Feuerwerkskörper einführen?
Hallo Leute,
ich hab mal wieder ne Frage. Unzwar gehts um Klasse 2 (F2) Feuerwerk. Keine illegalen oder nicht erlaubten Polenböller oder höhere, nicht erlaubte, NEM Mengen oder sonstiges. Wenn ich diese, in dieser Form in Deutschland ab 18 erlaubten Feuerwerkskörper, aus Polen oder Tschechien unter dem Jahr (also außerhalb vom 28.-31.12.) nach Deutschland "einführen" möchte, ist das legal?
Also nochmal zusammengefasst: CE zertifiziertes & BAM geprüftes F2 Feuerwerk aus Polen oder Tschechien unter dem Jahr nach Deutschland einführen.
Natürlich würde ich die niemals illegal unter dem Jahr in dem entsprechenden Land kaufen hust hust sondern den ... alten Bestand von meiner ... Oma mitnehmen. Ihr versteht was ich meine. Und nochmal, in der Frage geht es mir nur um die Legalität der Einfuhr unter dem Jahr. Danke schonmal für jede Antwort.
Mfg
4 Antworten
Grundsätzlich darfst du als volljährige Person ganzjährig F2 einführen, insofern du dich an die deutsche Gesetzgebung hältst. Im Gegensatz zu den anderen EU-Ländern dürfen unsere F2-Raketen keine 20g NEM überschreiten. Ebenso darf kein BKS in den Böllern erhalten sein. Wichtig ist nur CE mit Nummer....BAM ist in Sachen Kennzeichnung uninteressant. Mit der Transportmenge sagt die BAM 50kg Brutto. Ich würde allerdings nicht darauf vertrauen. Laut denen könne man ja auch als Privatperson 15kg NEM lagern. Doch meines Wissens kommt es drauf an ob es sich um 1.3G oder 1.4G handelt. Ich würde mich also nicht auf die Angaben der BAM verlassen sondern hier mal anfragen, ab welchem Gewicht ein ADR-Schein zum Transport Pflicht ist: https://www.feuerwerk-forum.de
Moment, Schallerzeuger waeren aber dann P1. Dem Fragesteller geht es um F2 ;-)
Ja klar aber du schreibst es dürfen keine BKS Böller eingeführt werden.
Meine Antworten bezieht sich in der Regel immer auf die Fragestellung, also in diesem Fall auf F2.
Ja das habe ich auch nicht in Frage gestellt aber wollte nur hinweisen weil du es eigentlich wissen solltest das es ja legal ist.
Ich will das Thema hiermit abschließen was anderes meinte ich nicht mal.
Sicher kann ich das nicht beantworten.
Würde aber davon ausgehen das es legal ist sofern du die Höchstgrenzen an NEM entsprechend der Transportvariante nicht überschreitest.
Das musst du mir genauer erklären. Ich würde es ganz normal mit dem Auto einführen aber ich hab keine Ahnung ob ich nur eine maximale NEM Menge im Auto transportieren darf
Die Grenze kann ich dir nicht nennen aber es dürfte eine geben. Würde mich diesbezüglich vorher in "Feuerwerksforen" schlau machen. Für die Lagerung in Privathaushalten gibt es auch eine die lag wohl bei 1kg NEM je bewohntem Raum (nicht kombinierbar).
Wenn du unter dem Jahr f2 Ware einführen willst, brauchst du den 27er oder den 7er Schein (falls du es gewerblich machen willst). Der Besitz ist nämlich ohne entsprechende Erlaubnis verboten, auch wenn du es einführst.
Der Besitz von F2 ist doch nicht verboten. Höchstens wenn es gegen das SprengG verstößt. Also BKS-Böller, Raketen mit über 20g
Les mal genauer durch was er will. Er meint nicht für Silvester sondern vor dem offiziellen verkaufsstart
Du erwähnst ja, dass du es außerhalb von Silvester einführen willst (02.01-27.12). Das geht nicht ohne Erlaubnis
Hast du hierzu eine Quelle ? Wikipedia und andere Seiten sagen naemlich was anderes.
Wie will er etwas einführen, dessen Besitz in Deutschland in der Zeit vom 2.1-27.12 für Leute ohne Berechtigung verboten ist? Mit nem 27er kein Problem, da er ja dann das ganze Jahr über kaufen darf. Aber ohne 27er ?
Wieso sollte der Besitz von F2 in dieser Zeit verboten sein ? Überleg doch mal wie viele Leute sich da wegen ihren Resten strafbar machen würden. Klar darf er F2 nicht ohne Genehmigung zünden, aber er darf es natürlich besitzen und mit Sicherheit auch einführen.
Ist für privaten Gebrauch, und F2 Feuerwerk ist außerdem legal erwerbbar ab 18
Ich denke du hast dir deine Frage ziemlich gut selbst beantwortet.
Wieso sollte in Deutschland legales Feuerwerk nicht legal einzuführen sein?
Ich war mir nicht sicher ob an der Grenze mich die Polizei aufhalten könnte und fragt wo ich das denn her habe weil es ja nirgends mehr legal erwerbbar ist. Darf man ja eigentlich nur vom 28.-31.12. kaufen
Das mit dem BKS ist dir doch bestimmt schon bekannt, solange es ein Schallerzeuger mit Prüfzeichen etc. ist, stellt das ja kein Problem da.