die aktive sterbehilfe wird wieder in de. politisch besprochen, wie sieht es als deutscher aus der sich in den nachbarländern ...?

3 Antworten

In der Schweiz bestehen sechs Organisationen, die von Hilfesuchenden für eine Freitodbegleitung ansprechbar sind.

In den Kantonen der Schweiz ist die ärztliche Freitodbegleitung nicht strafbar. In Deutschland wird dafür gemeinhin der Begriff „Sterbehilfe“ verwendet. Seit 1918 ist der begleitete Suizid in der Schweiz legalisiert. In Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches heißt es dazu: „Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord. Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Mitglied bei DIGNITAS können grundsätzlich alle volljährigen Personen werden, auch wenn sie nicht in der Schweiz wohnen und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass DIGNITAS seinen Mitgliedern aus rechtlichen Gründen nur auf Schweizer Staatsgebiet die angebotenen Hilfestellungen leisten kann.

http://dignitas.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=16&Itemid=48&lang=de

Woher ich das weiß:Recherche

Grundsätzlich gelten die Gesetze des Staats, in dem man sich gerade aufhält, unabhängig von der eigenen Staatsangehörigkeit. Wenn in einem Staat Sterbehilfe legal ist, ist sie auch für Deutsche legal.

Es ist möglich aber du brauchst Bestätigungen von deinem Arzt das keine Therapie, Heilung der Krankheit möglich ist und ein psychologisches Gutachten. Ich glaub in der Schweiz sogar zwei Gutachten.