Sollten Flüchtlinge bis zur vollständigen Integration, weniger Grundrechte besitzen?
23 Stimmen
6 Antworten
Integration gelingt nur über Grundrechte für alle.
Integration kann dagegen niemals durch Apartheid gelingen
Es fällt mir schwer, aber konsequenterweise muss ich nein sagen. Es wäre ja sehr praktisch zu sagen, ja sie haben nicht alle Rechte.
Aber wenn wir eine Demokratie bleiben wollen, dann müssen die Gesetze eben buchstabengetreu eingehalten werden.
Unsere Grundrechte sind aufgeteilt in Menschenrechte und Bürgerrechte und die Bürgerrechte als solche besitzen sie nicht. Vieles davon KANN über Art. 2 GG abgedeckt sein, der ist allerdings wieder leichter einzuschränken.
Die Menschenrechte natürlich schon, die hängen mit der EIgenschaft als Mensch zusammen, die sie unzweifelhaft haben.
Insofern... ist schon geschehen, würde ich sagen. Bis zur Einbürgerung, also sogar noch ein Stück weiter als du es dir erdacht hast.
Grundrechte sind grundlegende Rechte, die Menschen gegenüber dem Staat haben. In Deutschland sind sie im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt. Alle anderen deutschen Gesetze müssen diese Grundrechte beachten.
Ein großer Teil der Grundrechte sind Menschenrechte, also Rechte, die allen Menschen zustehen, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben. Zu den Menschenrechten zählen der Schutz der Menschenwürde, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit.
Andere Rechte stehen nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zu. Sie werden als Bürgerrechte bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel das Recht, sich frei in Deutschland zu bewegen, das Recht, sich frei zu versammeln, das Recht auf freie Berufswahl oder die Wahl der Ausbildungsstätte.
Gegen die Verletzung eines Grundrechts durch den Staat kann nach Artikel 93 des Grundgesetzes jeder und jede beim Bundesverfassungsgericht klagen.
https://www.politische-bildung-brandenburg.de/lexikon/grundrechte
Deine Antwortmöglichkeiten könnten ein Resultat davon sein, dass du dich mit dem Thema noch nie beschäftigt hast.
Denn wie du erkennen kannst, haben Flüchtlinge nicht alle Rechte. Nur die Menschenrechte sind ein verbrieftes Grundrecht an dem wir als Rechtsstaat keinesfalls rütteln sollten. Das versteht sich wohl von selbst...
Das hängt ganz davon was du (oder Andere) final darunter suggerieren willst. 🤷
Die Grundausführung der Grundrechte gilt allerdings für jeden und in dem Fall auch hier bei Flüchtlingen und ,, Flüchtlingen" etc
Einschränkungen gibt es hier, zumindest auf dem Papier, ja da wo es sonst praktisch unsinnig wäre.
Z.B. gibt es eine gewisse Residenzpflicht, Schulpflicht greift nicht sofort etc
Solche Regelungen sind sinnvoll für diesen Sachverhalt. Aber die ursprüngliche Form von Grundrechten sollte an für sich auch für diese gelten - was ja der Anspruch von ,, Grundrechten" ist.
Das Thema z.B sich vor einer weiteren Invasion illegaler Migration zu schützen und Fehler nicht zu wiederholen wird sich sicherlich nicht am Bereich Grundrechte entscheiden. Definitiv nicht.🤷