Meinung des Tages: Was haltet ihr von den neuen Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe?

18 Antworten

Wenig, weil man noch immer über das Ziel hinaus schießt und ich die Beratungslösung in Verbindung mit den Fristen für übergriffig halte - und in bestimmten Fällen auch für praxisfern, das habe ich in der Familie erlebt.

Das Bundesverfassungsgericht hat klar geurteilt, dass jeder Mensch das Recht hat, über das Ende seines Lebens selbst zu bestimmen - warum will man das mit aller Gewalt einschränken?

Man kann über Schutzmechanismen nachdenken, aber das, was hier angedacht ist, geht über einen sinnvollen Schutz weit hinaus.

Gewerbliche Sterbehilfe bleibt verboten.
Suizid = Selbsttötung ist das Recht auf Sterben, selbst nicht fremd.

Das BverfG urteilte genau dazu, "Hilfe zum Suizid", als Persönlichkeitsrecht, nicht
zur Fremdeinwirkung, konkret "bilanzielle Lebensmüdigkeit",
Der Gesetzgeber, vulgo das Parlament, muss diese Unterschiede in einem Gesetz ausformulieren.

Soweit ist der Weg nicht.
Kraft Rechtes ist es, in einer Patientenverfügung genau diese Willenserklärung zu hinterlegen.
Paliativmedizin ist auch nicht erst seit gestern in der Welt.

Den letzten Schritt müssen Suizidäre selbst vollziehen.

Eine Abgrenzung, "bilanzielle Lebensmüdigkeit", muss berücksichtigt werden.
Ob eine 20jährige Person oder eine 80jährige eine Lebensbilanz betrachtet, ist ein offensichtlicher Unterschied.

Hallo

Ich finde dieses Thema sowohl aus juristischer wie auch aus emotionaler Sicht sehr anspruchsvoll. Ich bin grundsätzlich gegen eine solche Änderung - auch im Kontext der Erfahrungen die man hier in der Schweiz sieht.

Hier ein paar Impressionen was für Ausmasse und Graubereiche es annehmen kann:

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/strafprozess-der-fall-der-suizidhelferin-erika-preisig-kommt-vor-das-bundesgericht-sie-fuehlt-sich-falsch-verstanden-ld.2192447

https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-zur-sterbehilfe-sterbebegleiterin-erika-preisig-erneut-von-toetung-freigesprochen

Hier ein paar meiner Hauptargumente für die ich einstehe. Zuerst möchte ich die emotional - sozialen Bedenken ansprechen und dann die juristischen Bedenken, die ich da habe.

  • Emotional - Sozialer Aspekt

Schutz der psychisch belasteten Personen: Eine Legalisierung der Sterbehilfe könnte zu Missbrauch führen (siehe oben), bei dem vulnerable Personen, insbesondere solche mit psychischen Erkrankungen oder sozialen Druck, dazu gedrängt werden könnten, ihr Leben vorzeitig zu beenden oder der Wunsch eines Rücktritts vor einer solchen Entscheidung nicht mehr gefasst werden kann oder unterdrückt wird.

Wieso werden die Kapazitäten der Palliativen Betreuung und der Psychologie nicht ausgeweitet. Ich gehe davon aus, dass man mit dem heute sehr umfassenden Wissen für eine Vielzahl von Menschen etwas tun könnte.

Aus religiöser Sicht: Hier gilt das Beenden eines Lebens durch aktive Intervention als eine Verletzung ethischer und moralischer Grundsätze, insbesondere das Gebot, nicht zu töten.

Wenn ein Patient sich für die Sterbehilfe entscheidet und diese umgesetzt wird, besteht (fast) keine Möglichkeit der Umkehr bzw. der Moment in dem die Einströmung des Natriumpentobarbitals (Gift, welches bei der Sterbehilfe injiziert wird) noch eigens gestoppt werden könnte ist sehr kurz.

  • Juristische Bedenken

Auftragsverhältnis / Widerspruch zu medizinischen Grundsätzen: Es steht nicht im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des medizinischen Berufsstandes, aktiv am Tod eines Patienten herbeizuführen. Ärzte haben die Pflicht das Leben zu schützen und die bestmögliche Versorgung anzubieten. Sie sind Beauftragte und unterstehen den Interessen der Patienten. Sie haben eine Aufklärungspflicht - sie müssen dem Patienten alternativen aufzeigen können. Ist der Tod wirklich so eine Lösung, wo man in der Medizin doch schon so fortschrittlich ist?

Die Gesetzesänderungen werden wohl nicht nur zu Unsicherheiten und moralischen Konflikten führen, sondern sie wird auch zu verlangsamten Prozessen führen, da immer alles doppelt abgewägt werden müsste. Zudem wissen viele Ärzte heute bereits nicht Bescheid über ihre Pflichten und Rechte - sie müssen aufgeklärt werden.

Egal wie es ausgeht - wichtig ist, das klare Regelungen vorliegen, die keinen all zu grossen Ermessensspielraum belassen. Jeder muss wissen was zu tun ist - eine Möglichkeit des Rücktritts vor einer solch einschneidenden Entscheidung sollte immer möglich sein.

Liebe Grüsse und einen schönen Tag ❤️

guitschee  15.06.2023, 11:40

Dazu meine Gedanken:

Eine Legalisierung der Sterbehilfe könnte zu Missbrauch führen (siehe oben)

Genau wie der Verkauf eines Küchenmessers als Beschaffung eines Mordwerkzeuges dienen kann. Das darf keine Grundlage sein. Alles kann missbraucht werden. Ich könnte vermutlich selbst mit einem Kugelschreiber jemanden umbringen.

Dafür gibt es zudem sicherlich immer Regeln, die das einschränken sollen.

Aus religiöser Sicht: Hier gilt das Beenden eines Lebens durch aktive Intervention als eine Verletzung ethischer und moralischer Grundsätze, insbesondere das Gebot, nicht zu töten.

DIe Religion von anderen darf NIEMALS, never, sich auf die Rechte anderer auswirken in einem westlichen Staat. Wir sind hier nicht in Afghanistan. Wer an Gott glauben will, darf das gerne tun, aber das DARF NICHT beeinflussen, wie andere sich entscheiden dürfen!

So steht es zumindest eigentlich in unserem (deutschland) Grundgesetz.

Es steht nicht im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des medizinischen Berufsstandes,

Die Ethik sieht vor, dass Ärzte alles tun sollten, um ihren Patienten zu helfen. Manchmal ist medizinische Hilfe nicht mehr möglich - oder vom Patienten gewünscht und die einzige Hilfe die bleibt, ist, den Tod zu erleichtern. Das verträgt sich absolut mit medizinischer Ethik. Denn warum Schmerzen nur verlängern, wenn jemand nichts lebenswertes mehr erkennt?!

Schmerzen um jeden Preis? Das wäre medizin-ethisch meiner Ansicht nach nicht vertretbar.

Sie sind Beauftragte und unterstehen den Interessen der Patienten.

Das stimmt - und das bedeutet eben nicht "Leben schützen um jeden Preis".

Sie haben eine Aufklärungspflicht

Was der Sterbehilfe - auch der aktiven - absolut nicht widerspricht. Man kann aufklären und den Patienten dann immer noch selber entscheiden lassen.

Die Gesetzesänderungen werden wohl nicht nur zu Unsicherheiten und moralischen Konflikten führen, sondern sie wird auch zu verlangsamten Prozessen führen, da immer alles doppelt abgewägt werden müsste

Gesetzesänderung sollte dann genau so aufgebaut sein, dass KEINE juristischen Unsicherheiten entstehen! Dann führt sie auch nicht zu verlangsamten Prozessen - wobei selbst die einem Verbot vorzuziehen sind.

Moralische Konflikte werden Ärzte da immer haben - auch jetzt schon.

Man sollte Ärzte defitiniv auch nicht dazu zwingen dürfen, aber es sollte eben Ärzten erlaubt sein, es wird sich dann schon einer finden, dem das Wohl das Patienten im Zweifel über dem Leben des Patienten geht.

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JasminBruehl  15.06.2023, 15:03
@guitschee
MEINE GEGENMEINUNG
Genau wie der Verkauf eines Küchenmessers als Beschaffung eines Mordwerkzeuges dienen kann. Das darf keine Grundlage sein. Alles kann missbraucht werden. Ich könnte vermutlich selbst mit einem Kugelschreiber jemanden umbringen.

Dieser Vergleich ist lächerlich. Ein Messer und ein Fläschchen NaP, dass man sich injiziert haben nichts gemeinsam. es ist sozial adäquat, ein Messer zu erwerben und dieses auf sich zu tragen. NaP untersteht hingegen einer strengen Regelung aus Sicht des BtmG - es ist unter keinen Umständen frei erhältlich, der Grund ist ersichtlich. Nur der Arzt kann dieses verwenden (weil er eben weiss wie damit umzugehen ist). Es ist nicht sozial adäquat - auch in der Verwendung nicht und gilt nur bei Ausnahmen.

Dafür gibt es zudem sicherlich immer Regeln, die das einschränken sollen.

Die nicht ausführlich genug sind - das birgt die Gefahr des Missbrauchs. Wie zum Beispiel auch hier in der Schweiz und anderen Staaten in denen der begleitete Suizid erlaubt ist.

DIe Religion von anderen darf NIEMALS, never, sich auf die Rechte anderer auswirken in einem westlichen Staat. Wir sind hier nicht in Afghanistan. Wer an Gott glauben will, darf das gerne tun, aber das DARF NICHT beeinflussen, wie andere sich entscheiden dürfen!So steht es zumindest eigentlich in unserem (deutschland) Grundgesetz.

Ich habe Religion und Gesetz nicht mit einem Wort in eine Gemeinsamkeit gebracht. Ich habe die moralisch - religiöse Argumentation bei den sozialen Werten gebracht. Dort gehört sie auch hin. Sie betrifft die Gesellschaft und nicht das Recht. Also schau bitte wohin du meine Aussagen legst ehe du mir was vorwirfst.

Die Ethik sieht vor, dass Ärzte alles tun sollten, um ihren Patienten zu helfen. Manchmal ist medizinische Hilfe nicht mehr möglich - oder vom Patienten gewünscht und die einzige Hilfe die bleibt, ist, den Tod zu erleichtern.

Was nicht heisst, dass man sie in den Tod assistieren muss! Sondern dass man ihnen möglichst das Leid nehmen kann und sie alleine aus dem Leben scheiden können. So weit sind wir mit unserer aktuellen Medizin und Technik. Wieso entwickeln wir uns eigentlich weiter, wenn wir dann schlussendlich doch den einfachsten Weg (das Sterben) gehen wollen?!

Schmerzen um jeden Preis? Das wäre medizin-ethisch meiner Ansicht nach nicht vertretbar.

Davon spricht auch niemand. Ansonsten siehe oben.

Das stimmt - und das bedeutet eben nicht "Leben schützen um jeden Preis".

Es bedeutet auch nicht töten! Sondern dafür zu sorgen, dass die letzten Minuten der Person so würdig und schmerzfrei wie möglich über die Bühne gehen können.

Was der Sterbehilfe - auch der aktiven - absolut nicht widerspricht. Man kann aufklären und den Patienten dann immer noch selber entscheiden lassen.

Gegenfrage: Würdest du deinem Arzt widersprechen wenn er dir eine Diagnose stellt und dir vorschlage unterbreitet (dann noch sagt was er empfehlen würde)? Komm mal in der Praxis an Herrgott nochmal. Ich glaube es echt nicht.....

Gesetzesänderung sollte dann genau so aufgebaut sein, dass KEINE juristischen Unsicherheiten entstehen!

Falsch - schlag mal das Gesetz auf. Was finde ich denn da: „Unzulässigkeit“, „öffentliches Interesse“, „Treu und Glauben“, „Gemeinwohl“ und „gute Sitten“. Sind das eindeutige Begriffe? Kann man sie immer gleich auf die Fälle anwenden? Du siehst hoffentlich wie wackelig die Argumente deinerseits hier werden.

Dann führt sie auch nicht zu verlangsamten Prozessen - wobei selbst die einem Verbot vorzuziehen sind.

Somit erübrigt sich auch ein Kommentar zu dieser Aussage.

Moralische Konflikte werden Ärzte da immer haben - auch jetzt schon.

Korrekt - und gerade deswegen sollte man sie nicht noch mehr befeuern. Aber das steht ja in meiner Antwort bereits, wenn du sie denn zu Ende gelesen hättest.

Man sollte Ärzte defitiniv auch nicht dazu zwingen dürfen, aber es sollte eben Ärzten erlaubt sein, es wird sich dann schon einer finden, dem das Wohl das Patienten im Zweifel über dem Leben des Patienten geht.

Genau - und das sind die, die man kontrollieren und im Auge behalten muss.

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guitschee  15.06.2023, 18:54
@JasminBruehl
es ist sozial adäquat, ein Messer zu erwerben und dieses auf sich zu tragen

Genauso wie es irgendwann sozial adäquat sein kann, sich ein Mittel geben zu lassen, welches das eigene Leben beendet.

NaP untersteht hingegen einer strengen Regelung aus Sicht des BtmG - es ist unter keinen Umständen frei erhältlich, der Grund ist ersichtlich

Gut, dann nehmen wir nicht Messer, sondern eine Schusswaffe...

Es ist nicht sozial adäquat - auch in der Verwendung nicht und gilt nur bei Ausnahmen.

Was schlecht ist.

Die nicht ausführlich genug sind - das birgt die Gefahr des Missbrauchs.

Wie man die gestaltet, ist ja frei und unterschiedlich. Sagt ja keiner, dass man die von der Schweiz abschriebe - und auch die Schweiz kann die abändern, wenn sie unpassend sind...

Wie gesagt, du solltest nicht allen etwas verbieten, nur weil wenige es missbrauchen könnten. Sonst müsstest du alles mögliche verbieten.

Ich habe Religion und Gesetz nicht mit einem Wort in eine Gemeinsamkeit gebracht.

Diese Frage fragt explizit nach GESETZ, damit hast du es in Verbindung gesetzt.

Religion darf in dieser Frage außerhalb der eigenen persönlichen Entscheidung keinerlei Rolle spielen.

Was nicht heisst, dass man sie in den Tod assistieren muss!

Müssen nicht. Davon redet auch keiner. Hör mit der Polemik auf, das ist zu billig.

Müssen nicht, können können, können sollten schon.

sondern dass man ihnen möglichst das Leid nehmen kann

Was im Zweifel eben genau mit der aktiven Sterbehilfe passiert.

Wieso entwickeln wir uns eigentlich weiter, wenn wir dann schlussendlich doch den einfachsten Weg (das Sterben) gehen wollen?!

Die Entwicklung ist bei weitem nicht so weit, dass es immer einen Weg gibt, der anders ist und nicht unendlich qualvoll.

Außerdem: wer bist du, für andere entscheiden zu wollen, ob sie den schweren oder den vermeintlich leichten Weg zu gehen haben?! Das solltest du einzig und alleine für dich entscheiden dürfen.

Es bedeutet auch nicht töten!

Nicht zwingend. Nein. Aber es bedeutet dabei helfen zu können.

Sondern dafür zu sorgen, dass die letzten Minuten der Person so würdig und schmerzfrei wie möglich über die Bühne gehen können.

Da sind wir uns einig. Nur muss man diese letzten Minuten nicht zwingend so weit herauszögern, wie man kann - man kann durchaus kontrollieren lassen, wann sie stattfinden und in welchem Rahmen.

Würdest du deinem Arzt widersprechen wenn er dir eine Diagnose stellt und dir vorschlage unterbreitet

Durchaus, wenn ich denke, er labert Blödsinn. Ich höre mir zudem verschiedene Vorschläge an. Ich würde auch aktive Sterbehilfe nicht aktiv benennen/vorschlagen, das würde ich von den Patienten selber kommen lassen und dann kann man die Alterntiven durchgehen und den Patienten selber entscheiden lassen.

Es geht nicht darum, Werbung zu machen alá: "Bringt euch um. Du leidest eh. Hier ist der Arzt mit der flotten Spritze!" - sondern darum, diese Wahl überhaupt erst zu ermöglichen!

Sind das eindeutige Begriffe?

Du verstehst den Konjunktiv? "Sollte" heißt nicht, dass es überall anders so ist - und ich habe schon des Öfteren genau solche Gummiformulierungen bemängelt in deutschen Gesetzen.

Du siehst hoffentlich wie wackelig die Argumente deinerseits hier werden.

Nein, sind sie nicht. Denn nur weil etwas bei euch nicht ist, kann es nicht bei uns trotzdem sein.

Korrekt - und gerade deswegen sollte man sie nicht noch mehr befeuern

Tut man nicht. Der Arzt kann hier nur entscheiden: macht er es, oder macht er es nicht. Seine Entscheidung. Jetzt hat er den viel stärkeren Konflikt, weil er eventuell gerne helfen würde, aber nicht darf.

Ich war zum Glück noch zu klein, selber, um in der Situation zu sein (sprich, er hat nicht mich selber gefragt), aber ich kann mich daran erinnern, wie beschissen es sich angefühlt hat, als mein Opa gebettelt hat. Gebettelt, dass ihm nur jemand helfen möge beim Sterben - und sei es nur, wenn ein Pfleger ihm das Gift hingestellt hätte.

Ich weiß, er hat auch den Arzt angebettelt. Und er war ein sturer und stolzer Mensch. Glaubst du, so ein Arzt hat da jetzt keinen Konflikt?!

Aber das steht ja in meiner Antwort bereits, wenn du sie denn zu Ende gelesen hättest.

Habe ich. Übrigens: NochmaL. Hör mit deiner Polemik auf. Nur weil ich deiner Antwort nicht folge, heißt es nicht, dass ich sie nicht gelesen hätte.

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guitschee  15.06.2023, 20:20
@JasminBruehl

Aha. Passt es dir nicht, wenn du Kontra bekommst?

Oder fehlen dir schlicht die Gegenargumente UND die Courage das auch zuzugeben?

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JasminBruehl  15.06.2023, 22:22
@guitschee

Behalte ruhig deine Meinung. Was soll das bringen, dich da umstimmen zu wollen 🤷‍♀️ So wichtig ist es mir nun auch nicht, dass du auf meiner Seite stehst.

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Bock13  15.06.2023, 13:12

Nur weil es zu Missbrauch führte, darf mein meiner Meinung nach nicht der ganzen Bevölkerung das Recht auf ein selbst bestimmtes Lebensende entziehen.

Wie die Religionen dazu stehen hat für die Gesetzgebung nicht von Relevanz zu sein......es zwingt ja auch keiner einen Religionsanhänger sich für ein vorzeitiges Ableben zu entscheiden.

Die Diskrepanz mit dem ethischen Grundsätzen sehe ich auch.
Aber die Mediziner sind ja nur 3.

Der Betroffene kann entweder noch selbst die Handlung durchführen, oder ein Familienangehöriger......oder es müsste eine Institution herangezogen werden, die eben keinen medizinischen Hintergrund hat.

Ausgabe der "Medikaments" muss aber natürlich in Medizinerhand bleiben.

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JasminBruehl  15.06.2023, 14:12
@Bock13
Nur weil es zu Missbrauch führte, darf mein meiner Meinung nach nicht der ganzen Bevölkerung das Recht auf ein selbst bestimmtes Lebensende entziehen.

Um das geht es ja auch gar nicht. Sondern darum, dass ausgiebige und restriktive Gesetzestexte zu verfassen sind um die Menschen vor allfälligem Missbrauch zu schützen.

Wie die Religionen dazu stehen hat für die Gesetzgebung nicht von Relevanz zu sein......es zwingt ja auch keiner einen Religionsanhänger sich für ein vorzeitiges Ableben zu entscheiden.

Ich habe es auch nicht bei der rechtlichen Wertung sondern unter die sozial-ethischen Argumente eingereiht. Hatte schon seinen Grund, keine Sorge.

Die Diskrepanz mit dem ethischen Grundsätzen sehe ich auch.

Schön, dass wir uns da einig sind.

Aber die Mediziner sind ja nur 3.

Ja und? Auch Dritte haben Rechte und Pflichten. Und diese halten sie bei einer sich auflockernden Gesetzgebung in diesem Gebiet nicht mehr ein bzw. können sie nicht mehr einhalten. Das sorgt für unnötige Dilemmas.

Der Betroffene kann entweder noch selbst die Handlung durchführen, oder ein Familienangehöriger......

Wenn man schon vom Grundrecht ausgeht und das gross hervorhebt, dann soll dieser das auch selbst machen. Nichts da mit den Familienangehörigen.

oder es müsste eine Institution herangezogen werden, die eben keinen medizinischen Hintergrund hat.

Wieso denn das? Es braucht Ärzte zur Feststellung des ordentlichen Todes! Sie müssen vor Ort sein.

Ausgabe der "Medikaments" muss aber natürlich in Medizinerhand bleiben.

Korrekt. Sie soll auch ausgiebig überwachst werden. Solche Stoffe und Gifte sind keine Spielsachen.

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Bock13  15.06.2023, 14:50
@JasminBruehl
Um das geht es ja auch gar nicht. Sondern darum, dass ausgiebige und restriktive Gesetzestexte zu verfassen sind um die Menschen vor allfälligem Missbrauch zu schützen.

Ok, versteh dann wie du es meinst.

Ich habe es auch nicht bei der rechtlichen Wertung sondern unter die sozial-ethischen Argumente eingereiht. Hatte schon seinen Grund, keine Sorge.

Als überzeugter Atheist ist mir eben jegliches Einmischen vo Religionen ein Dorn im Auge, egal auf welcher Ebene. Persönlich kann ja jeder machen wie er es für Richtig hält.

Ja und? Auch Dritte haben Rechte und Pflichten. Und diese halten sie bei einer sich auflockernden Gesetzgebung in diesem Gebiet nicht mehr ein bzw. können sie nicht mehr einhalten. Das sorgt für unnötige Dilemmas.

Schwierig....ich kann mich auch mit Rohrfrei vom Leben verabschieden, ist dann der Händler mit beteiligt?

Wenn man schon vom Grundrecht ausgeht und das gross hervorhebt, dann soll dieser das auch selbst machen. Nichts da mit den Familienangehörigen.

Und wenn die Person das körperlich nicht mehr kann? Zwar noch in der Lage, die geistige Entscheidung zu Treffen, aber sonst nichts mehr? Und was ist wenn selbst DAS nicht mehr Möglich ist?

Wieso denn das? Es braucht Ärzte zur Feststellung des ordentlichen Todes! Sie müssen vor Ort sein.

Ja, aber die Handlung müssen sie nicht durchführen, eigentlich auch nichtmal direkt dabei sein.

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JasminBruehl  15.06.2023, 15:11
@Bock13

Ok, versteh dann wie du es meinst.

Dann haben wir das mal geklärt.

Als überzeugter Atheist ist mir eben jegliches Einmischen vo Religionen ein Dorn im Auge, egal auf welcher Ebene. Persönlich kann ja jeder machen wie er es für Richtig hält.

Deine Ablehnung hat deine Wertung als Grundlage; die respektiere ich auch 🌸 . In Tat und Wahrheit gibt es die religiöse Komponente aber noch in der Gesellschaft und sie ist nicht zu vernachlässigen. Sie sollte genannt werden - das habe ich erledigt.

Schwierig....ich kann mich auch mit Rohrfrei vom Leben verabschieden, ist dann der Händler mit beteiligt?

Nein, aber dann hast du immerhin niemanden mit rein gezogen, sondern dein eigenes Dinge gemacht. Mir geht es gewissermassen auch um den Schutz der Ärzte; sie sind so schon täglich den Dilemmas ausgesetzt und können teils nicht mehr schlafen - so ein Vorhaben macht es nur schlimmer - man drängt es so allen auf - und das ist nicht korrekt.

Und wenn die Person das körperlich nicht mehr kann? Zwar noch in der Lage, die geistige Entscheidung zu Treffen, aber sonst nichts mehr?

Dann ist eine Person beizuziehen, die diesen Willen zu dokumentieren und auch vor den Behörden zu bestätigen hat. Zum Schutz des Arztes.

Und was ist wenn selbst DAS nicht mehr Möglich ist?

Dann geht es nicht.

Ja, aber die Handlung müssen sie nicht durchführen, eigentlich auch nichtmal direkt dabei sein.

Die Ärzte sind ausgebildete Menschen, die darauf achten können, dass alles korrekt verläuft und die sterbewillige Person nicht noch mehr leidet - um das geht es.

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Bock13  15.06.2023, 16:18
@JasminBruehl
 man drängt es so allen auf 

Naja, kommt eben darauf,wie es letztendlich umgesetzt wird.

Die Entscheidung muss beim Patienten bleiben.....Außenstehende sollen natürlich son wenig wie irgend möglich belastet werden.

Dann geht es nicht.

Dann schließt man die aus, die es am dringendsten brauchen......aber klar,wie soll da eine Dokumentation stattfinden.

und die sterbewillige Person nicht noch mehr leidet

Na genau dafür soll das ja sein👍

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guitschee  15.06.2023, 18:57
@JasminBruehl
man drängt es so allen auf - und das ist nicht korrekt.

Schwachsinn. Man verbietet es nur nicht mehr.

Aufdrängen tun uns derzeit die Religiösen ihre Regeln.

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JasminBruehl  15.06.2023, 20:11
@guitschee

Das ist Blödsinn und das weisst du. Die Religion hat weder Einzug in die Medizin noch in das Gesetz .

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guitschee  15.06.2023, 20:34
@JasminBruehl
... Die Religion hat weder Einzug in die Medizin noch in das Gesetz .

Jaaa, neee ist klar.

Deswegen hat die Schweiz auch ein Kreuz als Fahne.

Deswegen sitzen in jedem Ethikrat (der übrigens die Gesetzgeber berät) in Deutschland auch Vertreter beider großen Kirchen in Deutschland und im Grundgesetz steht "im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott".

Deswegen gibt es staatlichen Religionsunterricht.

Deswegen ist eines der Hauptargumente der Gegner von Sterbehilfe auch immer wieder die Religion - genau wie übrigens von Abtreibungsgegnern.

Aber die Sachen hängen alle gar nicht zusammen, klar....

Sorry, du selber widersprichst dir hier sogar!

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JasminBruehl  15.06.2023, 22:24
@guitschee

Entschuldigung, aber wer seine Ansage mit einem 'ja nee' beginnt kann es auch gleich lassen. Dir noch einen schönen Abend.

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Bei einer Liberalisierung sehe ich die Gefahr, dass psychisch angeschlagene Menschen z.B. mit Angststörungen ohne Notwendigkeit ihr Leben beenden wollen. Für diese Personengruppe sehe ich keine Lösung. Welcher Therapeut würde dem Patienten vermitteln, dass ein psychisch Kranker aus dem Leben scheiden darf?

Ein körperlich Schwerstkranker dagegen, der geistig voll da ist, wird fast immer einen Weg finden.

Ich z. B. habe in meinem Gedächtnispalast Vorsorge getroffen, dass ich schmerzfrei aus dieser Welt scheiden kann, wenn ich es für notwendig erachte.

Destranix  15.06.2023, 14:40
Bei einer Liberalisierung sehe ich die Gefahr, dass psychisch angeschlagene Menschen z.B. mit Angststörungen ohne Notwendigkeit ihr Leben beenden wollen.

Angststörung trifft es nicht wirklich. Aber Depression beispielsweise oder Borderline oder soetwas.

Die Sache dabei ist aber die: Prinzipiell hat jeder davon auch bisher schon die Möglichkeit, sich das leben zu nehmen, wenn er sich nicht zu doof anstellt. Und wenn tatsächlich ein Arzt aufgesucht wird, dann ist das ja an sich vorteilhaft.

Aber ja, ich sehe deinen Kritikpunkt, gibt ja auch durchaus psychisch kranke, die zwar versuchen sich umzubringen, es aber nicht hinbekommen.

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An dieser Diskussion nehme viel zu viel unbetroffene Dummköpfe teil. Ich bin der Meinung, daß die entsprechenden Medikamente auf Wunsch verschieben werden können. Das ist doch jeden seine eigene Entscheidung wenn er Schluss machen will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung