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Lehrerin fordert auf schüler jacken auszuziehen

Hallo zusammen die der Titel schon sagt geht es um das thema das unsere Lehrerin uns kan man sagen zwiegt die jacken im klassenraum auszuziehen und es ist etwa so abgelaufen alle sasen im klassenraum da kam die Lehrerin rein gind an den pult dan kam das jacken ausziehen wo alle dan etwas verwundert waren dan wiederholte die das nochma dan begangen die ersten die jacken auszuziehen einige leute habens nicht gemacht so auch wie ich dan hatt die gesagt wer die jacken nicht auszieht soll aus der klasse gehen und drausen warten bis der unterricht beendet ist. Als wir dan gefragt haben weswegen und wehalb wir die jacken ausziehen sollten sagte die nur weil die es so will.

Was ich nicht recht verstehe nur wen die nicht will das jemand jacken in der klasse tregt sollen jetzt alle die ausziehen, und ich will jetzt wiesen ob das ihrgend wo im schulgesetz/ordnung der schule steht das man die jacken ausziehen soll die hat uns dan diesen § 42, Abs. (3): "(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen." an die tafel geschrieben aber ich glaube nicht das ihr dieser paragraph ihr das recht gibt uns dazu zu zwiegen unsere jacken auszuziehen wen wir es nicht wollen und wen wir es nicht tun und vom unterricht auszuschlissen.

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„Rauswurf“ aus Gymnasium (11.Kl.) nach 2 Jahren Krankheit!

Heute wurde meinem 19-jährigen kranken Sohn von seiner Schule (Gymnasium) angeraten, sich zum Ende dieses Schuljahres selbst von der Schule abzumelden (Originaltext Schule: „Das sieht besser aus, als wenn wir dich rausschmeißen“), weil der Schuldirektor beschlossen hat „bei uns geht es hier für dich nicht weiter!“ Zur Vorgeschichte: Der Schüler war 17 Jahre alt und in der 11. Klasse eines nieders. Gymnasiums, als er im Herbst 2010 an einer mittelschweren Depression erkrankte. Er befindet sich seitdem in Behandlung bei div. Ärzten, Neurologen und Psychologen. Die Erkrankung besserte sich gegen Ende der (ersten) 11. Klasse. Wir beantragten bei der Schule eine Wiederholung der Jahrgangsstufe aufgrund von Krankheit gem. §3 (1), Satz 4 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe ohne Anrechnung auf die Verweildauer, die uns auch genehmigt wurde. Im Sommer 2011 begann der inzw. 18jährige Schüler zum 2. Mal die 11. Kl. und erst sah ja auch alles noch ganz gut aus. Im Winter bekam er dann einen starken Rückfall, er brachte noch das erste Halbjahr zu Ende, bevor dann wieder nichts mehr ging. Der Schulbesuch war wieder über Wochen und Monate nicht möglich. Inzwischen hat sich gesundheitlich vieles verbessert. Er macht wieder Aufbautraining und eine Reha von der Krankenkasse ist auch bewilligt. Ok, ich gebe zu, dass der Schulbesuch von ihm doch etwas vernachlässigt wurde. Es ist für ihn sehr schwer zu ertragen, dass er als früher guter Schüler schon wieder ein Schuljahr aufgrund seiner Erkrankung verliert und ich als Mutter hatte nach 1,5 Jahren Kampf gegen die Depression und die Antriebsschwäche auch nicht mehr die Kraft ihn jeden Morgen in die Schule zu jagen. Wir haben uns aber immer darum gekümmert, dass der Schule die nötigen ärztlichen Bescheinigungen vorliegen. Er fehlte nicht unentschuldigt. Mein Sohn hat seinen Arzt sogar von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, damit die Schule genau Bescheid weiß und seine schwierige Erkrankung besser verstehen kann. In dem heutigen Gespräch wurde klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass die Schule ihn nicht mehr haben will, weil

  1. mit Ende des Schuljahres 2011/2012 seine 12jährige Schulpflicht endet,
  2. angeblich die Verweildauer in der Oberstufe sonst überschritten wird,
  3. er bereits einen Schulabschluss hat (Erw. Sek. I, das wäre dann sein Abgangszeugnis), und
  4. der Direktor beschlossen hat, dass es an dieser Schule nach den Sommerferien für meinen Sohn nicht mehr weiter geht und, falls er sich nicht abmeldet, eben rausgeschmissen wird.

Ich habe mich bereits mit dem niedersächsischen Schulgesetz beschäftigt. Fakt ist: Es gibt eine maximale Verweildauer in der Oberstufe (Kl. 11 und 12) von 3 Jahren und die Schulpflicht meines Sohnes endet im Sommer. Ein Jahr Wiederholung ohne Anrechnung auf die Verweildauer haben wir bereits erhalten.

Können die das mit einem jungen (erkrankten) Menschen machen? Welche Rechte hat er als Schüler? Bitte helft uns!

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