Meinung des Tages: Unter welchen Bedingungen sollte Sterbehilfe stattfinden dürfen?
Letzten Donnerstag wurde im Bundestag erneut über eine Reform der Sterbehilfe diskutiert - jedoch wurde diese nicht beschlossen, sodass die Suizidhilfe in Deutschland weiterhin ungeregelt bleibt.
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist in Deutschland seit 2020 im Gesetz verankert. Auch die Beihilfe beim Suizid durch Dritte ist seitdem nicht mehr illegal.
Gefordert wird jedoch unter anderem von Psychotherapeuten und der Hospizbewegung in Baden-Württemberg eine klare Regelung für die Sterbehilfe: Zum Beispiel eine rechtssichere Handhabe, wann tödliche Medikamente verschrieben werden dürfen. Sowie konkrete Bedingungen für die legale Suizidassistenz.
Wie ist Eure Meinung zur Sterbehilfe? In welchen Situationen bzw. unter welchen Bedingungen sollte diese möglich sein? Oder seid Ihr generell dagegen?
15 Antworten
Fakt ist ja das Sterbehilfe in D. erlaubt ist. Mal unabhängig davon das ich das begrüße ist es für mich ein Unding das es der Bundestag nicht schafft dafür eine rechtssichere Regelung zu finden. Wann wer in welchen Fällen aktiv Handeln darf und auch wie. Dazu gehört natürlich auch die Beschaffung/Lagerung der entsprechenden Medikamente.
Fakt ist ja das Sterbehilfe in D. erlaubt ist.
Vielmehr ist es so, dass die Beihilfe zu einem freiverantwortlichen Suizid nicht strafbar ist. Nicht verboten und erlaubt sind zwei grundverschiedene Dinge.
Es handelt sich um eine Grauzone, deren Grenzen nicht klar erkennbar sind.
Wann wer in welchen Fällen aktiv Handeln darf und auch wie
Aktive Sterbehilfe ist grundsätzlich verboten und wird auch verfolgt!
Das geht etwas unter in der Debatte.
Das BverfG hat Sterbehilfe, "Hilfe zum Suizid" für Recht erklärt.
Dieses Recht hat Gültigkeit, mit Gesetz oder ohne.
Die Gewerbliche Sterbehilfe bleibt verboten.
Die weiterhin fehlende gesetzliche Ausformulierung soll eine Lücke schließen, die es Ärzten und Kliniken erlauben, die notwendigen Medikamente zu verabreichen.
Das geltende Standes- und Strafrecht verhindert dieses, sie verpflichten Mediziner Leben zu erhalten, gegen den ausdrücklichen Willen der Patienten.
https://www.n-tv.de/politik/Beide-Gesetzentwuerfe-zur-Sterbehilfe-gescheitert-article24241445.html
Wenn ein Mensch unheilbar krank ist, sollte man diesem nicht verwehren, sterben zu können. Vorausgesetzt ein gewisses Maß an Zurechnungsfähigkeit ist vorhanden. Auch Patienten, die seit mehr als einem Jahr im Wachkoma liegen, sollte man den Angehörigen ermöglichen, diese zu erlösen. Für mich selbst habe ich eine Patientenverfügung gemacht, die sich in Kurzform in meiner Geldbörse findet. Die ausführliche Akte findet sich Zuhause im Ordner der wichtigsten Papiere und zusätzlich beim Notar. Darin ist ebenfalls die Bereitschaft zur Organspende geregelt.
Bei Personen die nicht sterbenskrank sind oder unter starken körperlichen Schmerzen leiden, sollte vorher eine Psychotherapie verpflichtend sein. Dafür müsste die Verfügbarkeit davon allerdings auch stark ansteigen. Auch heute würde es sicherlich schon viele Suizide verhindern, wenn die Hürde um Hilfe zu bekommen nicht so verdammt hoch wäre.
Bei Minderjährigen sollte es außerdem nur in Fällen wie tödlichen Krankheiten oder starken körperlichen Schmerzen ohne Perspektive auf Besserung möglich sein. Und auch nur, wenn ein Psychologe festgestellt hat, dass sie sich der Tragweite der Entscheidung bewusst sind.
Ansonsten hat es den Staat nichts anzugehen ob jemand leben möchte oder nicht.
Generell sollte die legal sein, also nicht per se verboten. Weil wenn man das Recht auf Leben hat, sollte man auch das Recht auf Sterben haben. Dafür muss halt klar sein, dass das auch wirklich der Wille ist. Also zb wenn eine Person immer wieder (vor allem in gesundem Zustand) betont, unter bestimmten Bedingungen nicht leben zu wollen oder sagt, dass bestimmte Lebensumstände halt nicht lebenswert bzw. kein Leben mehr sind. Und wenn dann so ein Fall eintritt und die Person das immer noch irgendwie kommunizieren kann.
Und dann kommts halt auch bisschen aufs Alter an und wie schlecht die Chancen auf Heilung bestehen.
Sollte die Person noch bei den meisten Sinnen sein, dann natürlich erst nach ausführlicher Aufklärung, psychologischen Gesprächen und gewisser Bedenkzeit.
Oder wenn etwas derartiges im Testament oder so steht.
Es muss ja nicht die aktive krasse Sterbehilfe sein, bei der die Person aktiv umgebracht wird, lebensverkürzende, aber dafür zb schmerzlindernde Maßnahmen oder die Abschaltung/das Weglassen von lebensverlängernden Maßnahmen "reichen" ja auch schon aus, denk ich. Oder die Hilfe zum Suizid.
Also klar, das kann auch ausgenutzt oder falsch interpretiert und vor allem bereut werden und Angehörige zur Verzweifelung bringen, falls die sowas entscheiden müssten.
Nur, ich denke, einen Menschen derart leiden zu lassen, nur weils das Gesetz so will oder wegen potenzieller Nachteile, ist auch nicht so gerecht..