GDB 40 - wie komme ich an den Schwerbehindertenausweis?

3 Antworten

Hallo safetheworld,

GdB 40 bedeutet: Du kannst Dich im Arbeitsleben mit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen (besserer Kündigungsschutz aber kein Mehrurlaub), Hilfeanspruch im Berufsleben durch Integrationsfachdienst, Steuerfreibetrag von 430,00 €.

Die Schwerbehinderteneigenschaft, die durch den Ausweis bescheinigt wird, bekommst Du erst ab einem GdB von 50 zuerkannt. Da hilft nur ein Widerspruch. Besondere Nachteilsausgleiche stehen Dir dann aber auch noch nicht zu. Ich. entnehme Deiner Anfrage, dass Du Probleme beim Stehen hast, da kannst Du probieren das Merkzeichen "G" für eine Geh- und Stehbehinderung zuerkannt zu bekommen Du schreibst nicht welcher Art Deine Behinderung ist, so kann ich Dir keine Einschätzung Deiner Chancen auf Zuerkennung des Merkzeichens geben. Auf einen besonderen Sitzplatz hast Du auch mit Merkzeichen "G" keinen Anspruch. Da bist Du weiter auf den guten Willen Deiner Mitfahrer angewiesen. Ein freundliches Wort wirkt da manchmal Wunder.

Das Merkzeichen "G" beschert Dir nach Wahl entweder eine KFZ-Steuerermäßigung von 50% oder nach dem Erwerb einer Wertmarke beim Versorgungsamt (60,00 €/Jahr) Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr . Du kannst dann auch die tatsächlichen Kosten oder 0,30 € als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW beim Finanzamt in Anrechnung bringen.

An Deiner Stelle würde ich erst einmal einen fristgerechten (innerhalb vier Wochen nach Zugang des Bescheids) Widerspruch einlegen. Dazu reicht, dass Du dem Versorgungsamt mitteilst, dass Du dem Dir ergangenen Bescheid widersprichst und die Begründung nachreichst, so gewinnst Du Zeit und kannst Dich in Ruhe "schlau" machen. Mit dem Widerspruch hast Du die Chance regulär auf einen GdB von 50 zu kommen, zeitgleich mit dem Widerspruch solltest Du auch das Merkzeichen "G" beantragen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen Licht ins Dunkel zu bringen.

Viel Erfolg wünscht Dir Brezel14

Hier wird dir zwar der Tipp gegeben Widerspruch ein zu legen und erst einmal eine Gdb von 50 an zustreben und zusätzlich das Merkzeichen G, aber gerade an das Merkzeichen G sind bedingungen geknüpft und die solltest du zumindest ansatzweise erfüllen. Da du nicht schreibst welche Einschränkungen du hast ist es schwierig eine vernünftigen Tip zu geben. Du kannst natürlich erst einmal Widerspruch einlegen, wenn aber keine deiner Einschränkungen bei der Beurteilung vergessen wurde und die zugrunde liegende Ärztlichen Unterlagen vollständig und neu sind kann es durchaus sein das dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und dann bleibt nur noch der Klageweg.

Hio safetheworld,

ohne Beschäftigung bringen Dir der GdB 40 im Augenblick nichts. Bei der Steuererklärung würde ein höherer Freibetrag von 430.-€ gelten, wenn meine Infos noch aktuell sind. Erst ab 50% erhältst Du das Merkmal der Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des SGB IX.

Du kannst gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder später einen Verschlimmerungsantrag stellen. Du solltest vorher mit Deinem behandelnden Arzt über die Erfolgsausicht des Widerspruchs reden. Für den Fall des Widerspruchs rate ich Dir zu einen im Sozialrecht kompetenten Vertreter, also DGB Rechtsschutz, Sozialverband oder einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt, die die Fallstricke kennen. Grüße