Elterngeld und Bürgergeld?
Hallo zusammen,
mein Mann befindet sich noch 1 1/2 Jahre in der Ausbildung. Ich bin fertig gelernte Erzieherin und somit die “Hauptverdienerin”. Am 21.01 haben wir unseren Sohn bekommen. Aufgrund der Ausbildung von meinem Mann, haben wir beschlossen, das ich in Elternzeit gehe, damit er sich vollkommen auf die Ausbildung konzentrieren kann.
Der Elterngeld Antrag ist noch nicht bearbeitet worden, wir gehen aber von einem Elterngeld von ca. 900-1200€ aus. Uns fehlen daher ca.1000€ im Monat. Insgesamt kommen wir so, gemeinsam auf ein Netto Einkommen von 1400-1700€. +250€ Kindergeld.
Wir kommen so nur ganz knapp über die Runden. Wohnen tuen wir bei meinen Schwiegereltern mit dem kleinen auf 2 Zimmer. Ausziehen ist uns mit dem gesamt Netto nicht möglich!
Wir stellen uns die Frage, ob ich gleichzeitig Elterngeld und Bürgergeld beziehen kann. Ist das möglich? Würde uns das mit dem Nettogehalt überhaupt zustehen?
3 Antworten
Bezieher von Bürgergeld haben Anspruch auf Elterngeld. Es gibt jedoch ein “aber”: Elterngeld ist Einkommen im Sinn des SGB II und wird grundsätzlich vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Beim Elterngeld gilt also das gleiche wie beim Kindergeld. Auch dieses wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.
https://www.buerger-geld.org/news/elterngeld-und-buergergeld-gleichzeitig-beantragen/
Alles Gute für euch!
Beim Elterngeld gilt also das gleiche wie beim Kindergeld.
Das ist nicht korrekt. Beim Elterngeld gibt es, auf Bürgergeld bezogen, Freibeträge, die für Kindergeld nicht gelten.
du kannst zusätzlich noch einen antrag auf bürgergeld stellen für dich und deine bedarfsgemeinschaft. im netz findest du dazu bürgergeldrechner um zu gucken was dabei rum kommt. eventuell auch mal vergleichen ob du mit wohngeld besser kommen würdest.
du kannst dir dann vom bürgeramt sagen lassen was die angemessenen kosten der unterkunft für 3 personen in deiner gemeinde ist und auch einen antrag auf umzugskosten für eine angemessenere wohnung stellen, so du anspruch auf bürgergeld hast.
ist dein partner unter 25 und noch in ausbildung bekommt er doch sicher einkommen, sein eigenes kindergeld und eventuell unterhalt von seinen eltern. rechne das mal durch. eventuell könnte zusätzlich bab beantragen für sich