Spanking bei Minderjährigen, wie ist heute die Rechtslage?

Hallo,

Ich bin Jahrgang 1949 und Großmutter einer 14-jährigen Enkelin.

Ich selber bin gemeinsam mit meinem jüngeren Bruder behütet bei unserer Mutter aufgewachsen. Mein Vater ist zwei Jahre nach der Geburt meines Bruders an den Spätfolgen des Krieges verstorben, so dass meine Mutter alleinerziehend war. Finanziell waren wir gut abgesichert, außerdem war unsere Mutter als Lehrerin an der Volksschule tätig.

Wie zu dieser Zeit häufig praktiziert, setzte Mutter zur Disziplinierung neben anderen Strafmaßnahmen auch die körperliche Züchtigung mit dem Rohrstock ein. Da sie dies für damalige Verhältnisse mit viel Augenmaß machte und sowohl mein Bruder als auch ich das Gefühl hatten, trotzdem gerecht behandelt zu werden, stellten wir diese Maßnahmen, auch wenn sie sehr unangenehm waren, nicht in Frage.

Ich glaube so mit Mitte zwölf Jahren empfand ich die Züchtigung nicht mehr so sehr als Strafe, sondern es gesellten sich andere Gefühle hinzu, die ich mir damals nicht erklären konnte. Fakt war, das ich nach einer gewissen Abstinenz den Drang verspürte, gezüchtigt zu werden. Das ging so weit, dass ich mich, wenn ich alleine war, mich mit dem Rohrstock selber schlug. Viel lieber hatte ich es allerdings, wenn meine Mutter dies tat. Da ich allerdings mit zunehmenden Alter ein braves und verständiges Mädchen wurde, habe ich etwa mit dreizehneinhalb Jahren das letzte Mal den Rohrstock zu spüren bekommen.

Nach vielen Überlegungen brachte ich kurz vor meinem vierzehnten Geburtstag den Mut auf, mich gegenüber meiner Mutter bezüglich meiner Spanking-Neigung (den Begriff kannte ich natürlich damals nicht) zu offenbaren. Wie erwartet war meine Mutter absolut sprachlos und sie konnte auch mit meinen Wünschen nichts anfangen. „Ich bestrafe dich doch nicht ohne Grund“ war ein Satz von ihr, der sich bei mir eingeprägt hat. Ich habe immer wieder das Thema angeschnitten und versucht zu begründen, warum ich das brauchte.

Kurz und gut, als ich vierzehn Jahre alt war, hatte ich sie überredet (nicht überzeugt), mich auch ohne Grund, nur auf meinen Wunsch hin, mit dem Rohrstock zu züchtigen. Das zog sich über mehrere Jahre hin. Später hat sie mir erzählt, dass sie sich absolut unwohl gefühlt habe, dies aber nur deshalb gemacht habe, um zu verhindern, dass ich eine andere Person auf meinen Wunsch hin anspreche und mich somit in Gefahr begebe. 

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Wenn das damals herausgekommen wäre, hätte meine Mutter mit juristischen Folgen rechnen müssen? Wenn ja, mit welchen? Sexuell hat sie sich nie an mir vergriffen.
  2. Meine Enkelin ist jetzt im gleichen Alter und ist absolut gewaltfrei in einem sehr guten Elternhaus aufgewachsen. Wie würde die juristische Lage heute aussehen, wenn sie mir gegenüber die gleichen Wünsche äußern würde und ich auch (in Erinnerung meiner eigenen Wünsche und positiven Erfahrungen) noch darauf eingehen würde?

Bitte die Antworten nur aus juristischer und nicht aus moralischer Sicht formulieren.

Dafür möchte ich mich jetzt schon herzlich bedanken

Kinder, Familie, Psychologie, Kinder und Erziehung, Spanking