Sollte es in Deutschland für jeden Sterbehilfe geben?

Ja 50%
Nein (Warum nicht?) 50%

30 Stimmen

10 Antworten

Ja

Ich bin dafür, dass jeder das selber entscheiden darf.

Ja

Jeder sollte über sich selbst bestimmen dürfen.

Ja

Unter ganz bestimmten Umständen finde ich Sterbehilfe ethisch vertretbar.

Allerdings sollte es wirklich an einschlägige Auflagen gebunden sein. Des Weiteren müssen sterbewillige Personen ihr schriftliches Einverständnis vorher geben.


Jay080 
Beitragsersteller
 23.08.2025, 20:10

Von welchen bestimmte Umstände redest du dann? Meinst du Krankheit? Ich meinte hier in der Frage immer, auch bei kerngesunden.

smartguy92  23.08.2025, 20:11
@Jay080

Korrekt. Beispielsweise wenn eine Person totkrank ist, es keine Hoffnung auf Rettung mehr gibt und z.B. schlimme Schmerzen erleidet. Das wäre so ein Fall für mich.

Nein (Warum nicht?)

Nein, psychisch kranke Menschen sollten diese Entscheidung beispielsweise nicht treffen dürfen.

Bei Menschen die todkrank sind, verstehe ich das und da würde ich es auch befürworten. In anderen Fällen nicht.

Nein (Warum nicht?)

Nicht mit sehr niedriger Hürde. Die Menschenwürde ist unser höchstes Gut in Deutschland und damit auch das Recht auf Leben. Das gilt auch für psychisch Kranke, die aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr leben wollen aber geheilt werden könnten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vom Bundespräsidenten unterschriebene Urkunde an der Wand.

Segler94  23.08.2025, 22:19

Diese so genannte Menschen"würde" kann da ganz schnell zur Menschenbürde werden! Niemand sollte einem kranken Menschen das Recht verweigern dürfen, das jedes kranke Tier hat!

Psychische Krankheiten können so belastend sein wie körperliche (oder schlimmer) und nein, eine psychische Krankheit ist leider nicht immer heilbar. Da wird oft nur der Patient in eine chemische Zwangsjacke gesteckt und mit Neuroleptika, die heftige Nebenwirkungen haben, ruhig gestellt

Ranzino  23.08.2025, 20:12

es ist ein Recht auf Leben, keine Pflicht.

Pixelated  23.08.2025, 20:15
@Ranzino

Ja richtig. Dennoch ist fraglich, ob der Sterbenswunsch aus klarem Verstand geäußert wird oder ein Resultat der psychischen Krankheit ist.

Und da muss nach Artikel 1 GG davon ausgegangen werden, dass es psychisch bedingt ist.

Ich habe grundsätzlich nichts gegen Sterbehilfe aber nicht mit niedrigen Hürden.