt zwar alle Einkünfte aber keinen einzigen Betrag der mtl. Ausgaben.

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Du könntest zur Sozial-/Finanzberatung der Stadt oder Diakonie - oder zur Arbeitsagentur, vllt gibts irgendwie zusätzliche Hilfen, wenn dein Ausbildungsgehalt nicht für dein Lebensunterhalt reicht. Oder vllt. gibts einen Ansprechpartner bei deiner Berufskammer für eine Beratung.

Berechtigt wärst für den Unterhalt, aber deine Eltern verdienen nicht genug, dass sie das auch zahlen könnten. Der Staat wird das also nicht durchsetzen, weil sie es zum Leben brauchen.

4 Geschwister unter 18 und eine nicht arbeitende Mutter...

Und damit bist du aus den Ansprüchen raus!

Denn im Unterhaltsrang stehst du mit der Berufsausbildung auf Platz 4 nach den Geschwistern und der Mutter.

Und dein Vater kann ja mit seinen 2000 Netto nicht mal komplett den Rest der Familie unterhalten.

Du kannst bei einem Auszug einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen. ABER: auch hier entscheidet die Familienkasse ob dem Antrag stattgegeben wird. Am Ende auch abhängig von deiner Ausbildungsvergütung. Denn bei vier minderjährigen Geschwistern könnte die Kindergeldkasse auch argumentieren, dass dein Bedarf so gedeckt ist. Dazu gibt es entsprechende Gerichtsurteile...

Ohnehin ist die Frage: wie hoch ist dein monatliches Nettoeinkommen. Denn in der Theorie läge dein Anspruch bei 860 Euro inkl. Kindergeld. Abzüglich mind. 100 Euro Ausbildungspauschale wir deine Ausbildungsvergütung komplett angerechnet.

UND: ist der Auszug überhaupt notwendig?! Denn ziehst du grundlos auf eigenen Wunsch aus, dann sind die Eltern eh raus aus dem Unterhalt.

Von Experte isomatte bestätigt

Wenn du ausziehen musst, weil deine Ausbildungsstätte sonst nicht oder nur schwer zu erreichen ist, dann stände dir Unterhalt grundsätzlich zu. 860,-- Euro im Monat, wobei du das Kindergeld in Höhe von 219,-- Euro auch an dich abzweigen lassen kannst. Bleiben 641,-- Euro Anspruch.

Davon geht deine Ausbildungsvergütung bis auf eine Pauschale von 100,-- Euro ab.

Dann kannst du sehen, ob du überhaupt noch Anspruch hättest, denn bei einer Nettoausbildungsvergütung von 741,-- Euro oder mehr, sind deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.

Ist es weniger, dann müssten dir beide Eltern nach Quote zahlen- aber eben nur, wenn der Auszug erforderlich ist, sonst nicht.

Bei der Berechnung hilft dir bis du 21 wirst, das Jugendamt. Den Unterhalt dann einfordern musst du selbst.

Bei dem Einkommen sehe ich allerdings wenig, wenn überhaupt, was du bekommen könntest, deine anderen Geschwister sind ebenfalls unterhaltsberechtigt und es gibt Freibeträge für deine Eltern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
isomatte  01.07.2022, 10:25

Bei dem Nettoeinkommen wird der Vater nicht einmal den vorrangigen Mindestunterhalt für die minderjährigen Kinder zahlen können, nachdem das Nettoeinkommen bereinigt wurde.

In der Erstausbildung geht BAB - oder Bafög - vor, dass Kind muss also erst da einen Antrag stellen, um einen evtl. Anspruch prüfen zu lassen.

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sassenach4u  01.07.2022, 11:12
@isomatte

Genau, so sehe ich das auch. Aber wir wissen ja nicht, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist. Ist die auskömmlihc, bekommt der FS auch kein BAB.

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isomatte  01.07.2022, 11:34
@sassenach4u

Dann muss er sich einen Nebenjob suchen, ab Oktober kann er dann sogar monatlich 520 € Brutto gleich Netto zuverdienen, selbst wenn es einen BAB - Anspruch geben würde.

Eine ALG - 2 Aufstockung kann unter Umständen auch möglich sein, wenn der Auszug aber beim Jobcenter vorher nicht beantragt und bewilligt wurde, weil der Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialem Grund nicht notwendig ist, dann gibt es auch keine Aufstockung vom Jobcenter, zumindest für die Wohnkosten nicht.

Ohne vorherigen Antrag und Bewilligung unter 25 ginge das nur dann, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten könnte.

Das Kind müsste dann also inkl. Kindergeld, evtl.BAB + Unterhalt und anderes Einkommen derzeit auf min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt kommen + min. noch die angemessene Warmmiete nach den Richtlinien des SGB - ll.

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