Kann Hausfrau geb 1964 EU Rente beantragen? Sie ist zu 50 Prozent Schwerbehindert und nicht arbeitsfähig?

7 Antworten

Für Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind gibt es keine BU- oder EU-Renten.

Es gibt Erwerbsminderungsrenten.

Zugangsvoraussetzung ist aber u.A., dass man in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung 36 Pflichtbeiträge gezahlt hat. Dies dürfte nicht der Fall sein, ergo besteht kein Anspruch.

Man kann IMMER Rente beantragen, ob dann auch gezahlt wird ist eine ganz andere Sache.

Hallo Kasimon,

Sie schreiben:

Kann Hausfrau geb 1964 EU Rente beantragen? Sie ist zu 50 Prozent Schwerbehindert und nicht arbeitsfähig?

Antwort:

Eu-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht gab es in der DRV bis  31.12.2000!

Seit 1.1.2001 gibt es in der DRV nur noch die Erwerbsminderungsrente!

Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keine Auswirkung!

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Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!

Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

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2017 - 1964 = aktuell ca. 53 Jahre alt!

Unabhängig von der Erwerbsminderungsrente wäre noch die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" zu erwähnen, welche aber in diesem Fall frühestens mit 62 Jahren und einem lebenslangen Abschlag greifen würde; mit 65 Jahren ohne Abschlag!

Eine wesentliche Grundvorausssetzung wäre zudem eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren!

Siehe hierzu die Tabelle unter folgendem Link ab Seite 15:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

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Regelaltersrente mit Geburtsjahr 1964 ist mit 67 Jahren, siehe hierzu die Tabelle auf Seite 9 unter obigem Link!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Der GdB (nicht %) hat keinen Einfluss auf die Rente.

Hat sie in den letzten Jahren gearbeitet und Beiträge geleistet? Wer sagt, dass sie nicht mehr arbeitsfähig ist? 

Beantragen kann man die Rente immer.

Wenn die Hausfrau aber nicht in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall 3 Jahre Pflichtbeiträge hat, dann fehlen die versicherungsrechtl. Voraussetzungen. Dann ist der Gesundheitszustand total egal!