Rückwirkende Feststellung der Behinderung!

Sofern eine Behinderung im Sinne des Gesetzes vorliegt, wird diese mit einem "Grad der Behinderung" (GdB) bewertet, abgestuft in Zehner-Graden. Ab einem GdB von 20 werden einige Nachteilsausgleiche gewährt. Ab einem GdB von 50 ist man als Schwerbehinderter anerkannt und erhält einen entsprechenden Ausweis.

Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen muss man ja nicht die Kriterien für die Merkzeichen erfüllen! Diese sind allein dafür "zuständig" welche Nachteilsausgleiche man erhält bzw. in welchem Umfang man sie wahrnehmen kann. Für den Schwer-behindertenausweis reicht die Diagnose eines Arztes auf Autismus/Asperger-Syndrom.

Meine Frage:

Beantragen sollte man die rückwirkende Feststellung der Behinderung, die ja seit Geburt besteht, auch sie erst später diagnostiziert wurde, um auch die Steuerbescheide rückwirkend ändern lassen zu können.

So stellt der Bescheid des Versorgungsamtes oder der anderen dafür zuständigen Behörden einen Grundlagenbescheid für das Finanzamt dar, aufgrund dessen auch schon bestands- oder rechtskräftige Steuerbescheide geändert und überbezahlte Steuerbeträge zurückerstattet werden müssen.

Hat jemand Erfahrung damit wie das ganze genau Abläuft ? Kann ich das irgenwo nachlesen, da ich in meinem ganzen Leben noch nie einen Steuererklärung gemacht habe.

Vielen dank im voraus !

Behinderung, Finanzamt, Schwerbehindertenausweis
Voraussetzung für Schwerbehindertenausweis

Hallo,

meine mittlere Stieftochter ist 13 Jahre alt. Sie besucht hier in Berlin eine Förderschule und ist in der 7. Klasse. Aufgrund diverser Probleme im Verhalten etc und auch aufgrund ihrer schulischen "Leistungen" haben wir schon vor einem Jahr eine umfangreiche Diagnostik machen lassen, in der sich heraus gestellt hat, dass sie eine leichte Intelligenzminderung (IQ 75), eine schwere Form von LRS als Teilleistungsschwäche sowie eine Dyskalkulie hat. Dazu kommen diverse Verhaltensauffälligkeiten wie zB chronisches Lügen, soziale Unsicherheit in Bezug auf Gleichaltrige (sucht immer den Kontakt zu jüngeren Kindern), Aggression und Autoaggression, Verklärung der Wirklichkeit aufgrund von Selbstüberschätzung. Nun ist auch noch die Pubertät dazu gekommen, was alles noch viel schlimmer macht.

Gut, die Schwierigkeiten im Sozialverhalten sind ihrer Mutter geschuldet, nicht umsonst lebt sie seit 2 Jahren beim Vater und mir, ihrer Stiefmutter. Es bleibt aber die schwere Lernbehinderung. Sie ist zwar in der 7., ist aber lerntechnisch max., in der 4. Klasse. V.a. das Lesen und Schreiben ist einfach nur grausig. Zum Rechnen braucht sie den Abakus oder die Finger. Zahlenraum wird nur bis 100 "beherrscht", wobei das das falsche Wort ist. Sie beherrscht eigentlich nichts.

Nun ist sie bereits seit 6 Monaten in einer psychologischen Therapie. D.h. genaugenommen ist es eine Lerntherapie mit psychotherapeutischen Inhalten, um das Erlebte bei der Mutter aufzuarbeiten, aber hauptsächlich sollen bei ihr Grundlagen gelegt werden, um die vielen Basics, die ihr fehlen, aufzuholen. Dazu geht sie zur Logopädie mit LRS-Förderung, weil ihr die Zuordnung Laut-Buchstabe überhaupt nicht gelingt. Deswegen reiht sie auch wahllos Buchstaben aneinander und denkt, sie schreibt ein Wort. Sie liest zwar "flüssig", aber inhaltslos, dH sie reiht nur die Buchstaben aneinander, aber erfasst das Wort dabei nicht. Deshalb kann sie auch den inhalt nicht wiedergeben oder Inhaltsfragen beantworten.

Ich befürchte, das wird sich nicht bessern, weil beide Therapien nichts gebracht haben bislang. Ich finde es ist eher schlechter geworden.

Ist eine Lernbehinderung, wie von mir beschrieben, ein Grund für einen Schwerbehindertenausweis? Sie hat m.E.n. keine Chance, eine normale Ausbildung zu absolvieren, wir müssten also eine REHA-Ausbildung anstreben, die aber nur an Menschen vergeben werden, die einen solchen Ausweis haben. Was für Möglichkeiten, finanziell bestehen denn noch? Die KM zahlt natürlich keinen Unterhalt und kümmert sich auch sonst nicht, sporadisch schreibt sie mal, und dann nur gespickt mit Vorwürfen, was der Psyche der Kleenen nicht grad gut tut. Wo beantragt man sowas und was muss man beachten? Ist es evtl noch zu früh dafür?

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

MfG aus Berlin und einen schönen 1. Mai wünsche ich!

Behinderung, Förderung, Schwerbehindertenausweis
Gibt es eine Verbindung zwischen Versorgungsdamt und Führerscheinstelle?(Schwerbehindertenausweis)

Hallo Leute! Folgendes Problem, ich habe vor Kurzem beim Versorgungsamt (neuerdings Landesamt für Jugend Soziales und Familie) einen Antrag auf Höhergruppierung, Merkzeichen etc. beim Schwerbehindertenausweis gestellt. Da ich unter anderem Diabetis habe mit dem ich normalerweise gut zurecht komme, wollen die meine Diabetistagebuch von den letzten 3 Monaten haben. Da ich in den letzten 6 Wochen ausnahmsweise Probleme mit dem Zucker hatte, ich mußte ungewöhnliche Mengen Cortison schlucken, würde es sich schwebehindertenausweistechnisch im Moment tasächlich lohnen die Werte anzugeben.Ich befürchte allerdings ,daß das Versorgungsamt (Landesamt) bei den zur Zeit chaotischen Werten die Information an die Führerscheinstellle weitergeben könnte und ich anschließend in meinem kompletten weiteren Leben jedes Jahr zum Gesundheitsamt gehen muß und mich gegen viel Geld untersuchen lassen muß ob ich noch Auto fahren darf. Weiß einer von euch, ob das Versorgungsamt (Landesamt) diese Informationen an die Führerscheinstelle und Gesundheitsamt weitergibt, weitergeben darf oder weitergeben muß? Oder ist meine Angst unbegründet?Sollte ich meine Werte dem Versorgungsamt(Landesamt) vorsichtshalber nicht mitteilen? Danke im Voraus!!

Recht, Diabetes, Merkzeichen, schwerbehindert, Schwerbehindertenausweis, Versorgungsamt, Führerscheinstelle, Gesundheitsamt

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