Schwerbehinderung mit mit Merkzeichen G
ich mach es mal halbwegs kurz:
- ich bin zu 50% schwerbehindert und habe ein G für geh - und stehbehindert im Ausweis, welcher unbefristet gültig ist. Derzeit bin ich leider arbeitslos und muss Hartz IV beziehen. Welche speziellen Recht habe ich da mehr als ein normaler Alg 2 - Empfänger?
Ich habe vorallem eine Frage zum Mehrbedarf für Schwerbehinderte. Ich habe gehört, dass jedem Schwerbehinderten von mindestens 50 Prozent und einer Gehbehinderung ein Mehrbedarf von 59 Euro im Monat ohne Wenn und Aber zusteht.
- meine Mutter ist Rentnerin und ebenfalls schwerbehindert, sie hat 60 Prozent und ebenfalls das Merkmal Ge in ihrem unbefristet gültigem Schwerbehindertenausweis. Welche Rechte hat sie generell?
5 Antworten
Du hast die Möglichkeit günstiger im ÖPNV zu fahren. Ansonsten würde der ARBEITGEBER einen Anspruch auf Eingliederungsbeihilfe haben, wenn er dich einstellt.
Indirekt hast du also einen "Vorteil" einem anderen Arbeitslosen gegenüber.
Nachteil hat er.
Wer stellt schon einen Schwerbehinderten ein? Da gehen dann schnell die Bewerbungen verloren wie ich es bei Daimler gelesen habe. Schickt man dies nochmals, so meldet man sich gar nicht mehr.
Hallo, ja es gibt einen Mehrbedarf, er beträgt 17% vom Hundert des Eckregelsatzes. Im Klartext bedeutet das: Wenn der aktuelle Regelsatz für einen Singlehaushalt herangezogen wird sind es 409,00€ das macht bei 17% 69,53€.
Du hast das Recht, in einem bestimmten Radius die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei zu nutzen. Da Du arbeitslos bist, hat es keine weiteren Auswirkungen wie zusätzlicher Urlaub und Kündigungsschutz. Die Rechte Deiner Mutter sind die gleichen. Finanziell hat Schwerbehinderung keine Auswirkung. Steuerlich erst ab 60 %. Nachlesen kannst Du das in dem Beiblatt, das Du mit dem Ausweis bekommen hast oder auch in den verschiedenen Beiträgen im Netz. Vorteile hat ein möglicher Arbeitgeber, der Zuschüsse bekommt, wenn er Dich einstellt.
Du hast nicht mehr oder weniger Rechte als andere ALG II - Empfänger auch. Du brauchst wegen Deiner Gehbehinderung keine kostenaufwändige Ernährung. Du hast - und das auch ohne ALG II - allerdings anspruch auf eine Behindertengerechte Wohnung ( zbsp. Aufzug , bzw. Rollstuhlgerecht ) . Ausserdem hast Du ein Recht auf Reha bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von der Arge.
Bei Deiner Mutter sieht das genau so aus wie bei Dir.
Behindertengerechte Wohnung bedarf des Merkmals aG - außergewöhnliche Gehbehinderung. G bedeutet nicht, dass man einen Rollstuhl braucht. aG bedeutet auch, dass man auf einem Behindertenparkplatz parken darf. G alleine hat hier keine Auswirkung.
Mehrbedarf kenne ich nicht
Frag sicherheitshalber im Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartzivrechtsberatung98cf0d32c6a.php
Sonst mal einen Anwalt für 10 Euro
Das mit dem Mehrbedarf ist nicht mehr so einfach...gabs mal aber jetzt mußt du mit dem Kopf unter dem Arm kommen oder schon verstorben sein :-)