Dürfen die das / FSJ ausnutzen?

und zwar mach ich ein FSJ an einer Schule und begleite dort eine Autistin. Seit der Schulschließung vor einigen Wochen ist die Aufgabe nicht gegeben. Die Gruppe der Schulbegleiter besteht aus 25 freiwilligen. Davon müssen 20 gar ncihr zur Arbeit (keinen einzigen Tag) und 4 müssen ab und zu in der Notfallbetreuung aushelfen. Ich bin die einzige in der Guppe, die jeden Tag vor Ort an der Schule arbeiten muss. Wäre an sich ja kein Problem, aber ich muss Aufgaben erledigen, die überhaupt nicht zu meinem Aufgabengebiet gehören. ZB Bibliothek Bücher kennzeichnen und ins System eintragen, über Stockwerke Bücher sortieren usw. das ist unheimlich viel und bin nach 4 Wochen immer noch nicht ferif. Zudem muss ich zB den Boden bekleben, Riesen Schränke auseinander bauen und wo anders wieder aufbauen, und über Stockwerke tragen. Die Sozialarbeit und Rektor behandeln mich wie ein Schüler der nachsitzen muss, absolut keine Dankbarkeit und sind sehr unfreundlich. Hab mich beim Träger schon beschwert, aber die machen da nichts. Andere Aufgaben im sozialen Bereich gibts ncihr. Die Aufgaben machen mich echt fertig, wenn man 8h am Stück einfach nur am tragen und hetzten ist. Im Vertrag steht auch, dass meine Aufgabe nur bei mm betreuenden Kind ist und nebensächlich soll ich für die Klasse da sein. Was soll ich tun? Mach das schon mehrere Wochen und fühle mich sehr ausgenutzt. Dürfen die das?

Schule, Freiwilliges Soziales Jahr, Schulbegleitung, Ausbildung und Studium
Kann mann die Schulpflicht und die Betreuungspflicht einklagen?

Langsam bin ich mit meinen Nerven am Ende . Ich habe eine Tochter 8, die Pflegestufe 2 hat , und 80% in Ihren Schwerbehinderten Ausweis , sie geht auf eine Förderzentrum für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung und hat dort eine Schulbegleitung ( 1:1 Betreuung ) Das mein Kind nicht immer leicht ich weis ich aber dafür ist sie ja auf dieser Schule wo ja auch entsprechendes Personal vorhanden sein sollte ... Ich bin alleinerziehend ( hab noch 2 weitere Kinder )und arbeite Vormittags , der Vater meiner Kinder ist vor 4 Wochen verstorben ... Freitags Mittags rief mich die Schulleitung an und sagte zu mir , der Tag ging überhaupt nicht mein Kind war sehr unruhig und auch agressiv und so kann es nicht weiter gehen wir müssen dringend ein Gespräch führen . Am Montag um 9 rief sie mich wieder an ( ich war auf Arbeit , ich soll sofort mein Kind abholen ( ich hab gesagt wie soll das gehen ich arbeite und die schule ist 25km weg , hab kein Auto ) sie haben mir meine Tochter dann gebracht , sie meinte zu mir solange wir kein Gespräch führen darf mein Kind nicht mehr in die Schule wäre ja eine Gefahr für andere usw.. ( wofür hat sie denn eine Schulbegleitung ? ) Am Dienstag führen wir dann das Gespräch , da gab man mir einen schriftlichen Verweiss und eine Beurlaubung , was ich unterschreiben sollte , habe ich nicht getan . Mittwoch ist sie wieder in die Schule gegangen , Donnerstag nicht weil wir einen Arzt Termin hatten , Freitag morgen ich wollte sie gerad zum Bus bringen rife die Schulbegleitung mich an , sie kommt heut nicht die Heizung ist kaputt und es wäre keine Betreung für mein Kind da ( ist nicht das erste mal das ich mein Kind wegen fehlender Betreuung zu Hause lassen muss ), also wieder beim Chef angerufen ( mein Job steht auf dem Spiel weil es zu oft vorkommt das keine Betreuung da ist und ich nicht arbeiten kann ) rief ich wieder bei der Schulleitung an , und die sagte mir ja am Montag kommt Frau .... erst um 9 hat vorher einen Arzt Termin , also werde ich dann auch wieder mein Kind zu Hause lassen müssen und kann nicht zur Arbeit .... Habe überall angerufen, beim Kreis , in Kiel usw , und komme irgendwie nicht weiter Es besteht doch eine Schulpflicht in Deutschland und gerad für mein Kind ist es doch wichtig das ein geregelter Tagesablauf da ist und sie freut sich auf die Schule , und es muss doch auch eine Pflicht geben mein Kind zu betreuen ???? Ich kann doch nicht jedes mal mein Kind zu Hause lassen weil Frau .... nicht da ist , wenn es so weiter geht stehe ich ohne Job da ... und wenn keine Lösung kommt bin ich echt soweit mir einen anwalt zu holen und die Schul und Betreuungspflicht einzuklagen ... wie seht ihr das ?

Schule, alleinerziehend, Behinderung, Schulbegleitung, Schulpflicht

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