Elterngeld und Bürgergeld?

3 Antworten

landonderry  03.04.2023, 10:55

warum spamst du hier zusammenhanglos irgendwelche links rum.

0

Bezieher von Bürgergeld haben Anspruch auf Elterngeld. Es gibt jedoch ein “aber”: Elterngeld ist Einkommen im Sinn des SGB II und wird grundsätzlich vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Beim Elterngeld gilt also das gleiche wie beim Kindergeld. Auch dieses wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

https://www.buerger-geld.org/news/elterngeld-und-buergergeld-gleichzeitig-beantragen/

Alles Gute für euch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Agamemnon712  02.04.2023, 19:11
Beim Elterngeld gilt also das gleiche wie beim Kindergeld.

Das ist nicht korrekt. Beim Elterngeld gibt es, auf Bürgergeld bezogen, Freibeträge, die für Kindergeld nicht gelten.

0

du kannst zusätzlich noch einen antrag auf bürgergeld stellen für dich und deine bedarfsgemeinschaft. im netz findest du dazu bürgergeldrechner um zu gucken was dabei rum kommt. eventuell auch mal vergleichen ob du mit wohngeld besser kommen würdest.

du kannst dir dann vom bürgeramt sagen lassen was die angemessenen kosten der unterkunft für 3 personen in deiner gemeinde ist und auch einen antrag auf umzugskosten für eine angemessenere wohnung stellen, so du anspruch auf bürgergeld hast.

ist dein partner unter 25 und noch in ausbildung bekommt er doch sicher einkommen, sein eigenes kindergeld und eventuell unterhalt von seinen eltern. rechne das mal durch. eventuell könnte zusätzlich bab beantragen für sich