Glaubt ihr, dass die Ampel die aktive Sterbehilfe legalisieren wird?

7 Antworten

Sterbehilfe ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) vom 26. Februar 2020 bereits legal, da das BVerfGE den §217 Strafgesetzbuch (StGB), das sogenannte "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für verfassungswidrig erklärt hat. Laut BVerfGE, umfasst das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dies schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dazu sofern sie Angeboten wird auch Hilfe bei Dritten zu suchen und diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht ist dabei sehr weit gefasst und laut BVerfGE ausdrücklich NICHT an fremddefinierbare Situationen wie eine schwere oder unheilbare Erkrankung gebunden, es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz, da eine inhaltliche Vorbestimmung und Definierung/ eine Beschränkung auf bestimmte Situationen dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd sei. Jedoch können dritte Personen nicht zur Leistung von Sterbehilfe verpflichtet werden, sie müssen wiederum aus freier Selbstbestimmung heraus entscheiden, ob sie Suizidhilfe leisten möchten oder nicht. Das BVerfGE lässt dem Staat jedoch die Möglichkeit offen, die Suizidhilfe gesetzlich zu regulieren. Der Staat darf unter anderem eine bestimmte Wartefrist vorschreiben, um Kurzschlussreaktionen zu vermeiden und er darf eine vorherige ärztliche Aufklärung verpflichtend machen, sodass niemand aus reiner Unkenntnis über bestehende Hilfsangebote den Suizid wählt. Bei einer gesetzlichen Regelung, muss der Staat dem Einzelnen jedoch ausreichend Freiraum zur Verwirklichung seines Sterbewunsches lassen, er darf das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht unnötig erschweren. Bislang, Stand heute, gibt es keine gesetzliche Regelung. Das BVerGE hat dem Gesetzgeber auch "nur" die Möglichkeit dazu gelassen, ihn jedoch nicht dazu verpflichtet eine gesetzliche Regelung zu schaffen.

Problematischer wird es jedoch dann, wenn die sterbewillige Person das tödliche Arzneimittel nicht mehr selbstständig einnehmen kann sondern es ihr auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin aktiv von einer dritten Person verabreicht werden müsste (aktive Sterbehilfe). Dies ist nämlich bislang in Deutschland nach §216 StGB als "Tötung auf Verlangen" mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren strafbar. Jedoch existiert hierzu ein neues Urteil aus 2022 des 6. Strafsenates des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Danach, ist die "Tötung auf Verlangen" dann nicht strafbar, wenn es der sterbewilligen Person ohne aktive Verabreichung durch einen Dritten faktisch unmöglich wäre, von ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben Gebrauch zu machen.

Mfg

Schön wäre es wenn wir eine Lösung nach Schweizer oder Niederlande bekommen würden.

Eine parteiübeegreifende Mehrheit bei den Wählern gäbe es sicher.

Aber ich glaube nicht dass das zur Zeit auf der Agenda steht.

Ich glaube, das ist momentan nicht deren Priorität. Abgesehen davon, dass es schwer wäre, das durchzukriegen, weil sehr viele dagegen sind und es ein gut durchdachtes Konzept benötigt, damit nicht irgendwelche Menschen die Sterbehilfe missbrauchen um zum Beispiel ihre (Groß-)eltern umzubringen, weil sie scharf aufs Erbe sind oder sowas.

BenniXYZ  18.11.2022, 21:49

Das nicht nur. Vor Allem die Großeltern könnten sich als zu teuer empfinden und deshalb den Suizid wollen. Um keinem auf der Tasche zu liegen.

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BenniXYZ  18.11.2022, 22:20
@verreisterNutzer

Also ich denke das ist der Hauptgrund, weswegen man die aktive Sterbehilfe nicht legalisiert. Man schützt die Alten vor sich selbst und ihren Angehörigen.

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verreisterNutzer  19.11.2022, 13:50
@BenniXYZ

Wobei es in der Schweiz, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden zum Beispiel schon die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe gibt. Da müssen dann Menschen, die sich den Tod wünschen, dies selber klar zum Ausdruck bringen. Aber auch hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie es nur tun, um anderen nicht auf der Tasche zu liegen, das wird aber in Kauf genommen.

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Das wäre das mindeste wenn sie Menschen schon in den Selbstmord treiben werden mit ihren Verboten Zwängen.Heizung usw.Preise.Aber für jeden dan erlebt man das nicht mehr.Zuhause weg Heizung weil man sich das nicht leisten kan Habeck.