12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Ich habe zu große Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs. Beispielsweise dass es normalisiert und erwartet wird das sehr alte Menschen die anderen eine Menge Arbeit kosten (weil sie gepflegt werden müssen) sich umbringen lassen weil es vermeintlich der Gesellschaft eine Menge Arbeit abnimmt.

Ja

Sterbehilfe ist in Deutschland bereits erlaubt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in seiner am 26. Februar 2020 veröffentlichen Entscheidung entschieden und hat den §217 Strafgesetzbuch (StGB) für verfassungswidrig erklärt. Demnach umfasst das im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verankerte "allgemeine Persönlichkeitsrecht" oder auch "Selbstbestimmungsrecht" (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG) auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dies schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und sich dazu ggf. auch der Unterstützung Dritter zu bedienen. Eine inhaltliche Vorbestimmung und Beschränkung dieses Rechtes auf bestimmte Situationen und auf unheilbare Erkrankungen, sei dem Freiheitsgedanken unseres Grundgesetzes fremd und deshalb unzulässig, da nur der einzelne Mensch für sich selber entscheiden kann, wann und unter welchen Umständen er sein Leben noch für lebenswert erachtet. Beispiel: dem Leistungssportler, für den sein Leben wesentlich aus Sport besteht, muss ein Bein amputiert werden und nach seinen Maßstäben, ist ein Leben ohne Sport kein lebenswertes Leben mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, das der Gesetzgeber die Sterbehilfe gesetzlich regeln darf und zum Beispiel vorherige Beratungsgespräche mit Ärzten und Wartefristen vorschreiben darf, um eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen. Das Beratungsgespräch soll verhindern, dass Menschen eventuell den Suizid wählen, weil sie sich selber nicht ausreichend informiert haben und ihnen bestehende Hilfsangebote deswegen unbekannt sind. Gleichzeitig, kann es aber keine gesetzliche Verpflichtung dazu geben, solche bestehenden Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Wartefrist, soll Kurzschlussreaktionen verhindern. Die gesetzlichen Hürden für die Sterbehilfe, so das Bundesverfassungsgericht, dürfen jedoch nicht so hoch liegen, dass es dem Einzelnen dadurch faktisch unmöglich gemacht wird, von seinem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben Gebrauch zu machen. Eine zu strenge gesetzliche Regelung, könnte also erneut vom BVerfGE für verfassungswidrig erklärt werden.

Mfg

Von Experte Rollerfreake bestätigt
Ja

Das Recht, das eigene Leben zu beenden, gehört zum Leben dazu - und dieses Ende muss eben auch würdevoll möglich sein, der Sprung von der Brücke etc. pp. darf eben nicht die Möglichkeit sein, die einem bleibt und - schlimmer - die Dritte zwangsläufig einbezieht. Merke: Es gibt ein Recht auf aber keine Pflicht zum Leben!

Zweifelsfrei gibt es auch ein gewisses Missbrauchspotenzial, das rechtfertigt aber keine aufwändigen und letztlich entwürdigenden offiziellen Prozeduren, zumal das im Einzelfall auch gar nicht praktikabel ist.

Ja

Ja, sollte es. Jeder sollte selbst entscheiden können, wann er oder sie abtreten will. Und zwar ohne sich vor die Bahn oder vom Hochhaus werfen zu müssen.

Ich hoffe inständig, dass Sterbehilfe auch in Deutschland zugänglicher wird. Demenz liegt bei uns in der Familie. Ich möchte selbst entscheiden können, wann ich gehe und nicht darauf hoffen müssen, dass mein Herz früh genug stehen bleibt und die Patientenverfügung greift, bevor ich zum Pflegefall werde. Oder im Worst Case mein Körper einfach nicht schlapp machen will, während mein Geist in seiner eigenen Welt verbleibt ohne Vertrautes oder auch nur Vertrauen und ohne Ausweg.

Ich möchte auch nicht nach einem möglichen Unfall vollgelähmt noch 20 Jahre als Pflegefall dahinvegetieren, ohne Möglichkeit das zu beenden.

Ganz ehrlich: was gibt irgendeinem Außenstehendem das Recht jemanden entweder zum Leben zu nötigen oder ihn oder sie zu nötigen, bei einem Sterbewunsch sich selbst Gewalt antun zu müssen. Von den Auswirkungen auf Dritte ganz zu schweigen.

Missbrauch ist eine Sache, die man nicht außer Acht lassen darf, aber aus Angst vor Missbrauch, Sterbewilligen die Möglichkeit eines friedlichen Ablebens zu nehmen, halte ich für falsch. Es gibt andere Möglichkeiten, Missbrauch zu unterbinden.

Sternenstaub252  10.08.2023, 11:04

Du schreibst mir so sehr aus dem Herzen liebe TamraElra.🙂🙂

Auch ich habe unheimliche Aengste davor, irgendwann schwer krank in meinem Koerper gefangen zu sein und dass andere Menschen ueber mich entscheiden.

Ich versuche mich daher gesund zu halten und auf meine Ernaehrung zu achten.

Mein Sohn ist bereits vor zwei Jahren an Krebs verstorben und musste vorher sehr leiden. Aehnlich war es auch bei meinem Vater. Ich hoffe das mein Tod einfacher wird und das wuensch ich natuerlich auch Dir.💓

Eine Patientenverfuegung wuerde meine Familie nur schwer akzeptieren. Meine Frau moechte nach ihrem Sohn nicht auch noch ihren Mann verlieren.

2
Ja

Wenn Menschen ihr leben lang leiden und eigentlich nur sterben wollen sollen sie die Möglichkeit bekommen...

Allerdings denke ich, dass man vorher Beratungsgespräche usw. haben sollte damit man sich zu 100% sicher ist.

withoutscratch  09.08.2023, 22:56

Vorzugsweise Obdachlose oder Menschen mit emotionalen Problemen? Oder die alleinstehende alte Frau, die niemanden mehr hat?

Das ist supergefährlich.

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heksudo  09.08.2023, 23:04
@withoutscratch

Huh, hör dir mal selber zu, es geht hier um Sterbehilfe für Leute die im Hospitz leben oder nur noch durch Maschinen am Leben erhalten werden können.

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TamraElara  09.08.2023, 23:41
@withoutscratch

Was soll das? Haben der Obdachlose oder die alte Frau keine Rechte zur Selbstbestimmung? Wenn jemand von sich aus sterben möchte, sollte er oder sie auch gehen dürfen und zwar schmerzfrei und ohne abgewertet oder gar kriminalisiert zu werden. Es gibt Beratungen und Wartefristen um Kurzschlussreaktionen auszuschließen.

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withoutscratch  09.08.2023, 23:45
@TamraElara

Genau darum geht es!

Wo soll das aufhören, es ist gefährlich.

Sollen wir zulassen, dass Menschen einfach weg gemacht werden?

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TamraElara  09.08.2023, 23:49
@withoutscratch

Was heißt hier weggemacht? Wenn jemand gehen möchte, sollte er auch die Möglichkeit bekommen. Was gibt einem Außenstehendem das Recht ihm diesen Wunsch zu verwehren? Weil es eventuell vielleicht nicht sein Wunsch sein könnte....? Dafür gibt es Beratungen und Wartefristen.

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HugoHustensaft  10.08.2023, 13:26

Einspruch:
Es muss auch ohne irgendwelche moralschweren Beratungsgespräche gehen, zumal die in bestimmten Situationen gar nicht (rechtzeitig) durchführbar sind.

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