Schwerbehindertenausweis der Rentenversicherung melden?
Hallo mein Bekannter bezieht erwerbsminderungsrente, nach paar jahren hat er ein schwerbehindertenausweis bekommen mit 50% ich sagte ihm das muss er der rentenversicherung melden aber er sagt das muß er nicht, wer hat nun Recht?
4 Antworten
Es steht in seinem Ermessen, ob er seine persönlichen Daten (dazu gehört der Schwerbehindertenstatus und GdB-Zahl) angibt oder nicht. Evtl. Nachteile hat er dann aber selbst zu tragen. So bekommt er z.B. einen Steuerfreibetrag, kann evtl. früher in Rente usw.
Es kann ja sein, dass der Betreffende seinen Schwerbehindertenstatus auch nicht dem Finanzamt gemeldet hat (was er nicht muß, aber kann). Dann bekommt er keinen Steuerfreibetrag.
Sandobal hat aber erfragt, ob das der Rentenversicherung gemeldet werden solle. Da hat das Finanzamt herzlich wenig mit zu tun. Zudem wurde in dem ersten Beitrag nichts von einer Meldung bei dem Finanzamt erwähnt!? Aus dem ersten Beitrag läßt sich nur ableiten, dass die Meldung bei dem RV-Träger sich günstig auf den Steuerfreibetrag auswirken würde. Welches aber an sich auch überflüssig wäre, da die RV-Träger bei den Rentenzahlungen keine Steuern erheben oder abführen...
Vorsicht, sobald man Sozialleitstungen bezieht ist man verpflichtet bestimmt Änderungen unaufgefordert mit zu teilen, ob in diesem Fall die anerkannte Schwerbehinderung dazugehört weis ich nicht. Ich persönlich würde es mitteilen.
Er muss es der Rentenversicherung nicht melden. Der Ausweis hat jedenfalls keine Auswirkungen auf die Höhe der laufenden Rente.
Wenn er 35 Versicherungsjahre hat, kann er seine Rente früher in eine Altersrente umwandeln lassen.
Hier findest du Informationen zur Altersrente wegen Schwerbehinderung: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/Alter/alter_Behindert_node.html
ich gebe dir mal recht! Auf keinen Fall schadet die Meldung bei der Rentenversicherung. Vielleicht bekommt er sogar noch etwas EU-Rente!
er muß, denn er hat die chance, etwas früher in rente zu gehen
Er muss erstmal gar nichts...
Er hat doch schon Rente....
Was hat denn die mögliche Meldung der Schwerbehinderteneigenschaft bei dem RV-Träger mit dem Steuerfreibetrag zu tun????? Würde mich mal interessieren...